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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: OStGefr am 11. Juni 2018, 14:44:26

Titel: Besoldungsanpassung
Beitrag von: OStGefr am 11. Juni 2018, 14:44:26
Guten Tag Kameraden!

Bräuchte eure Hilfe und euer Fachwissen.
Folgender Sachverhalt.
Ich - OSG, im Schirrmeisterbereich tätig.
Mein Schirrmeister und sein Vertreter (StUffz), sind seit einigen Wochen auf Lehrgängen und Vorbereitungen für einen Einsatz. Ich bin alleine im Büro und Vertrete den HptFw und das bis min. Ende 2018.
Vor kurzem bei einer Besprechung mit den Schirrmeistern u. T-Offz des Bataillons, wurde ich vom T-Offz angesprochen.
"Das was du machst, ist so eigentlich nicht erlaubt. Du bist nur ein OSG und machst die Arbeit eines HptFw's. Du solltest zum Spieß gehen, er soll bei BAPers einen Antrag stellen, dass du eine entsprechende Vergütung hast, wie ein Portepee"
Ich habe natürlich mit dem Chef und Spieß gesprochen, der Chef sagte: "machen wir. Es ist überhaupt kein Problem, der PersFw macht einen Haken bei SAP und dann wirst du dementsprechend bezahlt" Hat den Spieß gleich losgeschickt, den Perser damit zu beauftragen.  Unser Perser ist z.Zt. auch ein OSG. Hat nicht so viel Ahnung und musste rumtelefonieren und hat gesagt bekommen: "Nein, das geht nicht" punkt.

Jetzt die Frage an euch. Ist es wirklich so?
Kennt Ihr sowas?
Mein Chef ist voll dafür, dass ich es kriege, jedoch wenn ich selber mich darum nicht kümmere, passiert auch nicht viel.


Vielen Dank im Voraus!

Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2018, 14:49:50
Nein, das geht natürlich nicht. Eine funktionsgerechte Besoldung hängt vom Dienstposten, von der Ausbildung und der Laufbahnbefähigung ab.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: LwPersFw am 11. Juni 2018, 14:58:01
Lesen Sie einmal die ZDv A-1340/36.

Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten vollumfänglich die Aufgaben des Schirrmeisters wahrnehmen ... muss Ihr DV hierfür die Erlaubnis des BAPersBw einholen.

Geregelt in der GAIP des BAPersBw KennNr 30-05-00.

Aber selbst wenn diese Genehmigung erteilt wird ... eine finanzielle Vergütung für die Aufgabenwahrnehmung gibt es nicht.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: OStGefr am 11. Juni 2018, 15:03:01
alles klar. Vielen Dank!

Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: Andi am 11. Juni 2018, 15:07:57
Aber selbst wenn diese Genehmigung erteilt wird ...

...muss die Aufgaben halt jemand übernehmen...

@OStGefr: Und ich würde mir tatsächlich wünschen, dass wir hier gerade für solche Situationen die Möglichkeit hätten auch finanziell abzugelten, aber die sind halt sehr begrenzt. Vielleicht hat dein Chef jetzt aber direkt auf dem Schirm dir eine Leistungsprämie zu verpassen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: TomTom2017 am 11. Juni 2018, 16:55:42
Es bestünde auch die Möglichkeit der Zulage nach § 45 BBesG. Klingt für mich wie der Paradefall. Oder übersehe ich was?
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2018, 17:02:12
Ich bezweifel, dass das BAPersBw eine Genehmigung ausspricht, dass ein Msch-DG UmP-Tätigkeiten wahrnimmt.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: LwPersFw am 11. Juni 2018, 17:41:32
Es bestünde auch die Möglichkeit der Zulage nach § 45 BBesG. Klingt für mich wie der Paradefall. Oder übersehe ich was?

BBesGVwV

"Zu § 45 – Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

45.1

Zu Absatz 1

45.1.1

Eine Befristung liegt nicht schon dann vor, wenn die vorübergehende Wahrnehmung eines Dienstpostens auf einem Rotationsprinzip beruht. Zu unterscheiden sind zwei Fallgestaltungen:

– Übertragung einer nur befristetet angelegten, herausgehobenen Funktion (z. B. Projektarbeit, Absatz 1 Satz 1, siehe Randnummer 45.1.3) und

- Übertragung einer herausgehobenen Dauerfunktion, die üblicherweise nur befristet wahrgenommen wird (z. B. Stabsarbeit, Absatz 1 Satz 2).

45.1.2

Eine herausgehobene Funktion liegt nur vor, wenn die Tätigkeit durch erhöhte, besondere Belastungen gekennzeichnet ist, die sich typischerweise aus der Wahrnehmung von Aufgaben im politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereich einer Bundesbehörde, deren Leiter mindestens der Besoldungsgruppe B 9 angehört, ergeben.

45.1.3

Eine herausgehobene Funktion kann in Managementstrukturen vorliegen, die

- außerhalb der regelmäßigen Verwaltungsstrukturen angelegt sind,

- unmittelbar dem Behördenleiter oder - bei obersten Bundesbehörden -  einem Abteilungsleiter zuzuordnen sind und

- nicht schon vor oder nach ihrer Einrichtung in gleicher oder ähnlicher Zusammensetzung oder gleichem oder ähnlichem organisatorischen Status bestanden haben oder fortbestehen.

45.1.4

Eine herausgehobene Funktion liegt nicht schon dann vor, wenn die Wertigkeit des übertragenen Dienstpostens dem Spitzenamt einer Laufbahn zugeordnet ist oder der übertragene Dienstposten hinsichtlich seiner Wertigkeit einem höheren als dem statusrechtlichen Amt des Dienstposteninhabers zugeordnet ist."
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: OStGefr am 11. Juni 2018, 17:56:27
Es bestünde auch die Möglichkeit der Zulage nach § 45 BBesG. Klingt für mich wie der Paradefall. Oder übersehe ich was?

Darauf wird es hinauslaufen =)

Blöd ist natürlich, dass der Chef auch in den Einsatz geht  ;D

Naja, schauen wir mal.

Vielen Dank an alle für die Beiträge. Hätte ja klappen können =)
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: Andi8111 am 11. Juni 2018, 18:46:34
Dafür erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: TomTom2017 am 11. Juni 2018, 20:00:19
BBesGVwV
Ja, da hätte ich auch reinschauen sollen. So ist es halt, wenn man wenig Zeit hat. Aber danke für die Aufklärung.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 11. Juni 2018, 21:13:33
So wirklich verstehen kann ich das irgendwie nicht. Ich sitze auf einem Dienstposten A9/10, bin jedoch Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E9B. Vor diversen Jahren musste ich über einen längeren Zeitraum einen Kollegen auf einem Dienstposten A11 vertreten und habe in der Zeit (bereits nach 3 Monaten) eine Zulage in Höhe der Differenz von A9 zu A11 erhalten. War das nur ein unerkannter Formfehler, Glück, oder gar des Schicksals Fügung?
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: LwPersFw am 11. Juni 2018, 21:52:46

...bin jedoch Arbeitnehmer...


Sie werden nach dem TVöD - Bund entlohnt...

...nicht nach dem BBesG
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 11. Juni 2018, 21:54:13
Ich weiß, deswegen verstehe ich es ja nicht, warum es bei mir ging!
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: LwPersFw am 11. Juni 2018, 21:58:07
Ich weiß, deswegen verstehe ich es ja nicht, warum es bei mir ging!

Dann lesen Sie doch bitte im TVöD - Bund nach... Zulagen.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 11. Juni 2018, 22:03:27
Thx  ;) So schlau wäre ich auch  >:( Das Ding hat nur sehr viele Seiten in Juristendeutsch. Ich werde also einen meiner Juristen lesen lassen, der mich dann einschläut. Mal schauen, ob der dann auch Licht ins Dunkel des Ursprungsautors des Threads bringt  :P Fernab vom KnowHow eines PersFw  :P
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: LwPersFw am 11. Juni 2018, 22:12:18
Wie wäre es, wenn Sie einfach Ihre Lohnstelle Fragen... dazu brauchen Sie keinen Juristen...  ;)

Und zum Punkt

Zitat
Mal schauen, ob der dann auch Licht ins Dunkel des Ursprungsautors des Threads bringt 

Er wird nach dem BBesG besoldet... Sie nach dem TVöD entlohnt...

Somit kein Vergleich möglich  ...  und nach dem BBesG ... bekommt er Nichts.

Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 11. Juni 2018, 22:16:42
Und genau deswegen befrag ich mal jemanden, der Ahnung hat, bzw. weiß, wo er Ahnung erhalten kann. Sowohl das BVA (Entglt) als auch BVA (Besoldung) haben wir im eigenen Haus. Und im SG Grundsatz (Schnittstelle zwischen beiden Bereichen) sitzt wer??? Genau, unsere Juristen  ::)
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: LwPersFw am 11. Juni 2018, 22:48:23
Und genau deswegen befrag ich mal jemanden, der Ahnung hat, bzw. weiß, wo er Ahnung erhalten kann. Sowohl das BVA (Entglt) als auch BVA (Besoldung) haben wir im eigenen Haus. Und im SG Grundsatz (Schnittstelle zwischen beiden Bereichen) sitzt wer??? Genau, unsere Juristen  ::)

Wenn Sie es kompliziert wollen ... nur zu.  ;)

Sie haben ja für sich gefragt...

Zitat
War das nur ein unerkannter Formfehler, Glück, oder gar des Schicksals Fügung?

Und hier kann Ihnen Ihr Lohnabrechner die Rechtsnorm nennen... denn schließlich hat Er/Sie ja die Zahlung angewiesen.


Und zur Nicht-Vergleichbarkeit BBesG und TVöD werden Ihnen Ihre Juristen auch nichts Anderes sagen können.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 11. Juni 2018, 22:49:57
Ich bin Wehrverwalter. Kompliziert steht auf dem Tagesprogramm  ;D
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: HerrZog am 12. Juni 2018, 10:38:28
der Chef sagte: "machen wir. Es ist überhaupt kein Problem, der PersFw macht einen Haken bei SAP und dann wirst du dementsprechend bezahlt"

Wow, so viel geballte Kompetenz in einer Aussage :D
Wenn der Chef dich dafür vergüten will, wird's wohl auf eine Leistungsprämie hinauslaufen.
Titel: Antw:Besoldungsanpassung
Beitrag von: OStGefr am 14. Juni 2018, 23:17:39
der Chef sagte: "machen wir. Es ist überhaupt kein Problem, der PersFw macht einen Haken bei SAP und dann wirst du dementsprechend bezahlt"

Wow, so viel geballte Kompetenz in einer Aussage :D
Wenn der Chef dich dafür vergüten will, wird's wohl auf eine Leistungsprämie hinauslaufen.


Ja, das wird es auch. Hatte ich letztes Mal, als mein Schirrmeister im Einsatz war. Diesmal ist der Chef jedoch auch mit im Einsatz, sein Vertreter ist ein Chef der anderen Kompanie und im September, wenn die Prämien vergeben werden, ist er noch unten... deshalb wollte ich auf Nummer sicher gehen :-)