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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: SAZLW am 15. November 2017, 08:02:20

Titel: Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: SAZLW am 15. November 2017, 08:02:20
Moin zusammen,

ich habe letzte Woche meine FW-Eignung bekommen und starte ab dem 01.04.2018 bei der LW. Dienstzeit beträgt 12 Jahre.

Mir wurde bei der Einplanung erörtert, dass ich mich um eine Pflegeversicherung und um eine Anwartschaft kümmern muss. Der Herr OStFW gab mir einen Richtwert von max. 50 €.

Anwartschaft habe ich so verstanden, dass ich nach der Dienstzeit ich zu den jetzigen Konditionen bei der jeweiligen KK wieder aufgenommen werde.

Ich habe jetzt Angebote von 2 KK bekommen und diese belaufen sich auf ca. 3% des Brutto pro Monat für die Pflegeversicherung und ca. 55 € für die Anwartschaft pro Monat.

Das kommt mir doch schon sehr viel vor.

Wie handhabt ihr das? Gibt es Empfehlungen wo ich noch ein Angebot einholen sollte?

Stehe da ein bisschen in der Luft ;)

Liebe Grüße
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: KlausP am 15. November 2017, 08:09:36
Pflegeversicherung ja, das ist eine Pflichtversicherung. Anwartschaft kann, muss aber nicht sein. Zu dem Thema gibt es aber ausreichend für- und wider-Argumente hier im Forum.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi8111 am 15. November 2017, 08:14:46
Annehmbare medizinische Absicherung für den monatlichen Gegenwert von 4 Päckchen Kippen... Komisch, dass das Leuten heute zu viel ist.... Aber wer darauf verzichten mag...
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Tommie am 15. November 2017, 08:21:19
@ SAZLW:

ich würde mal raten, sich weitere Angebote einzuholen ;D ! Ich bin ein alter Sack und zahle für eine Anwartschaft und eine Pflegeversicherung ca. 31,-- € im Monat! Pflegeversicherung geht unter € 20,-- monatlich und Anwartschaft kann auch eine kleine sein, die man dann bei Übernahme als BS ja immer noch "aufbohren" kann! Oder man lässt die Anwartschaft komplett weg, weil man nach der Bundeswehr ohnehin wieder gesetzlich krankenversichert sein wird ...
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: SAZLW am 15. November 2017, 08:24:51
Annehmbare medizinische Absicherung für den monatlichen Gegenwert von 4 Päckchen Kippen... Komisch, dass das Leuten heute zu viel ist.... Aber wer darauf verzichten mag...

Mit sehr viel meinte ich, dass mir ein Richtwert von max. 50 € genannt wurde und ich bei den Angeboten etwas drüber bin. Im Internet findet man Berichte, wo Kameraden "nur" ca. 20 - 30 € zahlen. Ich möchte nur eine Empfehlung, wie ich weiter vorgehen sollte.

Habe mich auch hierher gewandt, da ich auf den Erfahrungsschatz von älteren gedienten Kameraden zurückgreifen wollte.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi8111 am 15. November 2017, 08:26:25
Ich habe damals für meine "kleine Anwartschaft" 37 gezahlt, plus Pflegeversicherung kommt man auf etwa 50. Aber es wurde mittlerweile alles teurer. Bis 70 ist alles im Rahmen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: SAZLW am 15. November 2017, 08:32:55
Könnt ihr eure Versicherungen den nennen/empfehlen?

Oder ist dies im Sinne der Neutralität hier im Forum nicht gestattet?
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Tommie am 15. November 2017, 08:34:57
Die Sache mit den Versicherungen ist so eine spezielle Sache ;) ! Da spielen so viele Faktoren mit rein, dass die gleiche Versicherung für unterschiedliche Anfragen von Soldaten auch oft zu unterschiedlichen Angeboten kommen! Hier hilft oft nur der Versicherungsvergleich, zum Beispiel bei einem der "üblichen verdächtigen" Vergleichsmaschinen!
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: SAZLW am 15. November 2017, 08:36:50
Verstanden und Auftrag erkannt  ;)

Vielen Dank für eure Beiträge
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: KlausP am 15. November 2017, 08:40:48
Könnt ihr eure Versicherungen den nennen/empfehlen?

Oder ist dies im Sinne der Neutralität hier im Forum nicht gestattet?

Ich hatte meine bei der Continentalen und bin seit meiner Pensionierung immer noch sehr zufrieden damit. Fragen Sie aber bitte nicht, wie hoch meine Anwartschaft war, das weiß ich schlicht nicht mehr.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 15. November 2017, 12:09:49
Lesen Sie erst einmal hier ... um das Prinzip zu verstehen ...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Maj a.D. am 15. November 2017, 14:28:25
Ich möchte eine Ergänzung zur Aussage vom Tommie machen.

Wenn ich nach meiner Dienstzeit, egal ob als SaZ oder BS zurück in die gesetzliche Versicherung muss, brauche ich dazu eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Das ist nicht immer möglich: bei mir heißt das konkret, dass ich (BS, knapp 20 Dienstjahre) aufgrund einer Erkrankung als Dienstunfähig in den Ruhestand versetzt worden bin und aufgrund dieser Erkrankung auch nicht mehr arbeiten kann. Ich bin also zwangsweise auf meine PKV mit Beihilfe angewiesen. Ohne eine Anwartschaft hätte ich große Probleme bekommen, in einer PKV genommen zu werden oder immerhin zu bezahlbaren Konditionen einen Vertrag abschließen zu können! Wir sprechen hier dann von mehreren Hundert Euro/Monat trotz 70% Beihilfeanspruch. Das alles bei deutlich gekürzter Pension, da ja weder das Laufbahnziel, die Erfahrungsstufe und das reguläre Pensionsalter erreicht wurde (also keine 71,75% von Gehalt mit 60, sondern berechnet auf die tatsächlichen Jahre ein (1.) geringerer Prozentsatz von den (2.) Dienstbezügen bei DU Stichtag).

Ich danke heute noch regelmäßig dem mir nach so vielen Jahren völlig unbekannten Soldat / Sozialberater, der uns in der ersten Woche der GA auf diese Problematik hingewiesen hat. Ich habe daraufhin als 19 jähriger OA gleich am ersten Wochenende daheim beim Versicherungsvertreter meiner Eltern (und unseres Vertrauens) eine große Anwartschaft (die PV kam erst später dann als Pflichtversicherung dazu) abgeschlossen. Dies kostete mich über all die Jahre einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Monat.
Mit Aushändigung meiner Urkunde mit der Versetzung in den Ruhestand (mit 3 Monaten Schutzfrist) bin ich dann zur meiner Anwartschaftsversicherung gegangen und habe den Vertrag zum DZE aktiviert. Jetzt liegt meine monatliche Belastung für meinen 30% Anteil bei knapp 155 Euro und es gibt keinerlei Einschränkungen. Weder für Wehwehchen noch für Sportverletzungen aus der Sturm- und Drangzeit mit Anfang/Mitte 20.

Aus meiner Sicht ist die Anwartschaft die "Haftpflichtversicherung" für die eigene Gesundheit in der Zukunft. Darüber kann keiner eine Prognose machen. Dienstunfälle und Einsatzfolgen sind vernünftig abgesichert, aber es gibt auch gesundheitliche Ereignisse, die einfach so kommen, ohne irgendein Fehlverhalten. Und dann schaut man ganz schön alt aus. Als Beispiele aus dem Kameraden- und Bekanntenkreis: Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Fahrradunfall mit Querschnittslähmung,... Die Liste ist unendlich. Da ist man froh über das Netz der Anwartschaft. Es soll jeder für sich selber entscheiden, aber es soll jeder auch alle Seiten der Medaille kennen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Bumblebee am 16. November 2017, 10:43:38
Zur Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft:

Man beachte, dass man die Anwartschaft dort abschließt, wo man sich nach DZE dann voll krankenversichert.

Das bedeutet, dass es Sinn macht, neben den Kosten für die Anwartschaft auch die Kosten für die anschließende PKV zu vergleichen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Teppichfussel am 16. November 2017, 14:35:42
Erst gestern war ich bei meinem Versicherungsvertreter, mit dem ich alle nötigen Versicherungen besprochen habe. Es kommt ein wenig darauf an, was bzw. wohin du genau willst. Dazu gehört auch etwas in die Glaskugel zu schauen. ((Hinweis: Das ist echt kein leichter Stoff, weshalb sich hier und da eventuell ein paar Fehler eingeschlichen haben könnten. In dem Fall bitte ich euch, die Stelle zu zitieren und anschließend zu korrigieren. Vielen Dank.))

Pflegepflichtversicherung mit Anwartschaft:
Wenn du bereits ein Jahr in die Krankenkasse eingezahlt hast, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Aber anstatt wie bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis dir die Gebühren mit dem Arbeitgeber zu teilen, muss du diese komplett selbst wuppen (ca. 14,9%). Ist pro Monat ziemlich teuer und nicht anzuraten.
Wenn du dich nur für 4 Jahre verpflichtet hast, macht eine große Anwartschaft keinen Sinn. Diese macht erst ab 10 Jahre+ Sinn.
Wenn du dich also für 12 Jahre verpflichtet hast mit dem Ziel BS zu werden, dann solltest du auf jeden Fall eine große Anwartschaft abschließen.

Bei einer Pflegepflichtversicherung mit großer Anwartschaft, wird dein jetziger Gesundheitsstatus und dein aktuelles Alter für die Beitragsberechnung verwendet. Macht sich später im Alter echt gut. Während deiner Dienstzeit ruht dein Beitrag zur Pflegeversicherung, dafür zahlt du dann die Anwartschaft. Je nach Tarif kann die zwischen 50-75€ im Monat liegen.
Wenn du die Anwartschaft gar nicht abschließt, hast du nach deinem Dienst eventuell Probleme privat versichert zu werden, aufgrund von Erkrankungen die erst während der Dienstzeit aufgetreten sind. Falls dich dann eine Versicherung nimmt, wird dein Alter verwendet, dass du bei Eintritt in die Versicherung hast (>50) und das wird dann verdammt teuer werden.

Privathaftpflicht & Diensthaftpflicht:
Die Privathaftpflicht schützt dich vor Schäden, die du als Privatperson verursacht hast (z.B. im Urlaub ein Auto beim Einkauf beschädigt).
Bei einer Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle Staatsdiener. Sie soll vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen, die aus verursachten Schäden während der Dienstzeit entstehen können. Neulich gelesen, dass dadurch sogar ein "verlorenes" Barett ersetzt wird ;-)

Es liegt an dir, ob du nun zwei Versicherer nimmst, die jeweils eins abdecken oder ob du einen Versicherer für beides nimmst.
Insgesamt sollten beide in der Summe aber nicht über 15€ im Monat liegen.
Die Continentale bietet eine Privathaftpflicht für <5€ an. Dazu kann man Mitglied beim deutschen Bundeswehrverband (10,50€ monatl.) werden, wodurch man in den Genuss einer Diensthaftpflicht und einer dienstlichen Rechtsschutzversicherung kommt. Darüber hinaus bietet der Verband noch andere "Annehmlichkeiten". Muss aber jeder für sich entscheiden.

Berufsunfähigkeit & Dienstunfähigkeit:
Berufs- oder Dienstunfähig zu werden, kann ruck zuck gehen. Da muss ich jetzt ein klein wenig ausholen.
Ich habe bereits einen gelernten Beruf (Fachinformatikerin) und lasse mich durch einen Versicherer quasi kombiversichern. Sobald ich meinen Dienst angetreten habe, switcht die Berufsunfähigkeitversicherung (BU-V) in eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-V) um. Wenn ich nach 12 Jahren nicht BS geworden bin bzw. aus der Bundeswehr entlassen werden sollte, dann switcht die DU-V automatisch wieder in eine BU-V um.
Das Ganze kostet mich 77,77€ im Monat. Auch hier kommt es drauf an, mit welchem Alter und Gesundheitsstatus man die Versicherung abschließt. Je älter und "gebrechlicher" desto teurer.

Auslandsreisekrankenversicherung:
Langes Wort ;-) Lohnt sich, wenn man oft Urlaub im Ausland macht. So kann man in Notsituationen auch Ärzte außerhalb der truppenärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen.
Da fällt mir etwas ein. Als mein Bruder bei der Bundeswehr war (SaZ12) und einen Blinddarmdurchbruch hatte, während er zu Hause bei meinen Eltern war, haben sich die Notärzte geweigert ihn zu behandeln. Dies sei Sache der Truppenärzte, sie dürfen ihn gar nicht behandeln. Ist das so korrekt?

Anbei noch eine kleine Handvoll Versicherer, die sich in den Punkten einen Namen gemacht haben:
- Continentale (enge Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeswehrverband)
- DBV (enge Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeswehrverband seit über 60 Jahren)
- DEBEKA
- Signal

Ich persönlich lasse mich in allen Punkten (bis auf Auslandskrankenversicherung) bei der DBV versichern. Die Preisunterschiede sind gering und somit habe ich nur einen Ansprechpartner bei Notfällen, bzw. wenn sich etwas bei mir ändert. Hängt aber auch von den Tarifen ab (wer was versichert) und den persönlichen Präferenzen.
Recherchiere viel im Internet, nutze hier die Suchfunktion. Wenn du dir unsicher bist, lass dich von mindestens zwei Versicherungen beraten und aufklären. Ggf. suchst du dir einen Versicherungsmakler, der all deine Versicherungen managed.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Bumblebee am 16. November 2017, 17:45:09
Zitat
Pflegepflichtversicherung mit Anwartschaft:
Wenn du bereits ein Jahr in die Krankenkasse eingezahlt hast, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Aber anstatt wie bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis dir die Gebühren mit dem Arbeitgeber zu teilen, muss du diese komplett selbst wuppen (ca. 14,9%). Ist pro Monat ziemlich teuer und nicht anzuraten.
Wenn du dich nur für 4 Jahre verpflichtet hast, macht eine große Anwartschaft keinen Sinn. Diese macht erst ab 10 Jahre+ Sinn.
Wenn du dich also für 12 Jahre verpflichtet hast mit dem Ziel BS zu werden, dann solltest du auf jeden Fall eine große Anwartschaft abschließen.

Bei einer Pflegepflichtversicherung mit großer Anwartschaft, wird dein jetziger Gesundheitsstatus und dein aktuelles Alter für die Beitragsberechnung verwendet. Macht sich später im Alter echt gut. Während deiner Dienstzeit ruht dein Beitrag zur Pflegeversicherung, dafür zahlt du dann die Anwartschaft. Je nach Tarif kann die zwischen 50-75€ im Monat liegen.
Wenn du die Anwartschaft gar nicht abschließt, hast du nach deinem Dienst eventuell Probleme privat versichert zu werden, aufgrund von Erkrankungen die erst während der Dienstzeit aufgetreten sind. Falls dich dann eine Versicherung nimmt, wird dein Alter verwendet, dass du bei Eintritt in die Versicherung hast (>50) und das wird dann verdammt teuer werden.

Hier wirfst Du Pflege- und Krankenversicherung durcheinander.
Jeder Soldat hat die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Es kann Sinn machen, eine Anwartschaft abzuschließen, um nach der Bundeswehr-/ in der Übergangszeit einen geringeren Beitrag für eine private Krankenversicherung zu zahlen.

Zitat
Langes Wort ;-) Lohnt sich, wenn man oft Urlaub im Ausland macht. So kann man in Notsituationen auch Ärzte außerhalb der truppenärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen.
Da fällt mir etwas ein. Als mein Bruder bei der Bundeswehr war (SaZ12) und einen Blinddarmdurchbruch hatte, während er zu Hause bei meinen Eltern war, haben sich die Notärzte geweigert ihn zu behandeln. Dies sei Sache der Truppenärzte, sie dürfen ihn gar nicht behandeln. Ist das so korrekt?

Nein. Behandlung in Notsituationen erfolgt auf jeden Fall.
Eine Auslandskrankenversicherung macht aber Sinn, wenn im Ausland Kosten anfallen - Hubschrauberrettung in Österreich zum Beispiel. Da zahlt die Bundeswehr keinen Cent.

Zitat
Privathaftpflicht & Diensthaftpflicht:
Die Privathaftpflicht schützt dich vor Schäden, die du als Privatperson verursacht hast (z.B. im Urlaub ein Auto beim Einkauf beschädigt).
Bei einer Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle Staatsdiener. Sie soll vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen, die aus verursachten Schäden während der Dienstzeit entstehen können. Neulich gelesen, dass dadurch sogar ein "verlorenes" Barett ersetzt wird ;-)

Es liegt an dir, ob du nun zwei Versicherer nimmst, die jeweils eins abdecken oder ob du einen Versicherer für beides nimmst.
Insgesamt sollten beide in der Summe aber nicht über 15€ im Monat liegen.
Die Continentale bietet eine Privathaftpflicht für <5€ an. Dazu kann man Mitglied beim deutschen Bundeswehrverband (10,50€ monatl.) werden, wodurch man in den Genuss einer Diensthaftpflicht und einer dienstlichen Rechtsschutzversicherung kommt. Darüber hinaus bietet der Verband noch andere "Annehmlichkeiten". Muss aber jeder für sich entscheiden.

Man prüfe bei der Diensthaftpflicht auf Schusswaffen- und Sprengstoffklauseln.
Die Diensthaftpflicht des DBwV ist ein Witz. Die 6 oder 7 Bemessungsbeiträge reichen vielleicht für einen verlorenen Schlüssel.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Bumblebee am 16. November 2017, 17:48:03
Ergänzung.

Zitat
dienstlichen Rechtsschutzversicherung

Der DBwV bietet keine Rechtsschutzversicherung. Er bietet eine Rechtsberatung und übernimmt in Fällen, bei denen es um Präzendenzfälle geht, die Anwaltskosten.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 16. November 2017, 18:26:01
Ergänzung.

Zitat
dienstlichen Rechtsschutzversicherung

Der DBwV bietet keine Rechtsschutzversicherung. Er bietet eine Rechtsberatung und übernimmt in Fällen, bei denen es um Präzendenzfälle geht, die Anwaltskosten.
Das ist ein wichtiger Unterschied.


Das ist schlicht falsch.

Der Rechtsschutz des DBwV wird an Mitglieder gewährt als:
- Beratungsrechtsschutz (§ 3),
- Einzelrechtsschutz in allgemeinen Verfahren (§ 4),
- Rechtsschutz in Musterverfahren von verbandspolitischer Bedeutung (§ 5).


Habe selbst schon den Einzelrechtsschutz in Anspruch genommen.
Und dabei ging es nicht um einen Präzedenzfall nach § 5.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 16. November 2017, 18:56:02

Man prüfe bei der Diensthaftpflicht auf Schusswaffen- und Sprengstoffklauseln.

Die Diensthaftpflicht des DBwV ist ein Witz.

Die 6 oder 7 Bemessungsbeiträge reichen vielleicht für einen verlorenen Schlüssel.


Auch diese Aussage ist falsch.

Die Versicherung deckt die Summen ab, mit denen der Soldat bei grober Fahrlässigkeit bzw. bedingtem Vorsatz vom Dienstherrn in Haftung genommen wird.

Und dies sind eben 3 bzw. 6 "Bemessungsbeiträge" = Grundgehalt + bestimmte Zulagen,  ohne Familienzuschlag.

Siehe ZDv A-2175/12

in Kapitel 2 alle Vorsatztaten, die zur unbeschränkten Haftung führen + Zinsen
in Kapitel 3 die Beschränkungen auf 3 bzw 6 Messbeträge


Bei Vorsatz (bewusste wissentliche Pflichtverletzung) = unbeschränkte Haftung, zahlt keine Versicherung (zumindest ist mir keine bekannt).


Deckung besteht also bei grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz für folgende Risiken:

Dienst- und Dienstregresshaftpflichtversicherung gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes,

Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflichtversicherung inkl.
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln, Kassenfehlbeträge bis € 1.000,- und

Abhandenkommen von nicht persönlicher Ausrüstung bis € 10.000,-,

Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung,

Einschluss von Schäden aus Abhandenkommen persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis € 1.000,- und

Dienstfahrzeughaftpflichtversicherung für Selbstfahrer und Fahrer mit BW-Fahrerlaubnis.


Dafür wurde der Mitgliedsbeitrag um 1€ erhöht.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 14:00:55
Hey,

zu welchem Zeitpunkt wäre es denn passend die Pflegepflicht abzuschließen. Ich habe erst jetzt die Infos bekommen und das nicht von meinem Einplaner bzw. Ansprechpartner. 2 Tage vor Dienstantritt. Stellt das ein großes Problem dar oder geht das noch während ich bereits im Dienst bin? Würde mich über hilfreiche Antworten freuen
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi8111 am 01. Dezember 2017, 14:05:16
Mit Beginn der Beschäftigung ist die Versicherung abzuschließen. Also zeitig im Abstand von 3 Wochen mindestens. Ist ja nicht so, dass das eine Lappalie wäre. Heißt ja schließlich PflegePFLICHTversicherung und nicht Pflege-is-mir-egal-der-scheiß-Versicherung...

Die Informationen dazu sind auf jeden Fall bei den Unterlagen, die Sie nach der Einplanung bekommen haben dabei.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 14:15:28


Mit Beginn der Beschäftigung ist die Versicherung abzuschließen. Also zeitig im Abstand von 3 Wochen mindestens. Ist ja nicht so, dass das eine Lappalie wäre. Heißt ja schließlich PflegePFLICHTversicherung und nicht Pflege-is-mir-egal-der-scheiß-Versicherung...

Die Informationen dazu sind auf jeden Fall bei den Unterlagen, die Sie nach der Einplanung bekommen haben dabei.

Geht hier weniger um "egal" sondern darum, das ich was das angeht, nicht ausreichend informiert worden bin. Lediglich das ich meiner Krankenkasse bei Erhalt der Ernennungsurkunde mitteilen muss, das ich in einem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr bin... weiß nicht warum man dahingehend so patzig antworten muss. Frage ist, wie ich es eben jetzt am Besten mache, da ich Montag antrete und übers Wochenende erreiche ich ja niemanden mehr :/
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Ralf am 01. Dezember 2017, 14:31:26
Zitat
Geht hier weniger um "egal" sondern darum, das ich was das angeht, nicht ausreichend informiert worden bin.
Eigentlich obliegt es dir selbst, dich zu informieren. Die Bundeswehr informiert trotzdem, zum einen mit einem Merkblatt bei der Einplanung und zum anderen mit einem Unterricht in der GA. Unddas aus dem Grund, weil es nicht alle hinbekommen, sich selbst darüber zu informieren.
Du kannst dich ohne weiteres auch in der ersten Woche darum kümmern.
Im Internet gibt es sogar eine Fibel darüber: Hinweise zur sozialen Absicherung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 14:37:41
Ich danke dir trotzdem, auch wenn ich nicht weiß woher man sich über Dinge informieren soll, über die man gar nicht weiß, das sie exestieren. Ich habe alle meine Papiere geordnet und durchgesehen, da ist keinerlei Hinweis auf die Abwicklung einer solchen Versicherung beschrieben (außer eben mit der AOK, das ich denen Bescheid geben soll). Ich habe einen Kontakt gefunden und mit ihm alles durchgequatscht. 36.70,-€ im Monat sollte gut sein. Ich bin dann nach Erhalt der Ernnenungsurkunde Beamter, das habe ich richtig verstanden? Weil er mich fragte ob Anwärter oder direkt Beamter. Morgen unterschreibe ich und die Sache wäre somit auch vom Tisch. Danke dir trotzdem für deine Hilfe!
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Ralf am 01. Dezember 2017, 14:50:24
Einige Dinge werden im Leben vorausgesetzt, dass man sich informiert: Fahren nur mit Führerschein, man muss krankenversichert sein, Unterschriften sind rechtsverbindlich, nur bei grün über die Ampel usw usw usw
Es gibt ja auch Nachrichten, Zeitungen und andere Medien, diese informieren auch. Nunja, man muss sie halt auch in Anspruch nehmen. Aber keine Sorge, dafür informiert ja die Bundeswehr. Zumindest bei Soldaten. Du wirst ansch. kein Soldat, wenn ch das richtig verstehe. Da weiß ich nicht, inwieweit bei ziv. Mitarbeitern informiert wird.
Du wirst mit Sicherheit erst einmal Anwärter, du wirst Probezeit haben usw. Das solltest du aber wirklich wissen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: StOPfr am 01. Dezember 2017, 14:51:04
36,70 EUR für eine Pflegeversicherung erscheint mir doch recht teuer  :o.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2017, 14:55:29
Zitat
Ich bin dann nach Erhalt der Ernnenungsurkunde Beamter, das habe ich richtig verstanden?

Nein, Sie sind dann Soldat. Der Herr soll sich mal über die Unterschiede informieren.

Zitat
auch wenn ich nicht weiß woher man sich über Dinge informieren soll, über die man gar nicht weiß, das sie exestieren.

Verstehe ich nicht. Ihr ziviler Arbeitgeber muss Sie doch auch nicht informieren, welche Pflichtversicherungen Sie abzuschließen haben. Dem teilen Sie doch auch nur mit, bei welcher Krankenkasse Sie kranken- und pflegeversichert sind. Wie Sie dazu kommen, ist dem vollkommen Latte, der muss nur wissen, wohin er die entspechenden Beiträge überweisen  muss.

36,70 EUR für eine Pflegeversicherung erscheint mir doch recht teuer  :o.


Mir auch. Aber, wie Ralf schon schrieb, Sie können auch innerhalb der ersten Wochen noch eine Versicherung abschließen. Dazu sollten Sie auch Angebote vergleichen, das geht auch im Internet.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 14:57:06
Ich fange bei den Fallschirmjägern an, Ralf. Wie gesagt, ich habe mich jetzt informiert, werde noch auf die Klauseln mit Schusswaffen (wie oben beschrieben) etc. achten und dann ist das Thema durch. StOPfr, ich denke das ist gut, oder nicht? Andere zahlen 40 - 50? Ist auch mit kleiner Anwartschaft (30%).
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2017, 14:58:02
Zitat
Ist auch mit kleiner Anwartschaft (30%).

Mann, Mann ... dann schreiben Sie das doch gleich.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dunstig am 01. Dezember 2017, 15:00:37
Naja, ich zahle für die Pflegepflichtversicherung, kleine Anwartschaft, Auslandskrankenversicherung und noch so ein paar Kleinigkeiten keine 20€. Daher scheint mir das schon recht teuer.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 15:35:09
Wie soll ich das vorher schreiben, wenn ich es kurz vor meinem Beitrag erfahren habe...?! Fassen Sie sich mal selber an die Nase Klaus. Ich suche hier nach Ratschlägen, produktiven wohlgemerkt. Ihr Kommentar is da wenig hilfreich gewesen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi8111 am 01. Dezember 2017, 15:55:56
Das Forum wird zunehmend als Lebenshilfe verstanden....
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 15:59:45
Stimmt, ihr seid ja auch mit der puren Weisheit auf die Welt gekommen :D Vergesse ich doch glatt jedesmal. Danke denjenigen, die Hilfe gerne anbieten und ihre Egos dann nicht damit brüsten, geholfen zu haben.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi8111 am 01. Dezember 2017, 16:02:37
Sie wissen schon, dass hier nicht irgendwelche Hansel schreiben, die nur darauf warten, patzige Nachfragen zu beantworten?
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: dichta.mc am 01. Dezember 2017, 20:11:49
Anscheinend schon, denn meine Nachfrage war weder patzig, noch sonst iwie in irgendeiner Form respektlos. Zumal ich mich noch bedankt habe. Soviel zum Thema. So wie man in den Wald rein ruft, kommt es auch wieder zurück. Fertig.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Teppichfussel am 01. Dezember 2017, 20:49:58
Ich komme hier einfach mal zum eigentlichen Thema zurück.

Ich spiel hier mal mit offenen Karten. Wenn dies nicht gewünscht und/oder erlaubt ist, bitte ich die berechtigten Personen, die entsprechenden Stellen zu editieren bzw. zu entfernen.
Ich denke aber, ein wenig Transparenz ist nicht verkehrt, lasse mich da aber gerne eines besseren Belehren.

Ich habe gerade erst kurz vor Dienstantritt (02.01.2018 4 monatige Eignungsübung) eine private Krankenversicherung mit großer Anwartschaft ab dem 01.05.2018 abgeschlossen.

Diese beinhaltet folgendes:
- Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung: Beihilferestkostensatz 30%, Mehrbett-Zimmer, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Sehhilfen bis 300,00 €, GOÄ: bis zum Höchstsatz (3,5-fach), keine allgemeine Selbstbeteiligung, Optionsrecht (34,75€)

- Stationäre Heilbehandlung (Ergänzung): für Beihilferestkostensatz 30%, 2-Bett-Zimmer (Diff. Mehrbett) mit Chefarztbehandlung, GOÄ: ohne Begrenzung (5,84€)

- Pflegepflichtversicherung (11,78€)

- Kurkosten-Versicherung: Tagegeld 10 bis maximal 250 € versicherbar (4,50€)

- Krankenhaustagegeld (3,07€)

- Sehhilfezuschlag (4,90€)

- Heilfürsorge Ergänzungstarif: Zahnzusatzleistungen, Inlay/Onlay, Vollverblendete Brücke, Implantat (11,58€)

Macht insgesamt eine Summe von ca. 76,42€ monatlich.

Was genau man nun abschließen sollte, hängt immer davon ab, was für ein Ziel man anstrebt und für wie lange man sich verpflichtet hat.
Bei denen, die sich für unter 10 Jahre verpflichtet haben, macht eine große Anwartschaft keinen Sinn.
Bei denen, die sich allerdings für 12 Jahre oder mehr verpflichtet haben und sogar den Berufssoldaten anstreben, macht es durchaus Sinn, alles von Anfang an absichern zu lassen.

Des Weiteren habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-V) ab dem 01.01.2018 für monatlich 77,77€ abgeschlossen. Diese switcht mit Beginn der Eignungsübung von der BU-V auf die DU-V um. Mit Austritt aus dem Dienstverhältnis switcht diese wieder auf die BU-V um. Macht in meinem Fall Sinn, da ich bereits einen erlernten Beruf habe.
Die, die keinen erlernten Beruf haben, können eine reine DU-V abschließen.

Zu guter Letzt habe ich eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ab dem 01.01.2018 für monatlich 10,47€ abgeschlossen.

Somit habe ich unterm Strich monatliche Kosten für Versicherungen in Höhe von 164,66€.

Eine Pflegepflichtversicherung MUSS, wie der Name schon darauf hindeutet, definitiv abgeschlossen werden! Dies wird einem aber zu Beginn der AGA noch einmal genau erläutert. Spätestens dann sollte man einen Antrag stellen.
Die restlichen Versicherungen KÖNNEN abgeschlossen werden. Wer das Meiste absichern und sich darüber überhaupt keine Sorgen machen möchte, sollte diese allerdings abschließen.
Ganz ehrlich: spart lieber irgendwo anders (Auto, Handy, Elektronik, etc.) aber bitte nicht bei der Gesundheit.

Welche Versicherer es dazu gibt, wurde in den vorherigen Beiträgen schon erwähnt.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi am 04. Dezember 2017, 11:10:27
Bei denen, die sich allerdings für 12 Jahre oder mehr verpflichtet haben und sogar den Berufssoldaten anstreben, macht es durchaus Sinn, alles von Anfang an absichern zu lassen.

Das macht kaum Sinn. Für einen SaZ kommt in jedem Falle zunächst die kleine Anwartschaft günstiger und damit IST alles abgesichert. In dem Moment wo man Berufssoldat wird stellt man diese dann zur großen Anwartschaft um und ab diesem Moment wird dann mittels Rücklagen das Alter des Versicherungsnehmers "eingefroren".
Ist letztlich eine individuelle Entscheidung, aber wer direkt eine große Anwartschaft nimmt zahlt alleine statistisch gesehen jedes Jahr hunderte Euro zu viel in ein System ein, dass er niemals nutzen wird.

Des Weiteren habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-V) ab dem 01.01.2018 für monatlich 77,77€ abgeschlossen.

Darf ich fragen mit welchem versicherten Monatsnettogehalt? Wenn es um 1500€ im Monat geht wärst du da ungefähr bei mehr als dem Doppelten Beitrag vom Rahmenvertrag oder anderen privaten Versicherungsanbietern.

Zu guter Letzt habe ich eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ab dem 01.01.2018 für monatlich 10,47€ abgeschlossen.

Lässt sich im Normalfall für um die einen Euro im Monat noch um die Dienst-Kfz-Haftpflicht erweitern.

Ich empfehle auf jeden Fall sich auch um die Altersvorsorge Gedanken zu machen.
Zum einen sollte man die Vermögenswirksamen Leistungen mitnehmen, zum anderen ist das ja auch steuerlich gefördert. Und wer in 30 Jahren in Pension gehen will, der weiß jetzt schon, dass er definitiv nicht das kriegen wird, was derzeit an Pensionen gezahlt wird. Von Rente will ich gar nicht anfangen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Teppichfussel am 04. Dezember 2017, 12:50:33
Bei denen, die sich allerdings für 12 Jahre oder mehr verpflichtet haben und sogar den Berufssoldaten anstreben, macht es durchaus Sinn, alles von Anfang an absichern zu lassen.

In dem Moment wo man Berufssoldat wird stellt man diese dann zur großen Anwartschaft um und ab diesem Moment wird dann mittels Rücklagen das Alter des Versicherungsnehmers "eingefroren".
Ist letztlich eine individuelle Entscheidung, aber wer direkt eine große Anwartschaft nimmt zahlt alleine statistisch gesehen jedes Jahr hunderte Euro zu viel in ein System ein, dass er niemals nutzen wird.
Es ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn man als junger Mensch zur Bundeswehr geht, stimme ich dir da anstandslos zu, denn das Alter ist dort noch verhältnismäßig niedrig, wenn man BS wird. Ich zähle mich selbst jetzt nicht zum alten Eisen, aber rein theoretisch könnte ich erst mit frühestens 32 Jahren den Antrag auf BS stellen. Ob und wann ich überhaupt BS werde, ist reines Glaskugelschauen. Die Beiträge unterscheiden sich dementsprechend schon. Und wenn ich nichtmal BS werde und nach 12 Jahren mit 38 Jahren ausscheide, sind die Beiträge noch höher.

Des Weiteren habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-V) ab dem 01.01.2018 für monatlich 77,77€ abgeschlossen.

Darf ich fragen mit welchem versicherten Monatsnettogehalt? Wenn es um 1500€ im Monat geht wärst du da ungefähr bei mehr als dem Doppelten Beitrag vom Rahmenvertrag oder anderen privaten Versicherungsanbietern.
Hm, das bringt mich echt zum grübeln. Die garantierte BU-Rente monatlich beträgt 1.150€. Zudem gibt es eine garantierte jährliche Steigerung der BU-Rente von 2%. Da entdecke ich doch glatt noch einen Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob da mir nicht aktiv das Geld aus der Tasche gezogen wird oder ob das normal ist. "Dynamik: Der Versicherungsbeitrag wird jährlich um 3% mindestens um 30€ erhöht". Ist das normal oder völlig überzogen?

Ich empfehle auf jeden Fall sich auch um die Altersvorsorge Gedanken zu machen.
Zum einen sollte man die Vermögenswirksamen Leistungen mitnehmen, zum anderen ist das ja auch steuerlich gefördert. Und wer in 30 Jahren in Pension gehen will, der weiß jetzt schon, dass er definitiv nicht das kriegen wird, was derzeit an Pensionen gezahlt wird. Von Rente will ich gar nicht anfangen.

Guter Tipp, mein aktueller Arbeitgeber zahlte die vollen 40€. Dachte ich lasse die Beitragszahlung ruhen, aber wenn die Bundeswehr ebenfalls VL zahlt, zahle ich den Rest ein und freue mich am Ende über eine kleine Spritze.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Teppichfussel am 04. Dezember 2017, 13:08:11
Ich muss dazu noch sagen, dass ich bisher 47,13€ monatlich für eine reine BU-V gezahlt habe. Bei der Conti kostet eine DU-V mindestens 30€ monatlich. Macht zusammen mindestens 77,13€. Von daher dachte ich, dass die kombinierte Variante mit 77,77€ schon in Ordnung ist.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi am 04. Dezember 2017, 14:06:48
Ich muss dazu noch sagen, dass ich bisher 47,13€ monatlich für eine reine BU-V gezahlt habe. Bei der Conti kostet eine DU-V mindestens 30€ monatlich. Macht zusammen mindestens 77,13€. Von daher dachte ich, dass die kombinierte Variante mit 77,77€ schon in Ordnung ist.

Ich persönlich habe den Rahmenvertrag mit versicherten 1500€ im Monat und eine zusätzliche DU bei der Alten Leipziger die noch mal den gleichen Betrag versichert.
Beide zusammen kosten mich um die 70€ im Monat.
Die Frage ist ja letztlich nicht, was "eine BU/DU" im Monat kostet, sondern was eine konkrete Auszahlungssumme im Falle von DU/BU kostet (und wie die genauen Vertragsbedingungen sind). Und da hast du vermutlich einfach einen sehr ungünstigen Anbieter gewählt. Denn so alt bist du ja noch nicht.
Und dass eine DU zur BU umgewandelt wird/werden kann ist in diese Richtung auf jeden Fall gängig.

Was du allerdings mit einer "kombinierten" Versicherung meinst, das weiß ich nicht, denn entweder "dienst" du oder du arbeitest. Denn wenn du dienstunfähig bist ist es eigentlich völlig egal, ob du noch in anderen Berufen arbeiten kannst, es sei denn du hast eine Versicherung mit abstrakter Verweisung.

Gruß Andi
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Teppichfussel am 04. Dezember 2017, 15:04:29
Das muss aber ein Hammer-Vertrag sein. Wenn ich meine Daten in den Rechner der Alten Leipziger eintrage (Fachinformatikerin, 1.500€, Schlussalter 65), kostet mich allein die BU schon 60€ im Monat. Wenn dazu noch eine DU kommt, bin ich doch locker über die 70€ die du zahlen musst.
Ich habe erst 1 1/2 Jahre in meinem gelernten Beruf gearbeitet und Brutto 2.000€ verdient. Macht Netto ca. 1.365€. Ich dachte, dass der zu versichernde Betrag bzw. die monatliche BU-Rente sich an das Netto-Gehalt orientiert und deshalb 1.150€ somit in Ordnung sind.

Der Wert der Absicherung der Arbeitskraft bei Beginn des Vertrages beträgt 803.676,89€. Meintest du das mit "was eine konkrete Auszahlungssumme im Falle von DU/BU kostet"?

Mit "kombiniert" meinte ich die BU inkl. DU in einem Vertrag.
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Andi am 04. Dezember 2017, 15:25:53
Das muss aber ein Hammer-Vertrag sein.

Nein, eigentlich nicht. Es sei denn die Kosten sind in den letzten 10 Jahren so massiv gestiegen.

Wenn ich meine Daten in den Rechner der Alten Leipziger eintrage (Fachinformatikerin, 1.500€, Schlussalter 65), kostet mich allein die BU schon 60€ im Monat. Wenn dazu noch eine DU kommt, bin ich doch locker über die 70€ die du zahlen musst.

Letztlich ist der Beruf aber auch "Soldat" und nicht irgendetwas anderes und mit dem Beruf spuckt der Rechner nur die Info aus, dass er nichts ausspucken kann. :D
Da werden also tarifliche Sonderregelungen gelten.
In meinem Vertrag bei der Alten Leipziger ist die Dienstunfähigkeit Bestandteil des ganz normalen Berufsunfähigkeitsvertrages. Da gibt es keine Zusatzkosten. Deswegen lohnt sich der Vergleich! Da kann jeder Anbieter machen, was er will. Aus meiner Erfahrung heraus sind allerdings die Unternehmen, die sich am Rahmenvertrag beteiligen am unkompliziertesten.

Ich habe erst 1 1/2 Jahre in meinem gelernten Beruf gearbeitet und Brutto 2.000€ verdient. Macht Netto ca. 1.365€. Ich dachte, dass der zu versichernde Betrag bzw. die monatliche BU-Rente sich an das Netto-Gehalt orientiert und deshalb 1.150€ somit in Ordnung sind.

Jein. Du kannst aus einer/mehreren Versicherungen nie mehr herauskriegen, als du netto verdient hast. Bei mehreren Verträgen bei unterschiedlichen Versicherern müssen alle die jeweiligen Versicherer vom Versicherten über das Bestehen der anderen Versicherungen informiert werden, weil die sich dann die Kosten anteilig aufteilen, wenn die jeweiligen Maximalsummen nicht erreicht werden.
Aber wenn du jetzt bei der Bundeswehr anfängst bist du Netto ab dem ersten Tag ja bereits massiv über deinem jetzigen versicherten Monatsbetrag, deswegen solltest du da eventuell noch mal genauere Informationen nachholen und aufstocken oder nach Dienstantritt einen anderen Anbieter wählen.

Der Wert der Absicherung der Arbeitskraft bei Beginn des Vertrages beträgt 803.676,89€. Meintest du das mit "was eine konkrete Auszahlungssumme im Falle von DU/BU kostet"?

Ich meinte schon die monatlich gezahlte Auszahlungssumme.

Mit "kombiniert" meinte ich die BU inkl. DU in einem Vertrag.

Es gibt diverse Anbieter, die das in der normalen BU mit einschließen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
Beitrag von: Teppichfussel am 04. Dezember 2017, 15:55:45
Super, ich danke dir für deine Zeit Andi  :)

Ich werde nochmal mit meinem Makler sprechen.