Autor: KlausP
« am: 25. November 2022, 12:22:47 »Zitat
… Er is Ü25. …
Und damit hat er keinen Anspruch auf dienstlich bereitgestellte Unterkunft, es sei denn, es besteht die dienstliche Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (z.B. während der Grundausbildung und weiterer Lehrgänge.