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Zusammenfassung

Autor Thomi35
 - 11. April 2024, 05:26:00
Für Übergangsgebührnisse findet man in einer Broschüre der Bundeswehr die entsprechende Angabe auf S. 29, Nr. 3.3 Buchs. a. Mit der Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung endet die freiwillige Krankenversicherung in der GKV.

Broschüre: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/91170/6998f799c9025cc34fb9cd9d324028ce/hinweise-zur-sozialen-absicherung-der-soldatinnen-und-soldaten-der-bundeswehr-data.pdf
Autor F_K
 - 10. April 2024, 13:56:20
Mit Vollzeitbeschäftigung wirst Du gesetzlich krankenversichert - und der Beitrag über den Arbeitgeber von Deinem Gehalt abgeführt.
Für die Übergangsgebührnisse oder sonstige Einkünfte sind dann keine GKV Beiträge zu zahlen.
Autor Romanski
 - 10. April 2024, 12:59:33
Guten Tag liebe Community,

ich habe eine Frage hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich war 12 Jahre bei der Bundeswehr und beziehe seit einem Jahr übergangsgebührnisse mit 75% und bin Freiwillig gesetzlich Versichert. Meine Frage da ich ab dem 01.05.2024 in eine Vollzeitbeschäftigung gehe und die dann auf Steuerklasse 4 läuft und die übergangsgebührnisse auf Steuerklasse 6 wie das dann mit der Krankenversicherung sein wird. Klar ist das auf Steuerklasse 4 über den Vollzeitjob die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Aber über Steuerklasse 6 zahlt die Bundeswehr ja keine Krankenversicherungsbeiträge sondern nur die Lohnsteuer. Muss ich also seperat nochmal die Krankenversicherung zahlen oder weiß jemand wie das abläuft ?