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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 05. Oktober 2018, 04:43:29 »

Aus Sicht des Einplaners wäre das erst einmal ein verständliche Lösung die Einstellung zurückzustellen, auch wenn noch nichts Schriftliches vorliegt. So auch eben zum 01.10. in 2-3 Fällen erfolgt. Die Verantwortung dazu trägt das jeweilige KarrC Bw, wie es damit umgeht.
Autor: Verteidiger
« am: 04. Oktober 2018, 23:18:50 »

Die Glaskugel ist leider noch in der Wartung.

So viele Ungereihmtheiten. Was sagen die anderen Beschuldigten? Werden alle angeklagt? Wird das Verfahren eingestellt.
Autor: Ralf
« am: 04. Oktober 2018, 19:31:42 »

Man wird vorerst von einer Einstellung absehen, bis Klarheit herrscht.
Autor: HansPeter12
« am: 04. Oktober 2018, 19:29:18 »

Moin, ich quatsche nicht lange drum herum.. ich würde gerne eure Einschätzung/Meinung wissen.
Ich soll am 5.11.2018 meinen Dienst bei der Bundeswehr antreten allerdings kam ein Verfahren wegen Sachbeschädigung dazwischen, ich selbst habe nichts damit zutun (wirklich), Ich habe eine wahrheitsgemäße Aussage bei der Polizei gemacht und die jenigen die es waren verpfiffen allerdings habe ich noch keine Antwort von der Polizei/Staatsanwaltschaft bekommen.
Als ich von der Anzeige erfuhr habe ich dies natürlich direkt dem zuständigen Sachbearbeiter der Bundeswehr mitgeteilt (Antwort ausstehend). Wie schätzt ihr die Situation ein? Hat jemand eventuell etwas ähnliches erlebt?
Vielen dank schonmal im Vorraus.
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