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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: JohnnyMacJohnson am 30. Mai 2018, 13:43:38
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Guten Tag,
darf ein Uffz m.P. einen Unterricht zum Thema Befehlsrecht und VorgV durchführen?
Es geht dabei rein um Inhalte, die auch auf dem Feldwebellehrgang vermittelt wurden und der Unterricht basiert auch ausschließlich auf Unterlagen von diesem Lehrgang.
Eine individuelle "Rechtsberatung" findet nicht statt, Fallbeispiele werden ausschließlich aus den Unterlagen vom FwLg genutzt.
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Ja warum sollte er denn den Unterricht nicht durchführen dürfen?
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Eine individuelle "Rechtsberatung" findet nicht statt, Fallbeispiele werden ausschließlich aus den Unterlagen vom FwLg genutzt.
Dann macht er doch alles richtig.
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Danke für die Antworten bisher.
Hier gibt es die vorherrschende Meinung, dass VorgV ausschließlich durch Offiziere zu lehren ist und Befehlsrecht sogar mindestens durch einen Rechtsberater / studierten Juristen der für die BW arbeitet.
Den Ursprung dieser Meinung kann man mir jedoch nicht nennen.
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Dein "hier" scheint komisch zu sein ...
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Hier gibt es die vorherrschende Meinung, dass VorgV ausschließlich durch Offiziere zu lehren ist und Befehlsrecht sogar mindestens durch einen Rechtsberater / studierten Juristen der für die BW arbeitet.
Das geht gar nicht, weil das bereits beides Anteil in der Grundausbildung hat - da gibt es keine Juristen und auch nicht immer Offiziere, die das machen.
In der Vorgesetztenausbildung selber sollen diese Inhalte aber von Angehörigen der Rechtspflege vermittelt werden - werden sie auch.
Gruß Andi
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Es gibt in den Vorschriften einige Themen, die in der Ausbildung in der Truppe, zum Beispiel auch in der GA zwingend vom Einheitsführer o.V.i.A. Durchzuführen sind. Die hier aufgeführten Themen gehören nicht dazu. Insofern sind die Durchführenden Ausbilder der Teileinheiten.
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In welchem Rahmen soll das denn ausgebildet werden?
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Dein "hier" scheint komisch zu sein ...
Habe mich unklar ausgedrückt, mit "hier" meinte ich "hier in meiner Stammeinheit".
In welchem Rahmen soll das denn ausgebildet werden?
Wir haben eine Menge neue Mannschafter bekommen, von denen viele im Rahmen der GA einen solchen Unterricht nicht oder in nicht ausreichender Art und Weise genossen haben.
Diese sollen in zwei mit jeweils 1,5 Stunden angesetzten Unterrichten so weit unterrichtet werden, dass sie eine gewisse (für Mannschaften ausreichende) Handlungssicherheit im Umgang mit den Themen VorgV und Befehlsrecht haben.
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Da scheinen sich Feldwebel vor einem Auftrag "drücken" zu wollen - das ist komisch.
Klar ist das ein Auftrag für Feldwebel - die müssen das Thema "drauf" haben.
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Wie kommst du jetzt darauf? Der TE fragt doch sogar danach ob ein Feldwebel diesen Unterricht halten darf (statt Offizier bzw. sogar Kp-Chef), also will sich doch offensichtlich keiner drücken.
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Der TE fragt; aber wahrscheinlich nicht im Auftrag der Feldwebel ;) Die meinem ja schließlich "hier" (=dort), dass dies nicht ginge.
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Ja, es geht. Sehe ich in dem Rahmen auch als unproblematisch an.
Auch wenn es wünschenswert wäre, wenn der chef oder KEO so einen Unterricht hält. Oder zumindest ein Zugführer (oder vergleichbar) unabhängig vom Dienstgrad. Spieß oder KpTrpFhr wären auch gute Kandidaten.
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Liebe Ulli, mit Verlaub, das sind Unterrichte, die jeder Feldwebel durchführen können muss. Wünschenswert ist Vieles, aber umsetzbar nicht. Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.
Und KTF und Spieß haben ganz sicher andere Aufgaben, als derartige Unterrichte zu halten.
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Und Schwerpunkt ist dann ja: "Im Dienst / in der Einheit / in der Kaserne" - das sollte einfach sein ...
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Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.
Gibt es dazu etwas offizielles zum Recherchieren/Nachvollziehen?
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Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.
Gibt es dazu etwas offizielles zum Recherchieren/Nachvollziehen?
Was will man denn da nachlesen...