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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: sm7 am 06. Oktober 2017, 15:30:18

Titel: Fwdl-> SaZ4 Welches Führungszeugnis
Beitrag von: sm7 am 06. Oktober 2017, 15:30:18
Hallo,
ich muss ein "Führungszeugnis (...) zur Vorlage bei Behörden" für den im Betreff genannten Zweck beantragen. Handelt es sich hierbei um das erweiterte oder das einfache Führungszeugnis?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten :)
Mfg
Titel: Antw:Fwdl-> SaZ4 Welches Führungszeugnis
Beitrag von: Ralf am 06. Oktober 2017, 15:39:55
Zitat
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens/Eignungsfeststellung werden die Bewerber/innen
aufgefordert, die Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31
Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen. Die entstehenden Kosten können nicht erstattet
werden.
So steht es im Erläuterungsblatt, das du auch bekommen hast. Es ist also nach §30 und nicht nach §30a BZRG. Das sollte deine Frage beantworten.
Titel: Antw:Fwdl-> SaZ4 Welches Führungszeugnis
Beitrag von: KlausP am 06. Oktober 2017, 15:41:45
Bewerber für die Mannschaftslaufbahn fordern nur das "Führungszeugnis für Behörden", für alle anderen Laufbahnen fordert die Bundeswehr mit Zustimmung des Bewerbers eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" an, die kann der Bewerber nach meiner Kenntnis gar nicht selber anfordern. Was jeweils darin enthalten ist regelt das Bundeszentralregistergesetz.
Titel: Antw:Fwdl-> SaZ4 Welches Führungszeugnis
Beitrag von: sm7 am 06. Oktober 2017, 15:49:01
Vielen dank für die Antworten! Damit hat sich alles geklärt.