Autor: schwarzbunt
« am: 21. November 2017, 16:59:02 »Tankquittungen aufbewahren, für den Fall, dass Nachfragen kommen.Und/oder Werkstattbelege. Auf denen wird in der Regel der km-Stand notiert, sogar bei kleineren Geschichten wie Reifenwechsel o.ä., darauf sollte man in der Werkstatt auch bestehen.
Ich hatte mal den Fall, dass aufgrund sehr hoher km-Leistung aufgrund von Heimfahrten das Finanzamt einen Beleg dafür wollte, dass die Strecken tatsächlich gefahren wurden.
Es halfen zwei Werkstattbeleg vom November des Vorjahres sowie vom Februar des Folgejahres mit einer entsprechenden km-Differenz -> Ende der Diskussion.