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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 10. Juli 2018, 19:31:54 »

Autor: KlausP
« am: 10. Juli 2018, 18:50:15 »

Nein.
Autor: Stephandm
« am: 10. Juli 2018, 18:48:21 »

Hallo, meine Frage allgemein? Oh habe mal gehört, dass die G Akten nach Entlassung vernichtet werden? Ist dieses so?
Autor: SUjenny
« am: 02. Juli 2012, 14:11:27 »

Zitat
... Seiner Meinung nach wurde er als tauglich entlassen - ohne DU, mit Wehrdienstbescheinigung und Zeugnis - nirgendwo ein Wort der untauglichkeit.
...

Unter Umständen doch, nämlich in seinem Entlassungs-90/5. Da kann durchaus drinstehen "vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in xx Monaten - T 4" oder "nicht verwendungsfähig - T 5". Damit ist erstmal raus.

Klaus ist der beste! ;-)

Ich sags ihm mal so und er soll sich erstmal informieren was genau Sache ist.. vorher kann ich ihm nicht weiterhelfen.
Autor: KlausP
« am: 02. Juli 2012, 14:04:47 »

Zitat
... Seiner Meinung nach wurde er als tauglich entlassen - ohne DU, mit Wehrdienstbescheinigung und Zeugnis - nirgendwo ein Wort der untauglichkeit.
...

Unter Umständen doch, nämlich in seinem Entlassungs-90/5. Da kann durchaus drinstehen "vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in xx Monaten - T 4" oder "nicht verwendungsfähig - T 5". Damit ist erstmal raus.
Autor: ulli76
« am: 02. Juli 2012, 14:01:36 »

Man kann auch ganz regulär, ohne DU, als untauglich entlassen werden- eben z.B. wenn die Erkrankung nahe des DZE auftritt.
Und auch wenn man über ein DU-Verfahren entlassen wird, bekommt man eine Wehrdienstbescheinigung und ein Zeugnis.

Als erstes müsste er klären, mit welchem Tauglichkeitsgrad er entlassen wurde. Das müsste aber auch sein Truppenarzt mit ihm besprochen haben- ich hab´s´zumindest so gehandhabt, dass ich den Soldaten zur Entlassungsuntersuchung verklickert hab, welche Tauglichkeitsgrad ich ankreuze und bei den Untauglichen warum das Urteil zu stande kam.
Wenn er tauglich entlassen wurde, ist ja eh alles gut- da wird er dann nochmal zu Veränderungen in der Zwischenzeit befragt und gut ist. Wenn der Musterungsarzt aufgrund der Vorgeschichte Zweifel hat, wird er ihn wohl noch zu nem Bundeswehrpsychiater schicken.

Wenn er nicht tauglich entlassen wurde, sollte er einen Antrag auf Nachmusterung stellen und diesem Antrag zumindest eine Bescheinigung des Hausarztes beifügen, in wie weit er in der Zwischenzeit krank war (z.B. Krankschreibungen wegen der Erkrankung), ob er sich deswegen überhaupt beim Hausarzt vorgestellt hat, ob er mit Medikamenten behandelt wurde oder bei nem Therapeuten war.
Wenn er bei nem Therapeuten war, macht es natürlich auch Sinn, von dem eine Einschätzung mitzuschicken.
Der Musterungsarzt wird ihn dann wahrscheinlich auch zu nem Psychiater zur Begutachtung schicken.
Autor: SUjenny
« am: 02. Juli 2012, 13:56:56 »

Und was will er dazu erklären? Will er es ganz feste versprechen?

Man kann den hergang und Verlauf der Krankheit erklären.

Vor allem können sich die Mitarbeiter des ZNwG einen Eindruck von der Person verschaffen.
Autor: wolverine
« am: 02. Juli 2012, 13:53:46 »

Und was will er dazu erklären? Will er es ganz feste versprechen?
Autor: SUjenny
« am: 02. Juli 2012, 13:51:11 »

Dann wäre er aber als untauglich entlassen worden.
Und auch psychische Erkrankungen können ausheilen.

Mhhh gut das weiß ich jetzt nicht genau und kann damit auch keine sichere Aussage treffen;

Seiner Meinung nach wurde er als tauglich entlassen - ohne DU, mit Wehrdienstbescheinigung und Zeugnis - nirgendwo ein Wort der untauglichkeit.

Dass psychische Krankheiten heilen können ist klar, aber das zu belegen ist der springende Punkt.
Autor: ulli76
« am: 02. Juli 2012, 13:49:22 »

Dann wäre er aber als untauglich entlassen worden.
Und auch psychische Erkrankungen können ausheilen.
Autor: SUjenny
« am: 02. Juli 2012, 13:43:10 »

Ist er tauglich für den Wehrdienst in seiner Eintlassungsuntersuchung? Wird er es in seiner Untersuchung am ZNwG? Wenn nicht, dann wird er kein Soldat.

Er ist tauglich in seiner Entlassungsuntersuchung.

Ob er es auch beim ZNwG wird kann ich nicht sagen.

Der Fall gestaltet sich schwierig:

Er war auf einer psychiatrischen Station für wenige Tage - das war 2 Monate vor DZE; - daher wurde auch kein DU-Verfahren eingeleitet - wäre aber womöglich passiert wenn er noch längere Dienstzeit gehabt hätte..
Autor: wolverine
« am: 02. Juli 2012, 13:41:31 »

Ist er tauglich für den Wehrdienst in seiner Eintlassungsuntersuchung? Wird er es in seiner Untersuchung am ZNwG? Wenn nicht, dann wird er kein Soldat.
Autor: Tommie
« am: 02. Juli 2012, 13:40:36 »

Dann wird die Bundeswehr wohl eher dazu neigen, aus Gründen der möglichen Folgekosten von einer Wiedereinstellung anzusehen!
Autor: SUjenny
« am: 02. Juli 2012, 13:39:40 »

Da muss nichts erklärt werden ;) ! Wenn die Sachen geprüft sind, wird er ohnehin neu untersucht!

Mein Rat: Attest vom Hausarzt beilegen, dass die Krankheit "abgeschlossen" bzw. "ausgeheilt" bzw. "vorbei" ist, das erhöht die Chance, eingeladen zu werden ;) !

Vielen Dank für den Rat, aber das wird nicht funktionieren weil es sich um etwas handelt bei dem man die vollständige Genesung nicht belegen kann.

Autor: Tommie
« am: 02. Juli 2012, 13:37:32 »

Da muss nichts erklärt werden ;) ! Wenn die Sachen geprüft sind, wird er ohnehin neu untersucht!

Mein Rat: Attest vom Hausarzt beilegen, dass die Krankheit "abgeschlossen" bzw. "ausgeheilt" bzw. "vorbei" ist, das erhöht die Chance, eingeladen zu werden ;) !
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