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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: derchris am 27. Februar 2019, 20:52:35

Titel: Als aktiver in die RK
Beitrag von: derchris am 27. Februar 2019, 20:52:35
Moin Kameraden,

leider habe ich nichts vergleichbares/eindeutiges gefunden, daher eröffne ich hier im Reserve Board mal einen Thread dazu.

Ich bin derzeit aktiver Soldat und meine Kameraden und ich haben uns die Frage gestellt, ob es eine Rechtsgrundlage bzw. klare Vorschriftenlage gibt, die regelt, inwiefern  aktive Soldaten an bspw. Hinzuziehungen der Reservistenkameradschaft XY teilnehmen dürfen?

Ich sehe hier einige offene Grauzonen bezüglich Befehl, Kommandierung, Uniformtrageerlaubnis und Konflikt mit der SAZV. Weiß da jemand genau Bescheid?
Ich habe mich bis zum Oberet a.D. durchgefragt und keine eindeutige Antwort erhalten..

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Chris
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: F_K am 27. Februar 2019, 20:54:00
... eine RK zieht nicht zu ...
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 27. Februar 2019, 21:59:31
Du kannst Mitglied in einer RK sein. Die Teilname an einer VVag ist möglich ebenso die Teilnahme an einer DVag, dies wäre aber meldepflichtig und genehmigungspflichtig beim DV. Einer Zuziehung zu einer DVag bedarf es nicht.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: derchris am 27. Februar 2019, 22:11:21
Vielen Dank schon mal @miT, die Genehmigung durch den DV stellt soweit kein Problem dar.
Genau, also bei mir ginge es konkreter um DVag, mal eine HdWa-Ausbildung oder ähnliches, die der Verband durchführt und die ich mitmachen wollen würde ..

Ich mache das ganze ja in dem Sinne ehrenamtlich und das ist auch meine Intention dahinter.
Wie sieht das also mit Sold und Stunden aus? Muss ich da irgendwas beachten?
Ich mache das gerne umsonst und auch ohne Gegenwert, mir geht es nur darum, dass ich nicht irgendwann mal einen auf den Deckel kriege mit der Begründung ich hätte Kosten verursacht und Stunden aufgebaut die ich gar nicht hätte aufbauen dürfen.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 27. Februar 2019, 22:18:17
Das tust du bei der Teilnahme an einer DVag aber. Daher die Genehmigung vom Chef. Wie der das gehandhabt haben möchte wirst du dann sehen. Weißt ja, „Melden belastet usw..“.. Ob es da eine Vorschrift gibt auf die man sich bezieht weiß ich nicht, ich bin da nicht so der Pro, dass können hier andere besser.

Ich kann dir nur aus dem Leben fürs Leben sagen; Du benötigst die Zustimmung des DV, du brauchst keine extra Zuziehung vom Landeskommando / FwRes und bei uns schreibt keiner der sowas macht egal ob Teilnehmer oder Funktioner. Ob das so soll.... weiß ich nicht.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 27. Februar 2019, 22:21:58
Im übrigen sollte das der zuständige FwRes beantworten können, denn du wirst nicht der erste und nicht der letzte sein  8)
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 27. Februar 2019, 22:23:29
Ach ( Scheiss fehlende Editier Funktion), für dich gilt natürlich nicht die kostenlose Verpflegung o.ä. Während einer DVag. Daher muss der FwRes auch wissen ob jemand gerade in einer RDL ist.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2019, 07:03:51
"Stunden" werden nur dann aufgebaut, wenn es befohlen ist - die Genehmigung geht von freiwilliger Teilnahme aus (also Freizeit).
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 28. Februar 2019, 10:31:32
Ich wir lassen das auf der Einladung vom DV als gesehen und genehmigt unterschreiben, mit der Info das wir Stunden schreiben KÖNNTEN, macht natürlich keiner sonst war es das letzte mal genehmigt.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2019, 10:48:04
Es gibt durchaus aktive Soldaten, die werden als "Funktionier" zu einer DVag "kommandiert" oder "befohlen" - diese sind im Dienst, bekommen "Sold" und "Stunden" und was es sonst so gibt.

Daneben gibt es Soldaten, die freiwillig als Teilnehmer an einer DVag teilnehmen wollen, dies ist genehmigungspflichtig. Mann benötigt keine Zuziehung vom Lkdo (geht ja nicht), aber man benötigt eine Einladung - und der DV muss "einverstanden" sein.
Damit bleibt es aber FREIZEIT - keine Stunden, keine Fahrtkosten, whatssoever ...

WILL der TrT, dass der Soldat teilnimmt, muss er halt kommandieren - dann gibt es eine Grundlage für die Dienstreise, einen Dienstplan, Stunden, und "alles".
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 28. Februar 2019, 10:50:46
Okay, nice to know, ich denke aber zumindest ablauftechnisch laufen wir konform  ;D
Und wie gesagt, als Stationsleitung bzw Funktioner machen wir das so wie oben von mir geschrieben.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2019, 11:08:57
@ miT:

Ist halt die Frage, wie und für was man sich "verkauft" ... ich "diene" auch in einigen DVag als Funktioner, wohl wissend, dass es Freizeit ist.

Ein FwRes ist jetzt dazu übergegangen, zumindest bei einer größeren Veranstaltung, die Funktioner, in RDL zuzuziehen - inklusive DZA. Ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: miT am 28. Februar 2019, 11:29:25
Gebe ich dir recht, macht vielen FwRes nicht, da zu viel schwarzes Papier und ist für den aktiven bzw. sich in RDL befindenden ja eh irrelevant. Aber wenn, persönlich finde ich es gut, da die RDL dann ja auch nutzbar angerechnet werden kann im Gegensatz zur DVag.

OT: Gibt es mittlerweile Bewegung, man wollte die DVag ja wieder anrechenbar machen wenn bestimmte Vorraussetzungen wie zB Funktionspersonal gegeben ist.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2019, 12:10:12
@ MiT:

Es geht nicht um "Anrechnung", sondern eher um das Thema "Bezahlung".
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: Eisensoldat am 28. Februar 2019, 18:23:41
Wie F_K richtig anmerkt, werden aktive Soldaten per Einladung dazu eingeladen. Auf der Einladung die der DV unterschreibt steht explizit dass keine Leistungen, Stunden etc gewährt werden, also reines Privatvergnügen. Das ist auch gar nicht aufwändig, ist in 5 Minuten erledigt.
Wenn man einen Funktioner in RDL einberufen will, ist das natürlich Aufwand. aber warum sollte man das tun? Bringt ja der Bundeswehr nix.
mkg
Eisensoldat
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2019, 18:33:54
Der FwRes hat im Falle der RDL seine Funktionier relativ "sicher" zur Verfügung und auch über einen längeren Zeitraum.
Im genannten Fall ist die DVAG 2 - 3 Tage, die RDL aber eine Woche - Vor- und Nachbereitung plus Stundenabbau.

Und persönlich: wenn ich sowieso auf einer (Auslands-) DVAG als Teilnehmer bin, dann kann ich da auch leiten - sind einige Stunden mehr Aufwand, plus die Verantwortung - buche ich unter treues Dienen ab .... Trennung

Aber tatsächlich viel "arbeiten", ohne eigene Teilnahme und ohne Nutzen für den Dienstposten, das ist eine Dienstleistung, die ihren Wert hat.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2019, 20:45:27
VVags sind sowieso unkritisch, da es Veranstaltungen eines Vereins sind. Mitglied im Reservistenverband kann man als Aktiver werden.
Und meinem DV wurde es damals irgendwann zu blöd ständig die Einladungen gegenzuzeichnen und ich hab dann eine Dauererlaubnis für die Teilnahme an DVags im eigenen LKdo bekommen. War aber damals noch im Studium- also Sonderfall.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: derchris am 01. März 2019, 13:06:54
Vielen Dank nochmal, durch eure Unterhaltung ist jetzt einiges klarer geworden.
Also bin ich an sich auf der sicheren Seite. Ich mache das gerne freiwillig und ohne Gegenleistung (außer den Gewinn an eigener Erfahrung). Für die RK, die sonst vermutlich auch keine kleineren Ausbildungsvorhaben aufgrund demographischen Wandels etc. mehr durchführen könnte, auch ein Vorteil.

Wichtig war mir nur, dass weder mir, noch der RK, noch dem genehmigenden DV ein Strick gedreht werden kann aufgrund nichtbeachteter Regelungen oder ähnlichem.
Titel: Antw:Als aktiver in die RK
Beitrag von: ulli76 am 01. März 2019, 16:37:15
Bitte unbedingt unterscheiden:

Veranstaltungen der RKs und des Reservistenverbandes. Daran kannst du teilnehmen wie bei Veranstaltungen anderer Vereine. Auch Ausbildungen halten etc.

Veranstaltungen des Landeskommandos (auch wenn eine RK die Funktioner stellt z.B.)- Einladung und Genehmigung.