Den Heimschläfer hat mein disziplinarvorgesetzter genehmigt
Lehrgangsteilnehmer sind grundsätzlich zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Davon können sie nur auf schriftlichen Antrag durch einen Vorgesetzten mit der Disziplinarbefugnis mindestens eines Bataillonskommandeurs befreit werden.
Was Ihr Disziplinarvorgesetzter da jetzt zu genehmigen hatte entzieht sich meiner Kenntnis, denn wo sich ein zum Wohnen in der GU verpflichteter Soldat in seiner dienstfreien Zeit (z.B. im Rahmen der Ausgangsregelung) aufhält ist ihm selber überlassen und da bedarf es keiner Genehmigung.
Widerspruch habe ich nicht eingelegt, da mir der zaw betreuungsfeldwebel das Blatt wiedergab mit den Worten "sei nicht möglich, wir seien verpflichtet und ende"
Solche Leute mag ich ... wie Fußpilz! Genau das ist nämlich falsch. Sie stellen einen Antrag und haben einen Rechtsanspruch auf ordnungsgemäße Bearbeitung und Entscheidung. Der ZAW-Betreuungsfeldwebel hat da
rein gar nichts zu entscheiden! Er hat das zu bearbeiten, seinem Chef zur Stellungnahme vorzulegen und in dessen Auftrag an die für die Entscheidung zuständiige Stelle weiterzuleiten.