Autor: justice005
« am: 06. September 2018, 06:27:35 »Zitat
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?
Wenn Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erwähnen, dass Sie Soldat sind, dann bekommt die Bundeswehr eine sogenannte MiStra Nr. 19. Das heißt, man wird die Bundeswehr über das Strafverfahren unterrichten. Wenn die Polizei nicht weiß, dass Sie Soldat sind, kann sie logischerweise auch nichts weitermelden.
Zitat
Ein zusätzliches Diszi haben Sie hier ebenfalls nicht zu erwarten, dass nach meiner Ansicht es am disziplinarischen Überhang fehlt. Ein Dienstvergehen ist nicht erkennbar, etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Dienstführerschein hätten.
Sehe ich im Ergebnis auch so. Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht hat ja irgendwann letztens die "Disziplinarwürdigkeit" von außergerichtlichen Straftaten neu definiert. Und das hier dürfte vorliegend nicht (mehr) disziplinarwürdig sein, zumal der TE keinen Dienstführerschein hat.