Autor: Tommie
« am: 20. Juli 2018, 06:53:04 »Im Prinzip ist diese Anerkennerei auch vollkommen sinnbefreit! Wer üben möchte, wird Mittel und Wege finden zu üben und wer befördert werden will, benötigt im aktuellen Dienstgrad ohnehin 12 Tage RDL "am Stück", um überhaupt beurteilt werden zu dürfen, was für eine Beförderung zwingende Voraussetzung ist! Und wer sich die anderen 12 Wehrübungstage zur Erfüllung der Voraussetzungen mit DVags "zusammen gurken" muss, ist dabei wahrscheinlich sehr lange unterwegs.