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Zusammenfassung

Autor: T.B.
« am: 21. Januar 2014, 21:21:02 »

Bestimmt.... ;)
Autor: KlausP
« am: 21. Januar 2014, 21:19:40 »

Das hätten Ihnen einige User auch vorher sagen können. Vermutlich mit Wortlaut ...  ;D
Autor: T.B.
« am: 21. Januar 2014, 21:10:27 »

Moin zusammen,

falls es jemanden interessieren sollte, ich habe heute ein Schreiben vom Wehrbeauftragten ( natürlich nicht persönlich ) erhalten. Mir wurde mitgeteilt, das meine Eingabe zum Anlass genommen wird eine Überprüfung einzuleiten. Die zuständigen/beteiligten Stellen werden zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Autor: Abt.Fw
« am: 16. Januar 2014, 18:42:41 »

Kirchengeburtstag.

 ::) Pfarrer, was ist das? ;D

Wenn die Ü80er in unserere Gemeinde zur "Teestunde" auch noch einen Geburtstag feiern dürfen. Da ist dann die Hölle los und man achtet schon auf seine Wortwahl gegenüber dem älteren Semester! Aber "Kindergeburtstag" kann man genauso einsetzen! ;-) Spielt keine Rolle, da jeder weis was gemeint war und die Umgangsformen bei den Kleinen sind ähnlich. Irgendwann werden wir alle wieder zu Kindern!
Autor: StOPfr
« am: 16. Januar 2014, 14:46:29 »

Ist sicher Kindergeburtstag gemeint und ein Opfer des Worterkennungsprogramms  :D!
Autor: Andi
« am: 16. Januar 2014, 13:46:50 »

Kirchengeburtstag.

 ::) Pfarrer, was ist das? ;D
Autor: T.B.
« am: 16. Januar 2014, 06:06:27 »

Moin zusammen,


Männer schlagt euch nicht die Köpfe ein.  ;) 

Ich hatte am Wochenende eine E-Mail an den Wehrbeauftragten verfasst und die Situation geschildert. Gestern bekam ich Post, das die Angelegenheit unter dem Geschäftszeichen WB .........bearbeitet wird.
Was bei raus kommt werde ich sehen. Ob und was das ganze bringt, kann ich nicht beurteilen.
Autor: Abt.Fw
« am: 14. Januar 2014, 11:38:21 »

so langsam scheint es Ihnen ja Freude zu bereiten, Ihre Vorurteile und pauschalen Wertungen an mir abzuarbeiten.

Sollte ich mich in meiner Ausdrucksweise Ihnen gegenüber ungebührlich verhalten haben, so bitte ich um Entschuldigung. Ich war der Meinung dass wir unter erwachsenen Männern (bzw. Frauen) sind und nicht auf einem Kirchengeburtstag.

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich beleidigend bzw. verletzend war, wenn man die ironischen Anmerkungen richtig deutet!
Autor: Abt.Fw
« am: 14. Januar 2014, 11:27:04 »

Entweder reden wir hier fortlaufend aneinander vorbei oder meine Aussagen sind wirklich undeutlich.

1. Ja, ein Brief, an wen auch immer, wird auf vorgeschriebenem Weg keine Aussicht auf Erfolg haben und das ist mir bekannt bzw. das ist auch logisch!

2. Ein Recht auf Einstellung ist auch mir in fast keinem Fall (egal ob Bw oder zivil) bekannt!

3. Keinen Brief zu schreiben wird die Situation auch nicht verändern!

D.h. Bei Abwägen aller anderen Möglichkeiten oder Risiken, kann ein Brief, an wen auch immer, nicht schaden und wie ich schon so ähnlich sagte: "Man hat schon das eine oder andere Pferd vor der besagten Stelle k.... sehen!

Nicht mehr oder weniger habe ich gesagt!!!!
Autor: miguhamburg1
« am: 14. Januar 2014, 11:18:12 »

Lieber Mitnutzer Abteilungsfeldwebel,

so langsam scheint es Ihnen ja Freude zu bereiten, Ihre Vorurteile und pauschalen Wertungen an mir abzuarbeiten.

Sie werden dennoch nicht zutreffender, nur weil Sie sie ständig wiederholen. Ihre gelegentlchen Tipps an Mitnutzer erweisen sich nämlich wie in diesem Fall als schlicht unsinnig. Darüber hinaus ist Ihre Kenntnis des Gesezes über den Wehrbeauftragten allenfalls oberflächlich, zumindest was dessen Befugnisse und Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber der Bundeswehr hat. Darüber hinaus wissen Sie - falls Sie denn überhaupt jemals in einer Ihrem Nick entsprechenden Verwendung bei der Bundeswehr waren, dass ein entsprechendes Schreiben eines abgelehnten Bewerbers zuständigkeitshalber sofort an die Arbeitsebene weiter geleitet und dort bearbeitet wird - und zwar ohne Ergebnisvorgaben.

Auch für den hier anfragenden Mitnutzer gilt: Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung. Sollte er meinen, die ablehnende Entscheidung wäre ermessensfehlerhaft, wäre er auf den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
Autor: Abt.Fw
« am: 14. Januar 2014, 11:15:36 »

Ich habe nicht gesagt, dass der Wehrbeauftragte eine Entscheidung getroffen hat und das wird auch so nicht gewesen sein!
Die Entscheidung haben die zuständigen Stellen getroffen, so wie das formell auch i.O. ist.

Was ich sagen will, ist die Tatsache, dass zwischen Himmel und Erde auch Sache bei der Bw möglich sind, die streng genommen nicht möglich sind. Der "Obergefreitendienstweg" oder der "schwarze Dienstweg" ist nun mal wirungsvoll!

Es ist doch offensichtlich, dass in dem Versetzungsfall erst wieder Bewegung kam, nachdem die Eingabe an den Wehrbeauftragten geschrieben wurde und das eine oder andere Telefonat geführt wurde! Lässt sich halt nicht belegen oder beweisen!
Autor: Ralf
« am: 14. Januar 2014, 11:07:41 »

Und? Wo hat nun der Wehrbeauftrage eine Entscheidung gefällt?
Das hat nichts mit engstirnig zu tun, sondern mit korrektem Wiedergeben von Fakten. Wissem schadet keinem, nur dem, der nicht hat (bzw. nicht annehmen will).
Anstatt, dass du froh bist, wenn dir jemand die Sachlage richtig aufzeigt, kannst du nur persönlcih werden. Das untergräbt jedwede Argumentationskette. Solltest vielleicht mal darüber nachdenken.
Autor: Abt.Fw
« am: 14. Januar 2014, 11:03:30 »

Es geht schlichtweg nicht, dass der Wehrbeauftrage eine Entscheidung fällt. "Natürlich unwahrscheinlich" ist und bleibt falsch.

Engstirnig bis zum Schluss!!!

Nächstes Beispiel aus dem Jahr 1995:

Soldat (Fw) versucht über ca. 1,5 Jahre versetzt zu werden. Grund ist "Unzufriedenheit" auf dem DP und vorgeschoben eine Drucksituation seitens der Freundin (nicht Ehefrau oder Verlobte). Jeglicher Antrag wird seitens DV und Stammdienststelle abgelehnt und selbst vom Dezernatsleiter in persönlichem Gespräch absolut negiert.

Soldat schreibt Eingabe an den Wehrbeauftragten mit der Beschwerde der "persönlichen Verletzung" durch den DV vor angetretender Kp. (DV hat lediglich eine "flapsige" Bemerkung gemacht). Niemand kann sich an diese Bemerkung erinnern und es ist auch höchstwahrscheinlich, dass diese Bemerkung nie gefallen ist. Soldat schreibt in der Eingabe, dass diese Bemerkung nur aufgrund des Versetzungantrages gefallen ist und der DV ihn auf dem "Kieker" hat!!! (nicht belegbar)

Ergebnis: Soldat wird ca. 4 Wochen nach Eingabe versetzt und DV muss sich vor der Kp (Uffz) bei dem Soldaten förmlich entschuldigen!
Autor: Ralf
« am: 14. Januar 2014, 10:51:49 »

Es geht schlichtweg nicht, dass der Wehrbeauftrage eine Entscheidung fällt. "Natürlich unwahrscheinlich" ist und bleibt falsch.
Autor: Abt.Fw
« am: 14. Januar 2014, 10:43:29 »

@miguhamburg1

ich sage nur: "LESEN"
ist natürlich unwahrscheinlich,

...um nicht zu sagen: "das kann ich mir auch nicht vorstellen, bzw. wäre nicht normal!!!"

Aber, da Sie ja Alles wissen und bei jedem Vorgang schon den Ablauf bzw.Ausgang kennen, gibt es eigentlich nur den Schluss, dass Sie "hellseherische Fähigkeiten" besitzen oder sogar Nostradamus persönlich sind!!!

Diese unflexibelen Strukturen und dies in Form solcher Mitmenschen wie Sie, sind mir natürlich aus meiner Dienstzeit bekannt! Meine Hoffnung ist aber immer schon gewesen, dass sich das irgendwann ändern wird.

Ein Beispiel aus eigener Erfahrung aus dem Jahr 2001:

Ungedienter weil anerkannter Kriegsdienstverweigerer (ca. 45 Jahre), wird mit dem Dienstgrad OFA eingestellt und wird nach 2 Jahren (ohne jegliche militärische Lehrgänge) BS und OTA (weil Ltd. Arzt im BwK). Ja, Einzelfall und vielleicht nichts Außergewöhnliches, aber sicherlich auch kein Normalfall!!!
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