Autor: F_K
« am: 21. Dezember 2017, 11:19:51 »Insiderinfo:
Die Nachweis "Schwimmfähigkeit" für das DSA wurde auf Betreiben der Bundeswehr um das Kleiderschwimmen erweitert.
Argumentation des Dezernats:
Das Kleiderschwimmen wird für KLF "sowieso" bei der Bw durchgeführt, und ist als "Forderung" ja mindestens gleichwertig / wenn nicht "schwieriger" als die anderen Nachweismöglichkeiten.
Der DOSB hat dann diese Möglichkeit aufgenommen.
Ansonsten ist Jens und Dunstig zuzustimmen - und inhaltlich: 11 Minuten für 200 Meter ist kein "Schwimmen", sondern eher "Treiben".
Die Nachweis "Schwimmfähigkeit" für das DSA wurde auf Betreiben der Bundeswehr um das Kleiderschwimmen erweitert.
Argumentation des Dezernats:
Das Kleiderschwimmen wird für KLF "sowieso" bei der Bw durchgeführt, und ist als "Forderung" ja mindestens gleichwertig / wenn nicht "schwieriger" als die anderen Nachweismöglichkeiten.
Der DOSB hat dann diese Möglichkeit aufgenommen.
Ansonsten ist Jens und Dunstig zuzustimmen - und inhaltlich: 11 Minuten für 200 Meter ist kein "Schwimmen", sondern eher "Treiben".