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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 21. Dezember 2017, 11:19:51 »

Insiderinfo:

Die Nachweis "Schwimmfähigkeit" für das DSA wurde auf Betreiben der Bundeswehr um das Kleiderschwimmen erweitert.

Argumentation des Dezernats:

Das Kleiderschwimmen wird für KLF "sowieso" bei der Bw durchgeführt, und ist als "Forderung" ja mindestens gleichwertig / wenn nicht "schwieriger" als die anderen Nachweismöglichkeiten.

Der DOSB hat dann diese Möglichkeit aufgenommen.

Ansonsten ist Jens und Dunstig zuzustimmen - und inhaltlich: 11 Minuten für 200 Meter ist kein "Schwimmen", sondern eher "Treiben".
Autor: Jens79
« am: 21. Dezember 2017, 09:52:53 »

Der Leistungsnachweis Schwimmen für KLF kann entweder mit Kleiderschwimmen in höchstens 4 min mit anschließendem Entkleiden im Wasser

ODER

mit 200m Schwimmen mit Sprung vom Beckenrand in höchstens 7 min abgelegt werden.

Anzustreben ist das Kleiderschwimmen.
Autor: dunstig
« am: 21. Dezember 2017, 09:48:09 »

Das ist die Zeit für den Nachweis der Schwimmfähigkeit für das DSA. Die Bundeswehr setzt aber die o.g. Zeit an, welche jeder Rekrut kurz nach der Einstellung ablegen muss, um seine Schwimmfähigkeit nachzuweisen.
Autor: ToMA
« am: 21. Dezember 2017, 09:42:34 »

Gefordert sind 200m, wenn ich mich recht irre sollten dabei 6 Minuten nicht überschritten (bzw -schwommen) werden.

Für die Schwimmfähigkeit sind 200m in 11 Minuten gefordert ->  Pdf
Autor: BSG1966
« am: 21. Dezember 2017, 09:27:51 »

Stimmt, danke für die Korrektur!
Autor: F_K
« am: 21. Dezember 2017, 09:16:48 »

Nur als Klarstellung:

Das "Ausziehen" im Wasser ohne Randberührung zählt nicht zu der Zeit - die Strecke muss in der Maximalzeit zurückgelegt sein.
Autor: BSG1966
« am: 21. Dezember 2017, 09:02:08 »

Ergänzung - es geht um den Nachweis der Schwimmfähigkeit. Gefordert sind 200m, wenn ich mich recht irre sollten dabei 6 Minuten nicht überschritten (bzw -schwommen) werden. Beim Kleiderschwimmen sind 100m incl. Feldbluse und -hose im Wasser ohne Festhalten ausziehen innerhalb von max. 4 Minuten zu absolvieren.
Autor: CIRK
« am: 15. Dezember 2017, 15:01:38 »

... Spätestens zum Sportabzeichen brauchst du es.

Oder zum Kleiderschwimmen gem. IGF, je nachdem was zuerst abgenommen wird.
Autor: Sarah124
« am: 15. Dezember 2017, 14:58:09 »

Dankeschön!:)
Autor: ulli76
« am: 15. Dezember 2017, 14:49:30 »

Es ist vorgesehen, klappt aber nicht immer. Wenn du nicht schwimmen kannst, sieh zu, dass du es vorher lernst. Spätestens zum Sportabzeichen brauchst du es.

In vielen öffentlichen Schwimmbädern gibt es Kurse für Erwachsene, sonst kann man den Schwimmmeister fragen, ob auch Einzelstunden angeboten werden.
Autor: Sarah124
« am: 15. Dezember 2017, 14:47:46 »

Guten Tag , ich trete am 01.03.2018 meine AGA an.
Meine Frage ist ich bin in Heer eingeteilt worden und frage ob man in der AGA schwimmen muss ? Manche meiner Freunde sagen ja manche aber nein.
Bitte um Hilfe.
Danke im Voraus.🤚🏻
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