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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Rekrut84 am 09. November 2019, 15:21:12
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Folgende Situation.
Lediger TG Empfänger wird zum 19.11. in die Stamm kommandiert, Entfernung zum Wohnort 150 km. Am 18.11. hat er Überstundenabbau. Am 15.11. verlässt er den aktuellen Dienstort und fährt nach Hause.
Hat er Anspruch auf eine Reisebeihilfe im Monat November?
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Bei solchen speziellen Fragen sollte man immer den/die Abrechner/in fragen ... steht auf dem monatlichen TG-Bescheid oben rechts.
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Zu wenig Information ! Wann hat der Lehrgang begonnen ? Denn ab da rechnen die 30 Tage die für die FHF entscheidend sind. Mit den aktuellen Informationen steht keine FHF für den Nov zu.