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Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 25. September 2018, 09:01:12 »

Bei FWDL ist es immer noch so. Bei SAZ siehe Paragraphen 88ff SVG.
Autor: KlausP
« am: 25. September 2018, 08:26:42 »

Bin mir nicht sicher, aber gehe von aus, dass deine Dienstzeit dementsprechend verlängert wird.

Das betraf nur Grundwehrdienstleistende, und auch das nur so lange, wie die stationäre Behandlung dauerte, maximal für 3(?) Monate. Inwieweit das jetzt noch für FWDL zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.
Autor: KlausP
« am: 25. September 2018, 06:58:38 »

Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Einheit in Verbindung - und zwar nicht mit dem GeZi-Soldaten sondern mit dem Spieß.  ;)
Autor: OFwNick
« am: 25. September 2018, 05:43:50 »

Bin mir nicht sicher, aber gehe von aus, dass deine Dienstzeit dementsprechend verlängert wird.
Autor: inflames
« am: 25. September 2018, 05:37:51 »

Hallo, ich habe in der letzte Woche (diese Woche) eine Blinddarm OP gehabt und bin KZH. Man Freitag hab ich DZE. Ich habe noch keine Abschlussuntersuchung, Auskleidung etc gehabt. Da ich bis Freitag im Krankenhaus liegen werde, kann ich das auch nicht tun.

Was soll ich jetzt machen? Muss ich die Untersuchungen und auskleidung nachholen?
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