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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 12. September 2017, 13:10:49 »

Kurz und gut: wer z.B. vier Jahre heizungsnahe Verwendung mit sitzender Tätigkeit gebucht hat, wird nicht zum persönlichen Vergnügen bzw zur Steigerung des eigenen Egos oder zur qualitativen Verbesserung der Kneipengeschichten auf Einzelkämpfer-, Scharfschützen- oder Fallschirmspringerlehrgang geschickt. Er wird auch nicht nebenbei (zum Gaudium des Pöbels) mal eben zum Eurofighter-Piloten ausgebildet. Auch nicht, wenn er gerade wieder Top Gun gesehen hat.

Merke: die verblüffend weit verbreitete Discogeschichte "Ola Chica, ich hab zwar offiziell nur 6 Monate GWD im Stabsdienst gemacht, aber wurde in der Zeit nebenbei zum Elitespecialsnipercommandohero ausgebildet, weil sonst nix zu tun war...." basiert i.d.R. auf Alkohol, nicht auf ATN  ;)
Autor: miguhamburg1
« am: 12. September 2017, 11:33:17 »

@ avary,

wenn Sie sich anhand der zum Beispiel im Internet frei zugänglichen Quellen informieren, werden Sie feststellen, dass die Bundeswehr die Organisation ist, die für ihre Angehörigen die umfassendste Aus-, Fort- und Weiterbildung bietet, die regelmäßig weit über das hinausgeht, was zivile Unternehmen, Verbände oder staatlche Stellen sonst für ihr Personal aufwenden.

Welcher Bundeswehrangehörige welche Aus-, Fort- und Weiterbildung bekommt, wird ausschließlich durch die Laufbahn und die konkrete Verwendung bestimmt.

Die Mannschaftslaufbahn ist bestimmt von Dienstzeiten von 7 Monaten (FWDL-Untergrenze) bis hin derzeit zu SaZ 20/25 und fasst im wesentlichen unterstützende und an der Front kämpfende Tätigkeiten in Truppenteilen und Dienststellen zusammen, für die keine umfassende Ausbildung erforderlich ist. Denn Jeder Mannschaftssoldat fängt als FWDL 7-23 Monate oder SaZ 4 an. Entsprechend wird die Verwendung so gesteuert, dass der Soldat nach Abzug für die Zeit der grundausbildung und des zustehenden (anteiligen) Jahresurlaubs auf seinem Dienstposten auch noch produktiv eingesetzt werden kann. So wird ein FWDL 7-15 mit großer Wahrscheinlichkeit Unterstützungstätigkeiten in Geschäftszimmern oder Stabsabteilungen durchführen. Darin kann er schnell eingewiesen werden und dann produktiv arbeiten. Ein SaZ 4 wird dann je nach Vewendung eine Fahrerlaubnis erwerben, um Dienstkraftfahrzeuge fahren zu dürfen, wird als Mannschafter spezialisiert kämpfender Infanterist, springender Fallschirmjäger, Richtschütze eines Kampf- oder Schützenpanzers, Gast im Decks- oder Fernmeldedienst eines Schiffes oder Bootes der Marine oder Protokollsoldat im Wachbataillon. Sie sehen also, Aus-/Fortbildung findet auch im Mannschaftsbereich je nach Verwendung und Verpflichtungsdauaer aufsteigend statt.

Der Einzelkämpfer der Bundeswehr ist als Führer einer auf sich gestellten Gruppe/Jagdkommandos ausgebildet. Allein aus dieser Tatsache können Sie erkennen, dass der Zugang zu diesem Lehrgang dem Personenkreis vorbehalten ist, der die dort vermittelten Fähigkeiten dann auch in der Truppe nutzen kann und darf, nämlich Feldwebel und Offiziere (in festgelegten Verwendungen).
Autor: 200/3
« am: 11. September 2017, 23:56:20 »

"You get what you pay for"...
Wenn ich mich (überspitzt ausgedrückt) als Maurer bewerbe, werde ich ja schließlich auch nicht aus Jux und Dollerei von der Baufirma zum Architekten ausgebildet.
Wer in der Bundeswehr eine kostenlose und obendrein auch noch bezahlte "SpaßundActionJochenSchweizerAbenteurtour" ohne Verantwortung mit lauter coolen und actionreichen Lehrgängen sucht, der sollte es tatsächlich sein lassen. Solche Lehrgänge und Ausbildungen gibt es natürlich zu genüge...aber, wie von den Vorschreibern schon erwähnt, wird man natürlich passend für den jeweiligen Dienstposten ausgebildet für den man eingestellt wurde (von eventuellen "Bonbons" wegen z.B. außergewöhnlich guter Leistung mal abgesehen). Der Geschäftszimmersoldat muss nicht fallschirmspringen können, der Fallschirmjäger braucht nicht zu wissen wie man einen Leo2 fährt und ein Marinesoldat im Decksdienst muss nicht im Hochgebirge zurechtkommen.
Also: eigene Interessen identifizieren, passende Verwendung und Laufbahn dazu finden, mit der jeweiligen Mindestverpflichtungszeit klarkommen und dann darauf bewerben (oder sein lassen).
Jeschenkt jibbet nüscht.
Autor: CIRK
« am: 11. September 2017, 22:14:28 »

Ich finde Investitionen in Qualifikationen und Erfahrungen ist nie verschwendetes Geld.
Aber vielleicht ist das ja bei der Bundeswehr anders.

Nein ist es nicht. Im Gegenteil, es gibt vermutlich nur sehr wenige Arbeitgeber, die so viel in die Aus- und Weiterbildung ihres Personals investieren, wie die Bundeswehr. Ihr Problem ist, dass Sie sich für genau die Laufbahn interessieren, wo dies nicht erforderlich ist, da wir bei den Mannschaften, bis auf Ausnahmen, von Personal reden, welches lediglich angelernt werden muss um die Aufgaben, die auf den entsprechenden Dienstposten zu erledigen sind, wahrnehmen zu können.


Werde mich wohl gegen die Bundeswehr entscheiden.

Na dass klingt jetzt aber nach gekränkter Eitelkeit. Sie bringen ja die schulischen Vorraussetzungen für eine höhere Laufbahn mit, warum versuchen Sie es nicht als Feldwebel oder Offizier, da gibt es dann auch die von Ihnen so begehrte Aus- und Weiterbildung.
Autor: F_K
« am: 11. September 2017, 21:55:22 »

Die BW bildet alle Soldaten entsprechend zum Dienstposten aus- und weiter - das ist vorbildlich.

Allerdings bildet kein Unternehmen "aus Spass" aus, wenn es keinen Nutzen hat ...
Autor: avary
« am: 11. September 2017, 21:51:12 »

Ich finde Investitionen in Qualifikationen und Erfahrungen ist nie verschwendetes Geld.
Aber vielleicht ist das ja bei der Bundeswehr anders.

Vielen Dank für eure Antworten. Werde mich wohl gegen die Bundeswehr entscheiden.
Autor: slider
« am: 11. September 2017, 19:58:55 »

Den Einzelkämpferlehrgang in der Mannschaftskaufbahn gibt es z.B. für Angehörige der Fallschirmspezialzüge und wohl auch allgemein für EGB-Kräfte. Eventuell in den Luflandeaufklärungskompanien. Dann dürfte es aber schon ziemlich dünn werden ... die Bundeswehr hat auch kein Geld zu verschwenden.
Autor: Ralf
« am: 11. September 2017, 11:16:21 »

Wenn man bspw. als Fw bereits eingestellt wird und dadurch Ausbildungszeiten gespart werden.
Autor: avary
« am: 11. September 2017, 10:48:37 »

Ah okay, aber habe auf der BW Seite 8-12 Jahre gelesen.
Autor: Ralf
« am: 11. September 2017, 10:42:44 »

Regelverpflichtungszeit bei Fw sind 12 Jahre und aufwärts.
Autor: avary
« am: 11. September 2017, 10:40:21 »

Danke erstmal für eure Antworten.

Kommt noch eine dazu:
Ich habe zwar Abitur, möchte aber allerhöchstens 8 Jahre dienen. Ich habe mir gerade den Kommandoführer in der Laufbahn der Feldwebel angeschaut.
Hat jemand dazu Erfahrungen?
Autor: KlausP
« am: 11. September 2017, 10:21:13 »

Einzelkämpferlehrgang für Mannschaften? Zu mindestens 99% nicht.
Autor: CIRK
« am: 11. September 2017, 10:06:31 »

Grundsätzlich werden Sie so Aus- und Weitergebildet, wie es für die Wahrnehmung Ihres Dienstpostens erforderlich ist. In der Laufbahn der Mannschaften wird es dort eher weniger geben, was Ihnen Ihr Vorgesetzter an Aus- und Weiterbildung zuordnen wird.
Autor: avary
« am: 11. September 2017, 10:01:44 »

Hallo,

kann man sich während seiner Dienstzeit intern stetig weiterbilden?
Ich meine damit Lehrgänge wie z.B Einzelkämpfer. Sowas in der Art.
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