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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Steven87 am 02. Dezember 2016, 07:51:01

Titel: BFD Anspruch nach Wiedereinstellung
Beitrag von: Steven87 am 02. Dezember 2016, 07:51:01
Sehr geehrte Damen und Herren,

momentan bin ich SaZ 12 und werde mit dem Neuen BFD Anspruch aus der Bundeswehr entlassen.

Meine Frage dazu:

Wenn ich nach dem Ablauf von 5 Jahren BFD Anspruch mich bei der Bundeswehr wiedereinstellen lasse als SaZ 25, hab ich dann erneut 5 Jahre BFD Anspruch?. Meine Dienstzeit würde sich ja um 13 Jahre erweitern.
Titel: Antw:BFD Anspruch nach Wiedereinstellung
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2016, 07:54:48
Nein.
Titel: Antw:BFD Anspruch nach Wiedereinstellung
Beitrag von: Papierberg am 02. Dezember 2016, 09:55:16
Die aus dem ersten Dienstverhältnis in Anspruch genommenen Versorgungsleistungen werden auf die aus der dann zu bildenen Gesamtdienstzeit resultierenden Ansprüche angerechnet (§ 13a Soldatenversorgungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__13a.html)). Und bei der Kostenhöchstgrenze für Berufsförderungsmaßnahmen sowie bei den Übergangsgebührnissen wird der Maximalanspruch aktuell ab einer Dienstzeit von 12 Jahren erreicht. Lediglich bei der Übergangsbeihilfe würden durch eine Dienstzeit von 25 Jahren noch zusätzliche Ansprüche erworben (§ 12 SVG (https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__12.html))