Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 15:41:23
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: justice005
« am: 04. Mai 2018, 13:55:04 »

Eben.

Die Unterschrift ist nichts weiter als eine Bestätigung, dass man die Beurteilung auch tatsächlich erhalten hat, nicht weiter.
Wenn man also die Beurteilung eröffnet bekommen hat und man sein Exemplar in die Hand gedrückt bekommt, besteht keinerlei Grund, die Unterschrift zu verweigern. Tut man es trotzdem, gibt es keine Zwangsmittel. Der Vorgesetzte schreibt dann einen Aktenvermerk, dass die Unterschrift verweigert wurde und fertig. Wirksam wird die Beurteilung trotzdem.


Autor: F_K
« am: 04. Mai 2018, 13:47:41 »

Was soll die Frage?

Man unterschreibt ja nicht "für" den Inhalt, sondern man unterschreibt die Aushändigung, Eröffnung, ...
Autor: Dietrich, Andy
« am: 04. Mai 2018, 13:40:50 »

Muss die Beurteilung von dem zu beurteilen Soldaten unterschreiben werden bzw. Kann man mich zur Unterschrift zwingen? Wenn ja, worauf beruht dieses?
Autor: justice005
« am: 02. Mai 2012, 21:04:19 »

Zitat
Mein H, selber KpChef sagte, im Endeffekt nix, ausser ne Eingabe zu schreiben,

Das ist völliger Unsinn. Der Wehrbeauftragte ist hier der völlig falsche Ansprechpartner. Auch eine Gegenvorstellung bringt nicht viel, ist aber zumindest besser als eine Eingabe.

Richtig ist es, gegen die Beurteilung - sofern es nötig ist - Beschwerde einzulegen.

Zitat
Unser Chef hat schon angekündigt, dass ER die Beurteilung schreiben wird und sich dabei von keinem reinreden lässt und sich auch keine Beiträge schreiben lässt oder sowas!

Wenn es für diese Aussage Zeugen gibt, haben Sie schonmal recht gute Chancen im Fall einer Beschwerde. Insbesondere, wenn Sie während des Beurteilungszeitraums auch andere chefas hatten, ist ein Beitrag zwingend vorgeschrieben. Außerdem verlangt die Rechtsprechung, dass der Chef notfalls nachweisen kann, woher er seine Informationen hatte. von daher kann der Chef mit solchen Aussagen sehr schnell auf den Bauch fallen.

Autor: ulli76
« am: 02. Mai 2012, 19:47:39 »

Jap- die bringen irgendwas um 1-1,5 Punkte pro Einsatzmonat.
Wenn´s dumm läuft und du zeitlich ungünstig im Einsatz bist (grad wenn dein Chef da ned ist), kannste richtig Pech haben und mehr Punkte über die BU verlieren als du für den Einsatz bekommst. So unter dem Motto: Wer sind Sie überhaupt, ich kenn Sie ja gar nicht.
Autor: erdpichel
« am: 02. Mai 2012, 19:41:16 »

ja, die bringen auch punkte, aber maginal wenig! ich mein mal was gehört zu haben, dass man 1700 insgesamt bekommen kann und son einsatz bringt 6? irgendwie sowas in der größenordnung,.....
Autor: Rollo83
« am: 02. Mai 2012, 19:28:33 »

Bringen die Einsätze auch Punkte oder sind die nur "schön" zum lesen bei der Auswahl.
Wäre ja schon ein enormer Nachteil den Bewerbern gegenüber die noch gar nicht die Chance hatten in einen Einsatz zu gehn, sei es zeitlich noch nicht möglich gewesen oder der Chef hat "nein" gesagt oder was auch immer.
Autor: Andi
« am: 02. Mai 2012, 11:23:07 »

Somit kann ich nachvollziehen, dass einem die Wertung "A" nachteilig ausgelegt werden kann und auch wird, aber ein "B", das laut Vorschrift die eindeutige Mehrheit der beurteilten Gruppe zu bekommen hat, wohl eher nicht, es sei denn alle anderen zu bewertenden Kandidaten bringen hier ein "C" oder "D" mit ;) !

Tja, und du wirst es kaum glauben, aber da es bei der BS-Auswahl um eine Bestenauslese geht ist alles was ein B hat schon mal sehr auffällig. ;) Und das meine ich nicht im positiven Sinne. Letztlich geht es zwar durchaus darum, wie man durch den Personalführer dargestellt wird, aber das schützt auch bei der positivsten Darstellung nicht vor Rückfragen und Vergleichen.

Und heutzutage haben bereits junge Oberfeldwebel schnell 2-3 Einsätze, die in der Beurteilungshistorie massiv Relevanz haben.

Gruß Andi
Autor: ulli76
« am: 01. Mai 2012, 20:24:10 »

Wart´s halt erstmal ab, was der Chef schreibt. Und in der Zwischenzeit kannste ja mal in der Beurteilungsvorschrift nachlesen, wie das Erörterungs- und Eröffnungsverfahren genau läuft.

Unterschrift verweigern bringt übrigens nichts und ja, du kannst Stellung nehmen wenn du denkst, dass du ungerecht beurteilt wurdest, dafür gibt es aber Spielregeln, die man vorher nochmal genau gelesen haben soll.

Der erste Schritt dabei ist, sich den Entwurf genau durchzulesen und sich Notizen dazu zu machen. Dann sollte man im Erörterungsgespräch dem Chef seine Sichtweise darlegen. Immerhin ist es erstmal nur ein Entwurf.
Autor: erdpichel
« am: 01. Mai 2012, 20:08:27 »

auch damit soll ja in manchen kontingenten schon sehr inflationär geaßt worden sien.... ::)
Autor: Tommie
« am: 29. April 2012, 15:36:48 »

Und ein A oder B kann da durchaus das Genick brechen.

Ich zitiere an dieser Stelle gerne noch einmal aus der zugrundeliegenden Vorschrift, also der ZDV 20/6, Ziffer 503c:

Zitat
"...Bei der Maßstabfindung ist davon auszugehen, dass die Mehrheit aller Soldatinnen und Soldaten die Anforderungen erfüllt und so mit „B“ zu bewerten ist. Bei der Vergabe höherer
Wertungsstufen
ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Vergabe der Wertungsstufe „D“ ist auf Einzelfälle zu beschränken. Die Vergabe der Wertungsstufe „A“ ist zu begründen. ..."

Somit kann ich nachvollziehen, dass einem die Wertung "A" nachteilig ausgelegt werden kann und auch wird, aber ein "B", das laut Vorschrift die eindeutige Mehrheit der beurteilten Gruppe zu bekommen hat, wohl eher nicht, es sei denn alle anderen zu bewertenden Kandidaten bringen hier ein "C" oder "D" mit ;) !
Autor: Andi
« am: 29. April 2012, 14:10:04 »

Und was in einem Beurteilungsbeitrag aus einem Einsatz drinnen steht ist ungefähr so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt :D !

Das ist leider Unsinn! Ein Beurteilungsbeitrag Auslandseinsatz wird immer der folgenden Beurteilung vollständig angehängt. Dementsprechend sind diese Beiträge Teil einer jeden Begutachtung bei BS-Auswahlkonferenzen, da sie eben Teil der Beurteilungen sind. Und ein A oder B kann da durchaus das Genick brechen.

Gruß Andi
Autor: erdpichel
« am: 28. April 2012, 20:19:33 »

... im übrigen MUSS der DV einen nicht täglich oder überhaupt sehen, ein entsprechendes Bild kann man sich auch auf anderem Wege machen - ist ja auch so auf dem Formularen zu entnehmen.

naja, wobei eine beurteilung ohne jemanden zu sehen ja schon fragwürdig ist, oder? kann das schon verstehn, ich kenn das normal auch so, dass die vorgesetzten sich das dann zuarbeiten lassen...
Autor: F_K
« am: 26. April 2012, 08:39:45 »

... im übrigen MUSS der DV einen nicht täglich oder überhaupt sehen, ein entsprechendes Bild kann man sich auch auf anderem Wege machen - ist ja auch so auf dem Formularen zu entnehmen.
Autor: Tommie
« am: 26. April 2012, 08:23:23 »

In einem Auslandseinsatz bekommen ohnehin nur Reservisten, die eine Stehzeit von mehr als drei Monaten im Einsatz haben, eine komplette Beurteilung!

Alle anderen Soldaten, einschließlich der Reservisten, die weniger als drei Monate im Einsatz sind, bekommen maximal einen Beurteilungsbeitrag, Mannschaftsdienstgrade bekommen glaube ich sogar gar nichts dergleichen! Insofern ist schon einmal die Ausganagslage anders, als oben dargestellt! Und was in einem Beurteilungsbeitrag aus einem Einsatz drinnen steht ist ungefähr so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt :D !

EDIT: Ach ja, bevor ich es vergesse: Die Quelle für meine Behauptung ist die ZDv 20/6, Ziffern 505 (Beurteilungsbeitrag nach Abschluß einer besonderen Auslandsverwendung) und 213b (Beurteileungen von Reservistinnen und Reservisten)!
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de