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Autor: KlausP
« am: 20. Dezember 2016, 14:48:18 »

So ähnlich, ja.
Autor: schlammtreiber
« am: 20. Dezember 2016, 14:47:19 »

Drücke ich mich in letzter Zeit eigentlich wirklich so unverständlich aus?

Sicher ist Diesel billiger, aber ich hab keinen Bock in Kürze zur Umrüstung zu fahren, daher Benziner.

Oder was meintest Du?
Autor: KlausP
« am: 20. Dezember 2016, 14:28:02 »

Drücke ich mich in letzter Zeit eigentlich wirklich so unverständlich aus?
Autor: F_K
« am: 20. Dezember 2016, 13:17:09 »

Nochmal:

Sobald Du Deinen Heranziehungsbescheid oder Aufforderung zum Dienstantritt hast, ist dieser dem AG vorzulegen.
Autor: marsupilami
« am: 20. Dezember 2016, 12:53:26 »

Ich hab gerade nochmal in meinen Einstellungsunsterlagen nachgesehen. Dort steht im ArbPlSchG: "Von der Regelung des ArbPlSchG sind befristete Arbeitsverhältnisse nicht erfasst. Sie enden zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, auch dann, wenn dieser in die Zeit des Wehrdienstes fällt."

Also bleibt mir nur noch meinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Dienstantritt mitzuteilen, dass ich nichtmehr zur Arbeit erscheine und hoffen, das dies keine rechtlichen Konsequenzen hat?
Autor: KlausP
« am: 13. Dezember 2016, 21:24:30 »

Nein, Sie reichen überhaupt gar keine Kündigung ein, Ihr Arbeitsverhältnis ruht Kraft Gesetz und es wird auch Kraft Gesetz nicht über den ursprünglichen Zeitraum hinaus verlängert. Lesen Sie einfach im Arbeitsplatzschutzgesetz nach.
Autor: marsupilami
« am: 13. Dezember 2016, 21:19:23 »

Ich bin zufällig in einer ähnlichen Situation. Mein Dienstantritt liegt 2 Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages in dem keine ordentliche Kündigung möglich ist. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, reiche ich einfach vor Dienstantritt die Kündigung zusammen mit dem Einberufungsbescheid ein und dann "ruht" das Arbeitsverhältnis (ArbPlSchG §1) bis der Vertrag endet und damit bin ich rechtlich aus dem Schneider. Ist das so richtig?  ???
Autor: thunder92
« am: 08. Dezember 2016, 21:01:09 »

Entschuldigung, die Links im Thread hab ich übersehen. Das hilft mir weiter, danke!
Autor: Tommie
« am: 08. Dezember 2016, 16:32:40 »

Haben Sie sich einmal den verlinkten Threat zu Gemüte geführt und die darin enthaltenen Links angeklickt, gelesen und verstanden?

Vorher bringt es nichts, mit Ihnen weiter zu diskutieren, weil aus den gründen, die dort in den Gesetzestexten enthalten sind, genau das nicht passieren darf, weil sich sonst der Arbeitgeber ein richtig großes Loch ins Knie schießt!
Autor: thunder92
« am: 08. Dezember 2016, 16:29:21 »

Ich könnte natürlich einfach sagen dass ich nichtmehr komme und dadurch fristlos gekündigt werde, aber ich habe Angst dass dann evtl. Schadenersatzforderungen auf mich zukommen könnten  :( habe schon von ähnlichen Fällen gehört
Autor: Tommie
« am: 08. Dezember 2016, 15:02:14 »

Ach ja, Sie sollten sich vor allen Dingen einmal diesen Fred zu Gemüte führen, in dem es dann schon konkreter wird:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=56681.0
Autor: Tommie
« am: 08. Dezember 2016, 14:56:33 »

Wie das rein rechtlich ist, weiß ich nicht, aber was will er denn machen, wenn Sie ab dem 01.06.2017 nicht mehr zur Arbeit erscheinen ;) ?Vermutlich wird er Sie dann kündigen ;) !
Autor: thunder92
« am: 08. Dezember 2016, 14:13:16 »

Hallo,

ich trete am 01.06.17 meinen Dienst an, bin gerade aber in einem befristeten Arbeitsverhältnis dessen Vertrag bis zum 30.06.17 geht. Mein Chef ist der Meinung, dass er mich nicht vorher gehen lassen kann. Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet den Vertrag aufzuheben wenn ich Wehrdienst leiste?

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