Autor: Tommie
« am: 22. September 2017, 07:37:10 »Ja, das ist richtig! Mit allen Vor- und Nachteilen :
Positiv-Beispiel: Wohnort Köln, Dienstort Hamburg, kommandiert nach München! Abrechnung der Strecke Hamburg - München durch den ReFü!
Negativ-Beispiel: Wohnort Hamburg, Dienstort Köln, kommandiert nach München! Abrechnung der Strecke Köln - München durch den ReFü!
Alle weiteren Strecken sind dann entweder Familienheimfahrten im Sinne der TGV oder aber als "Privatvergnügen" höchstens bei der Steuererklärung geltend zu machen!
Positiv-Beispiel: Wohnort Köln, Dienstort Hamburg, kommandiert nach München! Abrechnung der Strecke Hamburg - München durch den ReFü!
Negativ-Beispiel: Wohnort Hamburg, Dienstort Köln, kommandiert nach München! Abrechnung der Strecke Köln - München durch den ReFü!
Alle weiteren Strecken sind dann entweder Familienheimfahrten im Sinne der TGV oder aber als "Privatvergnügen" höchstens bei der Steuererklärung geltend zu machen!