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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Haribobo am 04. Juni 2018, 18:04:56
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Guten Abend,
Meine Finanzberatin will für eine Baufinanzierung eine Bescheinigung haben, was ich in die Heilfürsorge einzahle. Daraufhin habe ich ihr versucht zu erklären, dass Soldaten keinen Beitrag in die Heilfürsorge einzahlen.
Nun schrieb sie zu mir, dass ihr Chef sagte, dass es so eine Bescheinigung auf jeden Fall gibt, auch wenn wir keinen Beitrag in die Heilfürsorge einzahlen.
Was zur Hölle soll das für eine Bescheinigung sein? :D
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Sven
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Haben Sie eine Anwartschaftsversicherung? Falls ja, gibt es von dort sowas. Wäre jedenfalls für mich der einfachste Weg.
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Eine Anwartschaft habe ich.. dann frage ich morgen mal bei der Continentale nach und melde mich dann nochmal wenn ich genaueres weiß! :)
Vielen Dank erstmal für den Tipp :)
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Vielleicht solltest du dir überlegen von solch kompetenten Finanzberatern abstand zu nehmen. Die freie Heilfürsorge oder besser die UTV hat damit ja mal gar nichts zu tun. Hauptsache Fachtermini nutzen ohne ein korrektes Hintergrundwissen zu haben - klingt doch sehr nach Finanzberatern die ihre Fachausbildung "parallel" machen und lediglich da sind um Kunden zu empfehlen.
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Kann es sein, dass sie abschätzen muss, was netto von deinem Bruttoeinkommen über bleibt? Dazu würde ja eine Bescheinigung für Krankenversicherungskosten gehören. In deinem Fall ein NAchweis, dass du keine Kosten dafür hast. Gibt es üblicherweise beim Spieß. Irgendwie sowas wie "xy ist Soldat und genießt unentgeltliche truppenärztliche Versorgung."
Oder geht´s drum, dass du krankenversichert bist und da nicht böse Überraschungen wegen Ausständen und nicht finanzierter Krankheit drohen?
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Da braucht man keinen Nachweis, das steht in §30 (1) Soldatengesetz. Wichtig sind aber schon die richtigen Fachbegriffe.
Das einzige mal in meinem Leben, dass ich in dem Kontext einen gesonderten Nachweis brauchte war bei einem Studium neben dem Beruf für die Uni. Und das war ein Nachweis darüber, dass ich keiner Krankenversicherungspflicht unterliege.
Gruß Andi
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Kann es sein, dass sie abschätzen muss, was netto von deinem Bruttoeinkommen über bleibt? Dazu würde ja eine Bescheinigung für Krankenversicherungskosten gehören. In deinem Fall ein NAchweis, dass du keine Kosten dafür hast. Gibt es üblicherweise beim Spieß. Irgendwie sowas wie "xy ist Soldat und genießt unentgeltliche truppenärztliche Versorgung."
Vermute ich auch. Die wollen halt das Haushaltsnettoeinkommen berechnen, um so die Bonität zu ermitteln. Dazu gehört aber die Anwartschaft. Bei der UTV sollte die Bankmitarbeiterin bzw. ihr Chef eigentlich ins Gesetz schauen...oder mal eine einfache Google-Suche starten ::)
Da braucht man keinen Nachweis, das steht in §30 (1) Soldatengesetz. Wichtig sind aber schon die richtigen Fachbegriffe.
Du hast ja Recht. Nur ich kenne das aus meinem beruflichen Umfeld: Die brauchen für alles und jenes irgendein Papier, damit die das später dem Controller oder Wirtschaftsprüfer nachweisen können. Der schaut sich dann halt den Aktenordner an, ob alles vollzählig ist. Oder die Software lässt nichts anderes zu. Und wenn man eine Baufinanzierung braucht, sitzt die Bank meistens am etwas längeren Hebel.
Ich tippe mal Sparkassen-Finanzgruppe oder VR-Bank?!
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Andi, genau diesen Nachweis hat bei mir sowohl seinerzeit die Uni (wie bei dir berufsbegleitendes Studium), als auch die finanzierende Bank (über meinen Finanzmenschen, der sehr wohl über die utV im Bilde ist) für ein Forwarddarlehen verlangt.
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Ich hab´s damals bei der Immatrikulation als Nachweis für die Krankenversicherung (bzw. für die Befreiung derselben) gebraucht.
Spieß hat mir nen 2-Zeiler geschrieben und gut war.
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Also: In der Heilfürsorge wird schon mal eine Bescheinigung ausgestellt, das der Mitarbeiter xy Soldat ist und somit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hat. ;)
Dabei handelt es sich aber NICHT um ein Formular, sondern es ist ein formloses Schreiben (mit Briefkopf SanVersZ).