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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Butschi am 12. Juni 2018, 15:06:17
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Moin,
wie müssen Ermittlungsakten, also alles von Vernehmungen bis zu Protokollen oder sonstigem, aufbewahrt werden? Bzw. wie lange und wann/wie müssen sie vernichtet werden?
Wichtig währe für mich auch eine Quelle in der ich das ganze nachvollziehen kann.
Gruß und vielen Dank
Butschi
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Moin moin,
entweder den Datenschutzbeauftragten in der Einheit kontaktieren oder hier,
Beauftragte/r für den Datenschutz in der Bundeswehr
Bundesministerium der Verteidigung
R II 4
Fontainengraben 150
52123 Bonn
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u.a. A-2160/6 Nr 1080, 1081 und 1101