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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 17. Oktober 2016, 16:21:04 »

Zitat
... Welche Inhalte kamen denn genau bei dem Mathe-Kompetenz-Test dran? ...

Ich finde das ja 'ne Sauerei, dass die genauen Fragen und Antworten hier noch nicht gepinnt und im Internet nirgends zu finden sind. Sch*** Internet!

Achtung! Kann Spuren von Ironie und/oder Sarkasmus enthalten!  ::)
Autor: Dreadlou
« am: 17. Oktober 2016, 13:12:50 »

Hallo "Reichi999",

Danke für deinen ausführlichen Erfahrungsbericht, das ist wirklich hilfreich!

- Welche Inhalte kamen denn genau bei dem Mathe-Kompetenz-Test dran? (Was sollte man auf jeden Fall nochmal wiederholen?)
- Darf man bei dem Vortrag seine Notizen benutzen oder alles komplett frei vortragen? Bekommt man zu seinem Thema bzw. der Aufgabe noch Quellen?
- Mussten die Personen, die leider schon am 2. Tag für nicht geeignet erklärt wurden, noch am selben Abend abreisen?
- Bis wann konnte man nach bestehen am letzten Tag abreisen?

Ich würde mich freuen, wenn du meine Fragen bestmöglichst beantworten könntest :)
Liebe Grüße!
Autor: Reichi999
« am: 14. Juni 2016, 14:09:52 »

Hallöchen zusammen,

also wie im Beitrag erwähnt habe ich eine Direktzusage mit Studium in München bekommen (Informatik).

Das mit der Eignung als Pilot war bei uns allen gleich. Ich hab -1,75 und der FWD'ler ebenso gehabt und wir wurden beide vollständig vom Fliegerischen Dienst ausgeschlossen, deshalb die klare Information.

//Zusatz: Der FWD'ler, welcher seit Monaten in Fürsti war, versicherte mir 'eigentlich' auch dass die Obergrenze +/- 3 wäre für Brillenträger.. Aber naja.. Er wurde ebenfalls vom Fliegerischen Dienst ausgeschlossen.


Zu den Verpflichtungserklärungen.
Man erhält sowohl diese MIT und auch OHNE Widerrufsrecht.

Die OHNE zu unterschreiben ist nach meine Meinung völliger Schwachsinn. Wieso der Bundeswehr dennoch die 6 Monatige Möglichkeit geben jemand zu entlassen, aber selbst darauf zu verzichten?
Einfach die MIT Widerrufsrecht unterschreiben und man hat kein problem.

Zitat
Scheitert man im Studium, fristet man sein Dasein nicht in der Msch-Lfb. Das liegt daran, dass man schon mind. Fahnenjunker ist und somit in der Unteroffizier oder Offizierlaufbahngruppe sein restliche Zeit absitzt. Ja, das kommt ungefähr auf das selbe hinaus. I.d.R. wars dann dann mit der Karriere.
Danke für die Ergänzung. Diese Information wurde mir von meinem sehr kompetenten Karriereberater so zugetragen. Ergibt auch Sinn.. Von daher danke :)

Bezüglich dem Studium als Pilot "aeronautical Engineering" war das die Information die ich von den 3 Tagen davongetragen habe.
Im Heer ist es glaub anders, aber bei der Luftwaffe wurde es uns so mehr oder weniger mit 99% Sicherheit zugetragen. (Möglicherweise aber falsch, da der Vortrag von einem Offizier des Heeres übernommen wurde, der sich bei der Luftwaffe vielleicht nicht völlig perfekt auskennt (Ist ja nicht schlimm).
Autor: Ralf
« am: 14. Juni 2016, 05:48:24 »

Gerne.
Autor: Julia92.
« am: 13. Juni 2016, 20:38:14 »

Vielen Dank für die sehr ausfühliche Antwort. Dass im Internet nur ein Anhalt gegeben werden kann, ist mir bewusst. Die beiden zitierten Aussagen haben mich nur stutzig gemacht.
Ich habe die Phase 2 und 3 noch nicht hinter mir. Plan B und C habe ich mir natürlich auch überlegt, sowohl in Bezug auf meinen Verwendungswunsch als auch in Bezug auf meinen Studienwunsch.
Ich werde drüber berichten, sobald dies der Fall sein sollte.
Autor: Ralf
« am: 13. Juni 2016, 19:34:05 »

Zitat
Verwendung des Hubschrauberführers mit Studium
Genau deswegen frage ich. Hier ist AE nicht so zwingend, wie es z.B. bei LFF Jet ist. Man muss halt schon genau hinschauen. Kommt dann auch noch darauf an, ob man Heer oder Lw bzw. Marine werden willHast du denn schon die 3 Phasen erfolgreich hinter dir? Ich denke nicht, von daher sind das erst einmal ungelegte Eier. Überlege dir auf jeden Fall, was du machen willst, wenn du keine flg. Eignung bekommst, denn das sind die meisten.
Fehlsichtigkeit ist grundsätzlich erst mal kein Ausschlusskriterium. Folgende Werte sind die aktuellen (Stand: 2014) Obergrenzen:
Kurzsichtig (KS), Weitsichtig (WS), Hornhautverkrümmung (HV)
Allgemein: +8,0 WS / -8,0 KS
Fernspäher: +5,0 WS / -7,0 KS
Für Hubschrauberpiloten: +3,0 WS / -3,0 KS / 2 HV
Für Jabo-/ Jetpiloten: +2,0 WS / -1,5 KS / 0,5 HV
Bei gleichzeitigter Fehlsichtigkeit (KS oder WS) und
Hornhautverkrümmung, darf der Meridianschnitt nicht
über dem + oder - Wert der Fehlsichtigkeit liegen. Bsp
für Hubschrauberpiloten:
1 WS + 1 HV = 2 MS = unter 3 und damit innerhalb der Regelung. 2,5 WS + 1 HV = 3,5 MS = über 3 und damit außerhalb der Grenzwerte. Laserbehandlung ist eine Möglichkeit, sollte aber 1 Jahr vor der Bewerbung
abgeschlossen sein. Auch wenn man innerhalb der o.g. Grenzwerte liegt, wird trotzdem jeder Fall einzeln geprüft und die letzte Entscheidung obliegt dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.
Größe:
Die Mindestgröße beträgt 1,55m, die maximale Größe 2,05m.
Davon abweichend gelten für verschiedene Verwendungen
andere Werte. Beispiele:
Wachbataillon: mind.1,75m
Sanitäter: mind. 1,60m
Fliegerischer Dienst: mind. 1,63m, max. 1,93m.

Letztendlich sind das alles Dinge, die der Bedarf steuert und deswegen ist das Internet nur ein Anhalt, auch der KB kann da nur in Grenzen weiterhelfen. Wichtig ist der Takt nach der Eignungsfeststellung.
Autor: Julia92.
« am: 13. Juni 2016, 18:42:01 »


Pilot - Info: Du trägst Brille oder Kontaktlinsen? Leider wird es wohl vorerst nichts mit Pilot. Hat uns der Arzt deutlich gesagt (Allen mit Brillen und Kontaktlinsen), etc.)

Wer in den Fliegerischen Dienst will muss "Aeronautical Engineering" studieren.


Ich habe mich bei meiner Fragestellung auf die oben Zitierten Aussagen bezogen.
Meines Wissens sind Brillen bzw Kontaktlinsen keine Problem.
(Grenzwerte: Kurzsichtigkeit – 3,00 dpt (Dioptrien) und - 1,50 dpt für Jet-Piloten, Weitsichtigkeit + 3,00 dpt und + 2,00 dpt für Jet-Piloten, Hornhautverkrümmung 2,00 dpt und 0,50 dpt für Jet-Piloten)

Und dass man nur Aeronautical Engineering studieren kann wenn man in den fliegerischen Dienst möchte, lese ich auch das erste mal.

Meine Frage war nur, ob jmd ähnliche Aussagen vom Assessmentcenter für FK der Bw erhalten hat?

Insbesondere interessiert es mich ob diese Aussagen in Bezug auf die Verwendung des Hubschrauberführers mit Studium zutreffen.
Autor: Ralf
« am: 13. Juni 2016, 17:57:53 »

Servus
Kann das jmd bestätigen dass man nur aeronautical Engineering studieren kann und keine Kontaktlinsen tragen darf wenn man Pilot werden möchte?
Was für ein Pilot? Ein bisschen mehr Präzision beim Fragen stellen wäre hilfreich.
Autor: Andi8111
« am: 13. Juni 2016, 17:35:06 »

Fragen Sie das doch am besten Ihren Karriereberater.
Und das mit den Kontaktlinsen den zuständigen Musterungsarzt.
Autor: Julia92.
« am: 13. Juni 2016, 17:32:36 »

Servus
Kann das jmd bestätigen dass man nur aeronautical Engineering studieren kann und keine Kontaktlinsen tragen darf wenn man Pilot werden möchte?
Autor: WirdMaHellImHals
« am: 13. Juni 2016, 17:17:29 »


Frau Hauptmann der Luftwaffe und anschließend auch noch die Frau Hauptmann des Heeres

Na, Frau Hauptmann ist doch richtig  ;)
Zitat
  Immerhin sind die Personen vor euch trotzdem Beamte und dienen dem Staat)
Sie sind Soldaten  ::)
Autor: Ralf
« am: 13. Juni 2016, 11:30:49 »

Wobei die Gründe für Trennung seitens des Dienstherrn nicht eine Beliebigkeit sein können. Da müssen schon handfeste Gründe vorliegen.
Autor: ToMA
« am: 13. Juni 2016, 11:22:00 »

So meine ich es auch verstanden zu haben.

Die Frage war ja, ob dabei der Dienstherr einen Unterschied macht, wenn sich jemand mit oder ohne Widerruf verpflichtet hat. Ich denke nicht.
Autor: KlausP
« am: 13. Juni 2016, 11:08:29 »

Zitat
... Beträgt die vorläufige Dienstzeitfestsetzung nicht so oder so 6 Monate (ob mit oder ohne Widerruf)!? ...

Das sind aber zwei verschiedene Paare Schuhe, die voneinander unabhängig sind. Die sechsmonatige Dienstzeitfestsetzung gibt nur dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich von dem Soldaten mit Ablauf der Festsetzungsfrist wieder zu trennen, nicht aber dem Soldaten. Dieser kann weiteren stufenweisen Festsetzungen nicht einmal mehr widersprechen, die erfolgen automatisch mit dem Ausbildungsfortschritt des Soldaten bzw. bei SaZ Mannschaften gleich auf die volle Verpflichtungszeit.
Autor: ToMA
« am: 13. Juni 2016, 10:39:16 »

Ihr solltet die Verpflichtungserklärung MIT Widerruf unterschreiben.. Ansonsten kann die Bundeswehr euch in den ersten 6 Monaten grundlos entlassen, .....

Beträgt die vorläufige Dienstzeitfestsetzung nicht so oder so 6 Monate (ob mit oder ohne Widerruf)!?

Und ohne Grund wird die Bw nicht ohne Weiteres jemanden einfach so "entlassen".  ;)
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