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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36
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Hallo werte Mitforisten :)
bei den anrechnungsfähigen Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen heisst es ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Zählen da die WE mit dazu ? Wenn man also etwa 2 Wochen RDL macht, dann hat man ja 2x5=10 Werktage und die zwei Tage Wochenende dazwischen.
Meine Frage wäre:
Zählen für die anrechnungsfähigen RDL-Tage für ein Tätigkeitsabzeichen innerhalb eines Jahres ausschließlich die Werktage oder alle Tage, inkl. WE ?
Danke für eure Mühe !
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
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Alle Tage, auch Wochenende.
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Vielen Dank :)
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... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?
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... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?
"553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten wird neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet."
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Ziffer 553 - 14 oder mehr Tage.
Eine "2 Wochen RDL" von Montag bis Freitag pro Jahr "reicht" also nicht - ist auch gut so.
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Habe es jetzt gesehen! Mein Kenntnisstand entstammt noch der Anlage 7 zur ZDv 37/10 in der es wörtlich hieß:
Für Angehörige der Reserve gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Wehrübungen angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet.
Und in der Praxis wurde das dann als 12 WÜb-Tage gesehen, weil die 2 Wochen Wehrübungen in der Regel nur 12 Tage hatten!
Fazit: Seit es mich nicht mehr betrifft, hat sich so einiges geändert ;) ! Aber … schön, dass wir darüber diskutiert haben ;D !
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Diskutiert?
Eine kameradschaftliche Belehrung .. 8)
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Und in der Praxis wurde das dann als 12 WÜb-Tage gesehen, weil die 2 Wochen Wehrübungen in der Regel nur 12 Tage hatten!
Leider nein!
Es sind in der Tat mindestens 14 Tage pro Kalenderjahr! Gestückelt, am Stück, egal... mindestens 14.
Been there, done that ;)
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BGB 188 - und da hat sich nichts geändert - und bei der Frage sind 14 Tage bzw. 2 Wochen identisch.
Wer nach nur 12 Tagen ein Jahr anerkannt hat, hat einen Fehler gemacht.
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Die Formulierung mit 2 Wochen finde ich nicht glücklich.
Man müsste unterscheiden ob jemand die 14 Tage im Büro verbracht hat oder auf dem Truppenübungsplatz wo er auch am Samstag und Sonntag ist und Stunden macht. Die Bürokraft ist am Samstag und Sonntag zu Hause und bekommt diese Tage dann trotzdem angerechnet.
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Vielleicht eher eine Frage der Deutung, aber...
a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv
Im Umkehrschluss könnte man meinen dass dann 7 Tage im selben Kalenderjahr (= 6 Monate aktiv) für den Erwerb der ersten Stufe ausreichend wären. Vgl. Formulierung der Vorschrift:
553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten wird neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet.
Wie seht ihr das?
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Dann würde es so für Bronze in der Vorschrift stehen. Steht es aber nicht.
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@ HFlg:
Ja, schon - aber bitte beachten, TAs werden nach AVR vergeben (sprich nicht zwingend nach tatsächlicher Tätigkeit), es geht also nicht, mittels 7tägiger RDL verschiedene TAs zu sammeln.
Ansonsten: Ja, der "JägerUffz" in Ausbildung erhält nach mehrwöchigem JägerUffz Lehrgang als Res unmittelbar mit der Ausbildungshöhe 7 auch ein TA.
(immer dran denken: TA in der Regel erst ab Uffz).
Ist aus meiner Sicht also alles eindeutig geregelt und auch "stimmig".
(Scheine ich anders als Klaus zu sehen - allerdings dauert eine Ausbildung Höhe 7 in aller Regel mehr als 7 Tage, nämlich eher mindestens 14, und ein Jahr ist größer 6 Monate ... )
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Konkretes Beispiel:
- 4 ZMZ-Lehrgänge für die DP-ATN (1+3+2+5 Tage) = 11 Tage
- 1 RDL (in entsprechender Verwendung) 5 Tage
- alles innerhalb von 12 Monaten
—> Tätigkeitsabzeichen ZMZ ?
(Ich frage weil Lehrgänge nicht als Zeiten zählen wenn es um Beförderungen geht...)
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Welcher UTB?
Welcher AVR?
Was sagt die UTB spezifische Vorschrift (Zuordnung TA zu AVR dazu?)
Gibt es überhaupt ein TA ZMZ?
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Gibt es überhaupt ein TA ZMZ?
Ja gibt es TA ZMZ (https://archiv.reservistenverband.de/Regional/evewa2.php?d=1554790116&d=1265895653&menu=6002&newsid=43317&&gliederung=2200000000)
Das Tätigkeitsabzeichen ZMZ
Das Tätigkeitsabzeichen ZMZ zeigt im Kreis eine stilisierte Weltkugel und darauf aufgesetzt die Buchstaben „ZMZ“, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt, bronze-, silber-oder goldfarben.
Die Stufe I, Bronze, kann nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung getragen werden.
Die Stufe II, Silber, kann nach 5 Jahren Dienstzeit in fachbezogener Verwendung getragen werden.
Die Stufe III, Gold, kann nach 10 Jahren Dienstzeit in fachbezogener Verwendung getragen werden.
Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet
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Ok, eine Frage geklärt - bleiben noch min. zwei ...
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Was ist UTB?
AVR ist sicherlich Ausbildungs-und Verwendungsreihe?!
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Uniformträgerbereich - daraus ergibt sich, welche TSK Vorschrift relevant ist - dort dann die AVR suchen und ein ggf. TA " finden".
Vorsicht: Es gibt einige AVR / Verwendungen Kombinationen, denen KEIN TA zugeordnet ist.
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KVK = Landeskommando = Komando TA = SKB = Gemischtwarenladen
sprich alle UTB sind gleichgesetzt beim TA
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Quark - der UTB bestimmt die Uniform - und die ist bei SBK nunmal unterschiedlich.
Die Bereichsvorschriften für TA sind in den TSK unterschiedlich - weil die TSK unterschiedlich sind.
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Die Ehefrau stellt wieder dumme Fragen:
Das TA ist also ab Uffz vorgesehen.
"Dienstzeit in fachbezogene Verwendung" ... man will damit in einem höheren DG zeigen, dass man schon durchaus in fachlicher Verwendung war?
Aha... sowas wie ein CV auf Schulter und über Brusttasche.
Das CIR hat aber noch kein TA, oder?
In der Anzugsordnung Okt-2018 find ich nur Geo und 'Operative Kommunikation'.
Ok, ist nur Orgbereich. Oder gibt es das für die Tastenklicker auch bald?
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Zum Tätigkeitsabzeichen siehe hier: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tätigkeitsabzeichen (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tätigkeitsabzeichen)
... Oder gibt es das für die Tastenklicker auch bald? ...
Das kann Ihnrn hier niemand beantworten, es sei denn, der oberste "Tastenklicker" liest hier im Forum und teilt Ihnen seine diesbezüglichen Gedanken mit.
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Welcher UTB?
Welcher AVR?
Was sagt die UTB spezifische Vorschrift (Zuordnung TA zu AVR dazu?)
Gibt es überhaupt ein TA ZMZ?
Heeresuniformträger
AVR? Ich muss zugeben dass ich das gar nicht einordnen kann. Ist das nicht durch die Beorderung bzw. den DP definiert? (VerbOffz ZMZ I)
Ich befürchte die Vorschriften sind VS und daher für mich nicht ohne Weiteres einsehbar. Wäre jemand so lieb mir eine Referenz zu nennen?
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Ein Blick in die Vorschrift könnte Klarheit schaffen:
... Fachbezogene Verwendung auf Dienstposten im BMVg und in der Bundes- wehr, die in den Organisationsgrundlagen mit Tätigkeitsbezeichnungen aus dem Fachbereich ZMZ hinterlegt sind....
Quelle: A1-2630/0-9804, Seite 181/182
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Vielen Dank, Klaus!
Ich fasse nochmal zusammen:
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung (...)
Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch ein Hochschul-/ Fachhochschulstudium, eine Fachschulausbildung oder eine ZAW-Maßnahme. (...)
553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet. (...)
555. Zuständig für das Ausstellen der Besitzzeugnisse sind:
• die Disziplinarvorgesetzten für die Stufe Bronze, die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten für die Stufen Silber und Gold (...)
5.10.4 q) Voraussetzungen: Fachbezogene Verwendung auf Dienstposten im BMVg und in der Bundes- wehr, die in den Organisationsgrundlagen mit Tätigkeitsbezeichnungen aus dem Fachbereich ZMZ hinterlegt sind. (...)
Ich leite daher ab, dass in dem von mir skizzierten Fall die Voraussetzungen erfüllt sein müssten?: (Anmerkung: Die DP-Ausbildung ist mit den genannten RDL abgeschlossen, die entsprechende ATB "VerbOffz ZMZ I" wird zuerkannt)
Konkretes Beispiel:
- 4 ZMZ-Lehrgänge für die DP-ATN (1+3+2+5 Tage) = 11 Tage
- 1 RDL (in entsprechender Verwendung) 5 Tage
- alles innerhalb von 12 Monaten (...)
Meine 2. Frage diesbezüglich wäre, wer für die Ausstellung zuständig ist, wenn die Voraussetzungen durch Überschreiten der erforderlichen Tage während einer RDL erfüllt werden.
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Meine 2. Frage diesbezüglich wäre, wer für die Ausstellung zuständig ist, wenn die Voraussetzungen durch Überschreiten der erforderlichen Tage während einer RDL erfüllt werden.
Steht doch da:
... 555. Zuständig für das Ausstellen der Besitzzeugnisse sind:
• die Disziplinarvorgesetzten für die Stufe Bronze, die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten für die Stufen Silber und Gold (...)
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Also der Disziplinarvorgesetzte während dieser Übung...? (Sorry, seit es das BAPersBw gibt steige ich durch die Zuständigkeiten nicht mehr durch)
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Ja, der nächste DV für Bronze, der nächsthöhere für Silber und Gold. Das BAPers und seine Vorgänger hatten mit sowas noch nie zu tun.
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Vielen Dank Klaus! Jetzt besteht Klarheit! Dieses Forum ist immer wieder hervorragend geeignet solche Fragen in Windeseile zu klären :)
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552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID [...]
Wie verhält es sich, wenn man für seine fachliche Verwendung die MFA nicht absolvieren muss, da man auf Grund seiner Vorbildung (Studium) die ATN von Amts wegen zuerkannt bekam?
Muss trotzdem vorher die MFA erfolgreich absolviert werden oder ist durch die Zuerkennung der ATN dieser Bedingung bereits erfüllt?
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Guten Tag,
hatte heute ein unergiebiges Telefonat mit meinen FwRes.
Er sieht die Voraussetzungen für das beantragte Tätigkeitsabzeichen Rohrwaffenpersonal Stufe l (Bronze) bei mir nicht erfüllt, da Mannschaftssoldaten kein Tätigskeitsabzeichen zustünde. Die notwendige Verwendungsdauer könne nicht vorliegen bei einem Mannschaftssoldaten (maximal bei einem SaZ 8).
Aus den einschlägigen Vorschriften ergibt sich eine solche Einschränkung nicht. Sowas wie Ausbildungshöhe der ATN/TiV-ID sehen die Vorschriften nicht (mehr) vor.
Ich hatte die ATN PzKan nach der AGA erhalten im Rahmen SGA. Mit der Ausbildung nahm ich die Fachbezogene Verwendung für 5 Monate (Grundwehrdienst) sowie 5 Wochen (RDL beordert) war. Das sind über 6 Monate egal wie man die beiden Zeiträume addiert.
Falls ich falsch liegen sollte, bitte 🙏 aufklären.
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da Mannschaftssoldaten kein Tätigskeitsabzeichen zustünde
So kenne ich das auch.
Aus den einschlägigen Vorschriften ergibt sich eine solche Einschränkung nicht. Sowas wie Ausbildungshöhe der ATN/TiV-ID sehen die Vorschriften nicht (mehr) vor.
Sicher? Dann müsste ja schon eine wahre Welle von Tätigkeitsabzeichen über die (aktiven) Mannschaften hinweg geschwappt sein. Ich sehe aber keine (gehe mehrmals pro Jahr üben).
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@Schlammtreiber
Dann lernst du heute wieder dazu.
5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung
Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.
Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.
@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)
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Die Tätigkeitsabzeichen sind von den zuständigen Stellen in Heer, Luftwaffe und Marine durch
ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen für
die Uniformträgerbereiche zuzuordnen115.
Nunja - Gesetze / Vorschriften immer VOLLSTÄNDIG lesen - nicht "nur" das, was einem "in den Kram passt".
In den ergänzenden Vorschriften sind Tätigkeitsabzeichen in der Regel AVRs (vergleichbar in den anderen TSKs) für Unteroffiziere / Feldwebel / Offiziere zugeordnet - wer da keine Zuordnung findet, erhält eben KEIN Tätigkeitsabzeichen.
Und, völlig verwunderlich - Mannschaften sind da in aller Regel NICHT aufgeführt - daher kein TA.
(Ja, es gibt ein paar Ausnahmen bezüglich Mannschaften - aber das sind Spezialfälle).
Oder kurz: Die Forderung nach einer notwendigen Ausbildungshöhe (früher min. 7) ist lediglich in eine andere Ebene der Vorschrift gewandert, aber NICHT verschwunden.
Der FwRes liegt sachlich richtig.
@ RefuPerser d. R.
Eben nicht - die Zuordnung erfolgt beim Heer über AVRs - und Mannschafter sind KEINER AVR zugeordnet - jedenfalls nicht den dort aufgeführten.
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Eben doch !
C2-2630/0-0-2810 Anlagen
Seite 26
5.3 Zuordnung von Tätigkeitsabzeichen zu den Ausbildungs- und Verwendungsreihen für Mannschaften
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@ RefuPerser:
Dann habe ich wohl einen alten Stand der Vorschrift - wenn die "offen / veröffentlicht" ist, kannst Du sie ja hier anhängen.
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@all: danke für eure Antworten.
Werde mich noch einmal an das LKdo wenden, notfalls dann im Beschwerdewege vorgehen
Naja der FwRes ist leider schon des Öfteren durch Untätigkeit und gefährlichem Halbwissen gepaart mit Patzigkeit aufgefallen.
Schönen Abend dann noch!
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@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)
;D
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@Schlammtreiber
Dann lernst du heute wieder dazu.
Immer gerne :)
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@Schlammtreiber
Dann lernst du heute wieder dazu.
5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung
Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.
Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.
@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)
Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?
a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar... ::)
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Ohne die C Vorschrift Heer (oder SKB?) Nicht zu beantworten...
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Ohne die C Vorschrift Heer (oder SKB?) Nicht zu beantworten...
hier: SKB
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Im Heer ist nach meinem Kenntnisstand das TA "Sicherungstrppe" nicht zugewiesen, wird also nicht verliehen.
Als Uffz also den den KpFw / S1 wenden und nach der Vorschrift fragen.
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Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?
a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar...
Grundsätzlich: Es gibt für die SKB keine eigene C Vorschrift.
Die C Vorschrift UTB Heer gibt kein TA Sicherungstruppe her. Findet also keine Anwendung.
Also gilt die Anzugsordnung, A1-2630/0-9804, Nr. 5.10.2 ff.
Die sagt zum Streitkräftegemeinsame TA Sicherungstruppe in Stufe 1 folgendes:
"Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung" heißt:
erfolgreiche Teilnahme an einer Militärischen Ausbildung, der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID und die diesbezügliche fachbezogene Verwednung. Die Zeit der Ausbildung zählt mit.
Weiterhin gilt für RDL:
Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige
fachbezogene Verwendung geknüpft sind, ist demnach grundsätzlich nach Ableisten von mindestens
sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt.
Tipp (der bereits gegeben wurde):
Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.
Achtung:
Die C Vorschriften der TSK/UTB sind nicht auf die A Vorschrift abgestimmt. Unter anderem unterscheiden sich die Voraussetzungen erheblich. Beispiel: Scharfschütze/Präzisionsschütze
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@ JensMP79:
Wenn es nach der früheren Absicht geht - gibt es KEIN TA Sicherungstruppe im Heer / HUT - denn im Heer sichert sich jede Truppe selber (jederzeit, ohne besonderen Auftrag).
Damals schon gab es Tätigkeiten, denen kein TA zugeordnet war.
Es ist also die Frage zu klären: hat das Heer die AVR "RSU" einem TA zugeordnet?
Ich vermute mal, eher Nein - denn das Heer hat keine RSU Kräfte...
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Deswegen ja:
Tipp (der bereits gegeben wurde):
Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.
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@ JensMP79:
Die Zuordnung AVR / TA liegt in der Verantwortung der TSK.
Erfolgt in der zuständigen TSK keine Zuordnung, dann gibt es KEIN TA in dieser TSK / hier z. B. HUT.
Es ist also erstmal zu klären:
- welcher Uniformträgerbereich hat bro74.
- Wenn HUT (aber SKB keine eigene C Vorschrift in dem Bereich - was nachvollziehbar wäre), dann gilt die Heer C Vorschrift.
Folgerichtig dann also KEIN Sicherungstr TA.
... und RSU ist eben auch kein "Rohrwaffenpersonal" - es KANN die Folge haben, dass KEIN TA zugeordnet ist, also gibt es "nichts".
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Deswegen ja:
Tipp (der bereits gegeben wurde):
Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.
Ist in der RSU der OrgFw (Zuständigkeit).
TA muss es geben:
http://rsu-kraefte.blogspot.com/2015/12/rsukp-rheinland-pfalz-ausbildung-2015.html
"Im Anschluss erhielten 18 Soldaten das Tätigkeitsabzeichen „Sicherungsdienst“ in der Stufe 1. Mit der Vorstellung des Jahresausbildungsplans für 2016 endete die Blockausbildung."
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@ bro74:
Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.
Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.
Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.
Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
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Hallo :)
Ich habe hier sehr interessiert mitgelesen, bin aber gerade etwas verwirrt.
Habe ich das - im Ergebnis - richtig verstanden ?
Ab jetzt wird ein Tätigkeitsabzeichen nicht mehr ab Ausbildungshöhe 7 / Dienstgrad Unteroffizer einer Verwendung verliehen, sondern ab der ersten fachlichen TIV-ID in einer Verwendung ?
Beispiel: Nicht mehr ab SanUffz, sondern schon ab SanSdt ? (solange weiterhin fachlich dort verwendet und ausreichend Dienstzeit abgeleistet) ?
Vielen Dank !!
Gruß,
StierAeneas
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@ bro74:
Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.
Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.
Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.
Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
Prüfe! E-Mail an OrgFw is raus...wenn er gut drauf ist, gibts ggf. eine fachkundige Antwort (für die SKB). 8)
Habe ihm den Link mitgeschickt vielleicht hilft das zur Klärung...
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.. aber eine Antwort ohne Quellen bitte nicht akzeptieren.
Danke.
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Danke auch von mir nochmal :)
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Mal eine Frage an die §§ Reiter hier ;)
für TA sind ja 14 Tage Dienst im Jahr (in der Funktion) vorgegeben
grade bei ZMZ ist es ja "normal" 2 oder 3 Übungen im Jahr am WE (je 2 oder 3 Tage RDL) also kommt man dann unter die 14 Tage
was aber öfters ist sind DVag´s für 1 Tag bei Übungen der HiOrg , für Tagungen ec
genau so die Tage, Zahlen dann die DVag Tage, wenn man an Märschen oder Schießausbildung / SAN - Ausbilddung ... in DVag teilnimmt; dies zählt ja zur IGF/KLF, welche ja auch zur Beorderung auf dem DP zählen
und vor allem - gibts da eine Quelle dazu
(in der Laufbahnverordnung gibt es ja analog die Möglichkeit DVag´s für die Beförderung mit anzusammeln)