Autor: Dekay
« am: 10. Oktober 2017, 14:59:18 »
Was ich mit "Anspruch auf Sozialraum" meine:
Das es angeblich einen Gesetzestext geben soll, in dem Vorgesehen ist, dass es einen Sozialraum (Uffzkeller, Bunker, etc.) geben soll für die einzelnen Dienstgradgruppen.
Wenn der Standort nur einen dieser Räume ermöglicht (Platzmangel), dann muss der Raum für alle Zugänglich gemacht werden.
Das ist bei uns nicht der Fall, da der Spieß sehr viel Bedacht auf die Trennung der Uffze mit Mannschaften legt. Dies wiederum hegt sehr viel Unmut im Mannschafterbereich, weswegen dauernd mit irgendwelchen § und sonstigen wilden Theorien herumgeworfen werden. Ich möchte dies abstellen, in dem ich endlich einen Fundierten Gesetzestext finde oder eben Nicht, damit die Gerüchte ein Ende haben und hier wieder Ruhe einkehrt.
Mit Kameradschaftlichem Gruße,
Dekay