Autor: MiraC
« am: 13. Oktober 2017, 16:49:55 »Es gibt kaum Truppenküchen, die abends noch warme Verpflegung bereitstellen.
Was auf jeden Fall geht, ist beim Lohnsteuer Jahreausgleich den Verpflegungssatz geltend zu machen.
Aber da kann sicherlich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mehr dazu sagen.
Was auf jeden Fall geht, ist beim Lohnsteuer Jahreausgleich den Verpflegungssatz geltend zu machen.
Aber da kann sicherlich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mehr dazu sagen.