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Zusammenfassung

Autor: MiraC
« am: 13. Oktober 2017, 16:49:55 »

Es gibt kaum Truppenküchen, die abends noch warme Verpflegung bereitstellen.

Was auf jeden Fall geht, ist beim Lohnsteuer Jahreausgleich den Verpflegungssatz geltend zu machen.
Aber da kann sicherlich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mehr dazu sagen.
Autor: neuer-ITler
« am: 13. Oktober 2017, 10:14:17 »

Ja sie erhalten eine Ausgleichszahlung. Wenn der Dienstherr keine Verpflegung stellen kann, dann musst du das auch in deinem Antrag mit reinschrieben. Normalerweise kreuzt du ja die Tage an wo du an der Truppenverpflegung teil genommen hast, oder schreibst per Chipkarte.

Wenn keine Truppenverpflegung da ist erhöht sich der Satz, wie hoch und auf welche Voraussetzung muss ein ReFü beantworten, da hab ich keine Ahnung von.

Da es ja Frühstück und Abendbrot gibt, kann man beantragen, das es für die Mittags Verpflegung ein Lunchpaket gibt und Abends die warme Mahlzeit. (So kenne ich das und natürlich gegen Bezahlung!)
Autor: Blackgrieve
« am: 13. Oktober 2017, 10:13:20 »

@F_K
Habe ich verstanden. Vielen Dank für die schnelle Antwort  :)
Autor: F_K
« am: 13. Oktober 2017, 10:07:18 »

@ Blackgrieve:

Nein, es gibt Situationen, in denen der Dienstherr eben NICHT die Verpflegung zur Verfügung stellt.

Dies ist "heutzutage" auch kein Problem mehr - nicht teilnehmen, nicht zahlen.

Richtig ist, dass es für TG Empfänger ggf. andere Tagessätze gibt, wenn es dienstlich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Autor: Blackgrieve
« am: 13. Oktober 2017, 09:48:22 »

@F_K
Jeder muss seine Verpflegung selbst zahlen, korrekt.
Aber korrigieren Sie mich - die Verpflegung müsste doch seitens des Dienstherren sichergestellt werden. Nicht?

@neuer-ITler
Also TG-Empfänger erhalten eine Ausgleichszahlung und der Rest muss beantragt werden?
Autor: neuer-ITler
« am: 13. Oktober 2017, 09:46:41 »

Das ist so.
Nur die TG Empfänger habe was damit zu tun.
Wenn keine Verpflegung bereitgestellt werden kann, dann musst das beim Antrag mit angeben und bekommst Anteilig ein erhöhten Satz, soweit ich mich erinnern kann.
Aber unsere Spezialisten können mehr dazu sagen.
Autor: F_K
« am: 13. Oktober 2017, 09:37:50 »

Hä?

Jeder Soldat (bis auf FWDL) zahlt doch die Verpflegung selber?
Autor: Blackgrieve
« am: 13. Oktober 2017, 09:31:01 »

Ich grüße,

wie dem Titel zu entnehmen ist, richtet sich meine Frage in Richtung der Verpflegung währned der ZAW. Dem Hörsaal ist es nicht möglich, während der Mittagspause des zivilen Ausbildungsträgers, die Verpflegungsaufnahme in der Truppenküche sicher zu stellen. Lediglich die Morgen- und Abendverpflegung können eingenommen werden.
Nun teilte uns der Hörsaalleiter mit, dass seit kurzem die Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 7€ (wenn ich mich recht entsinne) entfallen ist. Die Lehrgangsteilnehmer müssen also selbst für die Verpflegung aufkommen.

Ist dies so richtig und rechtens?

Vielen Dank
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