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Zusammenfassung

Autor: miguhamburg1
« am: 23. Oktober 2017, 07:35:53 »

Werter Jens79 und MMG 2.0 ich hatte Ihnen Beispiele aufgezeigt. Bislang hatte ich nur einmal die Situation, dass ich mich explizit zum Vorgesetzten erklären musste - und da kamen mangelhafter Anzug und unmögliches Verhalten zusammen. Im Allgemeinen Umgang reicht in aller Regel das freundliche, aber direkte Ansprechen des Mangels und die Aufforderung, diesen zu beseitigen aus. Aber besten Dank für Ihre freundlichen Hinweise aufgrund der rechtlichen Lage - die im Übrigen unsere Rechtsberater doch durchaus weiter sehen, als Sie beide.
Autor: ulli76
« am: 22. Oktober 2017, 14:36:53 »

Vielleicht sollten wir doch näher beim Thema bleiben. Die Auffassungen werden vermutlich zu sehr differieren als dass man einen Konsens finden könnte.
Autor: Jens79
« am: 22. Oktober 2017, 13:33:43 »

Lassen wir Migu mal in seiner Welt. Wenn er es so macht und an den richtigen gerät, nutzt ihm sein Dienstgrad auch nix mehr.

 ;D
Autor: MMG-2.0
« am: 22. Oktober 2017, 13:30:14 »

Ernsthaft, sie sehen die Disziplin gefährdet, wenn ein einzelner Soldat in der Öffentlichkeit kein korrekten Anzug trägt?
Die Juristen definieren "Disziplin aufrechtzuerhalten" anders.

Autor: miguhamburg1
« am: 22. Oktober 2017, 13:00:50 »

Jens79, machen Sie sich mal keine Sorgen, ich hatte noch nie das geringste Problem mich verständlich zu machen und meine Befehle wurden auch stest befolgt. Das kommt weit überweigend auf die innere Haltung des Vorgesetzten und weniger auf die ggf. falsche Justierung der Tatsachen bei Untergebenen.
Autor: Jens79
« am: 22. Oktober 2017, 12:44:59 »

Damit lässt sich ein, im Wehrrecht schlecht ausgebildeter, Soldat sicherlich beeindrucken.
Autor: miguhamburg1
« am: 22. Oktober 2017, 12:05:34 »

Lieber F-U,

ich kann mich, wenn ich der Auffassung bin, dass die Disziplin aufrechtzuerhalten ist, zum Vorgesetzten der Soldaten, die ich irgendwo in der Öffentlichkeit antreffe, erklären (§ 6 VorgV). Dass es beim Tragen der Uniform zu keinen Unsicherheiten kommt, will ich mal dahingestellt sein lassen, das ist sicher so. Aber daran bin ich bei § 6 VorgV nicht gebunden.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 21. Oktober 2017, 19:19:50 »

Um mal politisch korrekt zu bleiben erlaube ich mir den Hinweis, dass mit Ausnahme der Untergebenen nach Paragraf 1 VorgV, in der Freizeit am Bahnhof auch bei MIG kein Vorgesetzten Verhältnis besteht und es sich - sprachlich, als Imperativ mal außen vor - um keinen Befehl handelt.

Auch wenn der Truppenausweis sicher in 100 % der Fälle wirkt und ich das Vorgehen begrüße.
Autor: Jens79
« am: 20. Oktober 2017, 09:27:56 »

VorgV ist richtig.
Autor: Boba Fett
« am: 20. Oktober 2017, 08:48:13 »

Nachbrenner.....umschlossene militärische Anlage !
Autor: Boba Fett
« am: 20. Oktober 2017, 08:40:45 »

Nur um zu lernen, zu meiner Zeit wurde „Vorgesetztenverordnung“ VorgV abgekürzt...jetzt VorgVO?
Wurde sehr viel Wert darauf gelegt;-) die richtigen Abkürzungen zu nutzen.

Das mir der Fehler mit MSB unterlief....sorry!
Militärisch  umschlossene Anlage ist naturlich im angesprochenen Fall korrekt.
Autor: miguhamburg1
« am: 20. Oktober 2017, 07:40:48 »

Und auch in meinem Beispiel - Herstellen eines korrekten militärischen Anzugs oder eines entsprechenden Auftretens - mag mir ein Untergebener melden, dass er daran gehindert sei, weil er den Auftrag XY für einen Kommandeur/Befehlshaber oder wen auch immer, werde ich meinen Befehl entsprechend durchsetzen.

Seien wir ehrlich: In wieviel Fällen kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Vorgesetzten eines Soldaten und einem "fremden" Vorgesetzten, der einem Soldaten einen Auftrag erteilte? In meinem Berufsleben komme ich noch nicht einmal auf eine Handvoll dieser Situationen.
Autor: Jens79
« am: 20. Oktober 2017, 06:02:11 »

Vor allem sollte eine Hauptfeldwebel die korrekte Abkürzung seines Dienstgrades kennen.
HptFw oder HF.

Es sei denn Sie meinen mit HFw den Heeresfeldwebel. Was auch immer das sein mag.  ::)
Autor: WhiskeyEcho
« am: 19. Oktober 2017, 22:46:14 »

Kann da der eine oder andere nicht lesen?

Der Begriff "MSB" kommt in der VorgVO nicht vor.

Richtig! Es geht um umschlossene militärische Anlagen!

Und zur Frage:

Wenn Du (HFw) einen wichtigen und dringenden Auftrag hast und das bedeutet, dass die Kisten schnell ins Fahrzeug müssen, hättest du eine gute Grundlage keine Zeit zu verschwenden. Wenn du nun einen Soldaten (OG) triffst und ihm befiehlst dir zu helfen, ist das legitim. Sollte dieser Soldat dir sagen, dass er für den Kommandeur neues Papier vom Nschb holen soll und du deinen Auftrag für wichtiger ansiehst, ist das immer noch legitim und ein rechtlich korrekter Befehl. Sollte der Kommandeur jedoch anderer Meinung sein und seinen Auftrag für wichtiger ansehen, muss du dich vor ihm verantworten. Aber als HFw fallen einen ja bestimmt ein paar Sachen ein.
Autor: F_K
« am: 19. Oktober 2017, 21:39:19 »

Kann da der eine oder andere nicht lesen?

Der Begriff "MSB" kommt in der VorgVO nicht vor.
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