Autor: miguhamburg1
« am: 23. Oktober 2017, 07:35:53 »Werter Jens79 und MMG 2.0 ich hatte Ihnen Beispiele aufgezeigt. Bislang hatte ich nur einmal die Situation, dass ich mich explizit zum Vorgesetzten erklären musste - und da kamen mangelhafter Anzug und unmögliches Verhalten zusammen. Im Allgemeinen Umgang reicht in aller Regel das freundliche, aber direkte Ansprechen des Mangels und die Aufforderung, diesen zu beseitigen aus. Aber besten Dank für Ihre freundlichen Hinweise aufgrund der rechtlichen Lage - die im Übrigen unsere Rechtsberater doch durchaus weiter sehen, als Sie beide.