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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mr.xXx am 15. Oktober 2017, 13:54:17

Titel: gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Mr.xXx am 15. Oktober 2017, 13:54:17
Wo fange ich an? Ganz am Anfang.
Ich war bereits Soldat 04-08. Bewarb mich immer mal wieder ohne Erfolg als Wiedereinsteller. Im Jahr 2013-15 hatte ich Schriftverkehr mit dem Dezernatsleiter warum eine Einstellung/Einladung nicht möglich sei/ist.

Damals (14) sagte mir der Herr ich solle mir die Einladung verdienen. Herbst 15 erneut beworben, mit Anschreiben warum weshalb wieso ich zur Bundeswehr möchte das ich fit etc. Alles das was er damals von mir Verlangte beigefügt. Darauf folgte eine Einladung im Frühjahr 16. Die Testsverliefen wie folgt: Sport 1,6, T2 gemustert Cat-Test sei soviel gesagt das ich Mathe verkackt habe. Alle anderen Aufgaben sollten gut-befriedigend verlaufen sein. Bis der Cat-test weiter lief. Nun fragte man nach Schalungsplänen aus dem technischen Bereich. Es sei soviel gesagt das ich keinen technischen Beruf gelernt habe. Was mich doch etwas stutzig machte. Aber ich wollte und machte weiter die Ergebnisse darüber sind mir nicht bekannt, können aber nicht gut gewesen sein. Wie gesagt habe keinen technischen Beruf bis dahin erlernt und hatte bis dato keine Ahnung wie oder was ein z.b ein 5/2 Wegeventil ist/-aussieht. Beim Psychologen verlief es nicht besser. Erst hatte man mich 5 Stunden im Warteraum sitzen lassen und dann war das Gespräch nur eine Verurteilung. Das haben Sie, Sie haben das, Sie sind nicht.... Sicher die wollen einen Testen aber das war einfach nur eine abgekartete Sache. Fragen zur Bundeswehr wurden kaum gestellt. Es wurde lediglich auf meinem Lebenslauf rumgehackt. Die Krönung war das Sie mich als schlechten Soldaten bezeichneten. Sorry aber Dienstzeugnis ist ne 2. Lange Rede kurzer Sinn, keine Einstellung und ich soll mich in 1-2 Jahren erneut bewerben.

Nach dem ich ca. ne Woche mit dem Ergebnis daheim war, kam ein Brief von dem Herrn Dezernatsleiter, mit der bitte doch Abstand von einer erneuten Bewerbung zu nehmen. Da diese nur negativ beantwortet werden würde.

Da ich jetzt einen technischen Beruf erlernt habe/bin noch dabei, aber bis Juli 18 fertig bin wollte ich erneut meine Chance ausloten. Termin bei einem Berater gemacht. Dort erzählte ich die Geschichte wie oben beschrieben. Zeigte ihm meine Ergebinisse die von damals hatte. Der Berater war sehr erstaunt über die ganze Geschichte das er seinen Ausscheidenden OStFw hinzu zog. Er warf einen Blick auf die Papiere dich dabei hatte und in meine Akte im System. Dann schaute er mich an und fragte mich, wenn ich denn verärgert hätte das man mich laut System " für Tod" erklärt habe. Auf meine frage wie er dies meint, sagte er nur das ich bei allen beurteilungen mit den schlechtesten Bewertungen bewertet wurde. Sprich eine erneute Bewerbung mit neuem Beruf und einem Notenschnitt von 2,2 ist dennoch sinnlos. Weil meine Akte gefälscht ist.

So warum schreibe ich das hier? Ich will von euch wissen was man dagegen tun könnte bzw kann.   


Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Jens79 am 15. Oktober 2017, 14:00:23
Mit welchem Dezernatsleiter denn? ???
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Andi8111 am 15. Oktober 2017, 14:00:30
Aha. Hört sich in meinen Ohren nur nach einem gefrusteten, als ungeeignet eingestuften Bewerber an. Wieso lassen Sie es dann nicht einfach sein? Darüber hinaus gehe ich stark davon aus, dass ein OStFw vor Zeugen niemandem bestätigt, dass in Eignungsfeststellungsunterlagen falsche Sachverhalte eingetragen werden; das hat auch niemand nötig, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstellung. Auch auf eine wiederholte Eignungsfeststellung nicht.

Und ohne je etwas falsch gemacht zu haben, wird man wohl nicht derart abgestempelt.

Ach: Man kann nichts tun. Es dabei bewenden lassen und sein Heil im zivilen suchen.
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Mr.xXx am 15. Oktober 2017, 14:13:17
Tatsache ist aber das es so ist. Die Akte ist gefälscht und somit wurde nach §269 StGB verstoßen.

Ich bitte ausserdem um sachliche Argumentation.

Danke.   

Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: KlausP am 15. Oktober 2017, 14:19:16
Wenn mich jemand nicht will, werde ich den Teufel tun und mich mit aller Macht aufdrängen. Aber wenn Sie sich zum Max machen wollen ...

Sie können also beweisen, dass Ihre Akte "gefälscht" ist? Was sagt Ihr Anwalt denn dann dazu?
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Andi8111 am 15. Oktober 2017, 14:23:54
So ein Nonsens. EF Unterlagen sind keine Unterlagen, die beweiserheblich im Rechtsverkehr sind...

Also: Erst einmal sollte man nicht mit Paragraphen um sich werfen, die man offensichtlich nicht begreift (sachlich)
Dann sollte man mal überlegen, was man SELBST vielleicht verbockt hat, dass man da steht, wo man jetzt steht.
Und dann, nachdem man abgewägt hat, bleibt einem folgendes:
- Gegen das Ergebnis der Eignungsfeststellung hat man innerhalb von einem Monat ein Widerspruchsrecht. (Welches abgelaufen sein dürfte)
- Da man keinen Widerspruch eigelegt hat, konnte auch kein Widerspruchsbescheid des BAPersBw erstellt werden, weshalb keine Klage am Verwaltungsgericht erhoben werden kann. Zumindest nicht aufgrund der Eignungsfeststellung vor Jahren.
- Eine Beratung bei einem Anwalt wäre trotzdem angeraten.

Ach und dies nicht vergessen:
Die Wiedereinstellung und die Begründung eines Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit bestimmt sich grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 SG i. V. m. § 37 SG nach dem dienstlichen Bedarf sowie nach persönlicher Eignung, Leistung und Befähigung, wobei diese Grundsätze durch die Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzender Erlasse konkretisiert werden. Nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 SG darf in das Dienstverhältnis eines Soldaten nur berufen werden, wer die körperliche und geistige Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist.
Über einen Antrag auf (Wieder-)Einstellung entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht selbst dann nicht, wenn alle persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Wird ein Bewerber wegen des Fehlens einer der in § 37 Abs. 1 SG genannten Eigenschaften abgelehnt, kann er allerdings insoweit in seinen Rechten verletzt sein, als hierdurch sein aus Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitender Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung nicht erfüllt wurde (vgl. Sohm in Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 37 Rn. 3).
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Mr.xXx am 15. Oktober 2017, 14:27:22
Ja da sind wir beim Punkt.

Es zählt nicht was du weißt, sondern nur was du beweisen kannst. Ich nehme auch an das die Akte schnell wieder umgeschrieben ist im falle einer Ermittlung durch wenn auch immer. Weshalb ich keinen Anwalt hinzuziehen werde/möchte. Ist ja Sinnfrei. Aber ich könnte es anhand meiner Sportlichen beurteilung und meines Musterungsbescheides vom Arzt beweisen das da irgendwas nicht stimmt.

Vielen dank für ihre Meinungen. 

Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Flexscan am 15. Oktober 2017, 14:36:17
es zählt nicht nur die Musterungsergebnisse und die sportlichen Beurteilungen sondern das Gesamtbild.
Da sich die Bundeswehr aus einer Vielzahl von Bewerbern bedienen kann, die bessere Voraussetzungen haben als Du bedient man sich halt aus diesem Pool.

Aber ist halt immer einfach, die Schuld auf andere zu schieben.
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: KlausP am 15. Oktober 2017, 14:39:02
Noch mal ganz deutlich: es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, selbst bei als geeignet getesteten Bwerbern nicht. Die Bundeswehr muss hierbei auch keinerlei Begründung für die Ablehnung liefern - wie jeder andere Arbeitgeber auch nicht.

Sie schreiben, dass "auf Ihrem Lebenslauf rumgehackt" wurde. Dann wird ja wohl da irgend etwas im Argen liegen, und zwar so im Argen, dass es noch nicht einmal für die Mannschaftslaufbahn reicht.
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Ralf am 15. Oktober 2017, 14:43:19
Versuche dir erst einmal folgende Frage zu beantworten: warum sollte jemand etwas fälschen, was hat er davon? Warum sollte jemand seinen Job und ggf. seinen Status und seine Pension riskieren? Welchen Benefit zieht er daraus bei einem wildfremden Bewerber? Wo liegt da also das Motiv?

Da das Ergebnis auch nicht durch eine Person festgelegt wird sondern durch eine Kommission, die mind. aus 2 Personen besteht, ist das noch unwahrscheinlicher.
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Lidius am 15. Oktober 2017, 14:58:44
Hat der Karriereberater überhaupt zugriff auf alte Testergebnisse? Bei den doch teilweise sehr restriktiven Zugriffsberechtigungen im PerWiSys kann ich mir das nicht vorstellen.
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Oktober 2017, 12:10:36
Ich nehme auch an das die Akte schnell wieder umgeschrieben ist im falle einer Ermittlung durch wenn auch immer.

Na da haben wir doch den Lösungsansatz. Stelle Anzeige und trete Ermittlungen los - die Verschwörer werden dann schnellstmöglich die Beweise vernichten und die gefälschte, schlechte Akte durch deine wahre, gute Akte ersetzen. Und dann musst Du auf dieser Basis nur noch die Bewerbung einreichen und -BANG! - mindestens General!
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: KlausP am 16. Oktober 2017, 15:20:17
Wer weiß, was da noch für Leichen in irgend einem Keller rumliegen. Ohne Grund lehnt man einen Bewerber ja nun nicht kategorisch und auf Dauer ab. Sich eine Verschwörungstheorie zusammen zu basteln ist natürlich einfacher, als sich mal selber zu hinterfragen.
Titel: Antw:gefälschte Eintragung in Akte/-Abgekartertes Spiel
Beitrag von: Nouqie91 am 16. Oktober 2017, 19:46:44
[...] kam ein Brief von dem Herrn Dezernatsleiter, mit der bitte doch Abstand von einer erneuten Bewerbung zu nehmen. Da diese nur negativ beantwortet werden würde.[...]

Was muss man getan haben, um nicht nur mehrfach eine Absage zu erhalten (und ich denke, hier ging es um eine Bewerbung als Mannschafter oder höchstens Unteroffizier), sondern darum gebeten zu werden, sich nicht erneut zu bewerben?

Ich glaube auch kaum, dass über Jahre hinweg unterschiedliche Personen dir immer wieder einfach nur etwas böses wollten.