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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 28. November 2017, 17:55:26 »

Ich würde unter Beifügung des Chatverlaufes eine Anzeige wegen Beleidigung stellen - der braucht das ....
Autor: Mika2011
« am: 28. November 2017, 16:12:35 »

So...
Ich habe den Kameraden mal freundlich (wirklich FREUNDLICH!) angetextet, ob er es nicht für irgendwie bedenklich halte, Dokumente der BW
einfach so öffentlich zugänglich zu Posten...

Als antwort kam von ihm ein "Fick dich du Wichser, was willst du schwuchtel von mir?"

Habe das ganze nun an die E-Mailaddresse vom MAD weitergeleitet. Der Rest liegt nun nicht mehr in meinen Händen...

Soll er die Konsequenzen tragen! Er hat mit SICHERHEIT eine ausreichende Belehrung erhalten, als er seinen GeZi-Dienstposten angetreten hat.
MfG
Micha

**ENDE**
Autor: F_K
« am: 27. November 2017, 14:05:08 »

@ CIRK:

Kaffee hatte noch nicht gewirkt - eine Verwechselung mit "Cally" (gleicher Anfangsbuchstabe ..).

Ich bitte um Entschuldigung.
Autor: CIRK
« am: 27. November 2017, 13:59:51 »

@ CIRK:

Mein "infoschnipsel" ist ohne Quellenangabe von der Bundeswehrwebseite (Erster Google Treffer mit MAD Kontakt).

Da sitzt tatsächlich ein Kamerad am Telefon / dem Rechner, den kann man anrufen und "Dinge diskutieren" - die kümmern sich dann darum.

(Ja, keine Antwort auf Deine Frage - da habe ich keine weiteren Informationen).

Warum sprechen Sie mich damit direkt an, ich hab Sie doch garnicht in Frage gestellt oder sonst wie herausgefordert ...  ???
Autor: Andi
« am: 27. November 2017, 13:56:30 »

Also wie wäre es ... wenn SIE den Betreffenden auf sein falsches Handeln hinweisen ... vielleicht ist er sich ja der Tragweite gar nicht bewusst ... und ihn auffordern dies zukünftig zu unterlassen.

Als ergänzende Maßnahme absolut anzuraten, wenn nicht selbstverständlich.
Als einzige Maßnahme nicht geeignet.

Gruß Andi
Autor: F_K
« am: 27. November 2017, 13:54:53 »

@ CIRK:

Mein "infoschnipsel" ist ohne Quellenangabe von der Bundeswehrwebseite (Erster Google Treffer mit MAD Kontakt).

Da sitzt tatsächlich ein Kamerad am Telefon / dem Rechner, den kann man anrufen und "Dinge diskutieren" - die kümmern sich dann darum.

(Ja, keine Antwort auf Deine Frage - da habe ich keine weiteren Informationen).
Autor: Cally
« am: 27. November 2017, 13:36:46 »


E-Mail: MAD-Amt@t-online.de


Der MAD hat keine eigene Domain?
Autor: LwPersFw
« am: 27. November 2017, 11:58:00 »


Welche vorgehensweise ist denn jetzt empfehlenswert???

...ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?


Wir sind alle nur Menschen...

Also wie wäre es ... wenn SIE den Betreffenden auf sein falsches Handeln hinweisen ... vielleicht ist er sich ja der Tragweite gar nicht bewusst ... und ihn auffordern dies zukünftig zu unterlassen.

Die anderen Möglichkeiten wurden aufgezeigt...
Autor: CIRK
« am: 27. November 2017, 11:04:38 »

Welche vorgehensweise ist denn jetzt empfehlenswert?

Ist doch ganz einfach, melden Sie es dem DV der betroffenen Einheit.
Autor: F_K
« am: 27. November 2017, 11:04:31 »

Bild und relevanter Chatverlauf / Account an:

24 Stunden rund um die Uhr
Telefon: +49 (180) 231 6465

Telefon: +49 (221) 9371 - 2500
Telefax: +49 (221) 9371 - 2407
E-Mail: MAD-Amt@t-online.de

Das ist der richtige Weg (die leiten dass dann an den zuständigen Disziplinarvorgesetzten weiter, der kümmert sich dann um den "Spatzen / Schwätzer".)
Autor: Mika2011
« am: 27. November 2017, 11:01:15 »

Welche vorgehensweise ist denn jetzt empfehlenswert???
Was raten die Juristisch bewanderten Personen an?

Jens79 empfiehlt mir, das Bild an den MAD weiterzuleiten, ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Autor: LwPersFw
« am: 27. November 2017, 10:38:26 »

@ Zebra:

Jeder Dienstplan ist "VS - NfD" eingestuft!



So pauschal ist dies nicht korrekt.

Ein normaler Wochendienstplan im Grundbetrieb ist nicht VS-NfD.

Er ist als "Offen" einzustufen, denn dieser Wochendienstplan unterliegt nicht dem Geheimschutz im Sinne der A-1130/1.

"Offen" heißt >> siehe A-1130/2 Nr 606

Es hat sich in der Bw "eingebürgert" pauschal erst mal alles mindestens als VS-NfD einzustufen.

Siehe auch die Klassifizierung in LoNo. Dort wird auch oft pauschal VS-NfD vergeben...

Die Regelung A-1130/2 macht aber ganz andere Vorgaben.

Und die dort genannte Definition für VS-NfD, in Nr. 610 i.V.m. Nr 701 bis 705, trifft auf einen normalen Dienstplan nicht zu.


Zum Thema Fahrbefehl ... auf dem Formular ist klar ein Schutzbereich angegeben.
Deshalb sollte klar sein, dass das befüllte Formular nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat.



Ungeachtet davon ... ist das Thema "Amtsverschwiegenheit" in der C1-1130/0-7000 , Nr 101 i.V.m. Nr 106 geregelt.
Autor: Tommie
« am: 26. November 2017, 11:48:10 »

@ Zebra:

Jeder Dienstplan ist "VS - NfD" eingestuft! Und deswegen werden auch die "Schwarzen Bretter" in der GA-Einheit abgehängt oder verdeckt, wenn die Eltern zu Besuch kommen am Tag der offenen Tür! Und ... es reicht vollkommen aus, dass der Zutritt zu einem MSB kontrolliert wird! Der Gebäudezutritt wird dies in der Regel nicht mehr sein, weil dazu schlicht und ergreifend das Personal fehlt!
Autor: Zebra
« am: 26. November 2017, 11:17:34 »

Bevor wir hier in Grundsatzdiskussionen abdriften:

VS-NfD und die Pflicht zu Verschwiegenheit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Wenn keine Zutrittskontrolle zu einem Gebäude stattfindet, sollte dort auch kein VS-NfD ausgehängt sein. Bei einem Dienstplan stellt sich immer die Frage, ob eine Einstufung nötig und sinnvoll ist.

Das ich nicht ich nicht anfange Dokumente wild und unnötigeeweise zu veröffentlichen, nur weil sie nicht eingestuft sind, versteht sich von selbst.

MkG

Zebra
Autor: F_K
« am: 26. November 2017, 10:57:40 »

Quelle?

Seit wann sind Dienstgebäude in militärischen Anlagen "per se" öffentlich?

Grundsätzlich: Solange ein BW Dokument nicht die Freigabe "zur Veröffentlichung freigegeben" hat, unterliegt es der dienstlichen Verschwiegenheit - eine Veröffentlichung kann dann eine Dienstpflichtverletzung sein.
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