Autor: Andi
« am: 01. Dezember 2017, 09:24:05 »Fest steht wohl nur eins: Ein förmliches Disziplinarverfahren scheint vom DV noch nicht eingeleitet worden zu sein, denn das hätte dieser ihm bekannt geben und mit einem konkreten Vorwurf eine Vernehmung als Soldat erfolgen müssen.
Nein, das muss der Disziplinarvorgesetzte nicht. Wann der ermittelnde Disziplinarvorgesetzte den beschuldigten Soldaten über die Vorwürfe und die Ermittlung informiert ist abhängig von seiner Beurteilung der etwaigen Auswirkungen auf das Disziplinarverfahren und der Notwendigkeit.
Zwingend ist eine Vernehmung als Soldat vor einem geplanten Schlussgehör, weil davor geklärt sein muss, ob der Soldat der Anhörung seiner Vertrauensperson widerspricht oder nicht.
Bis dahin kann das Disziplinarverfahren, wenn es notwendig ist völlig ohne Information an den Beschuldigten geführt werden.
Gruß Andi