Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 11:18:55
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 01. Dezember 2017, 09:24:05 »

Fest steht wohl nur eins: Ein förmliches Disziplinarverfahren scheint vom DV noch nicht eingeleitet worden zu sein, denn das hätte dieser ihm bekannt geben und mit einem konkreten Vorwurf eine Vernehmung als Soldat erfolgen müssen.

Nein, das muss der Disziplinarvorgesetzte nicht. Wann der ermittelnde Disziplinarvorgesetzte den beschuldigten Soldaten über die Vorwürfe und die Ermittlung informiert ist abhängig von seiner Beurteilung der etwaigen Auswirkungen auf das Disziplinarverfahren und der Notwendigkeit.
Zwingend ist eine Vernehmung als Soldat vor einem geplanten Schlussgehör, weil davor geklärt sein muss, ob der Soldat der Anhörung seiner Vertrauensperson widerspricht oder nicht.
Bis dahin kann das Disziplinarverfahren, wenn es notwendig ist völlig ohne Information an den Beschuldigten geführt werden.

Gruß Andi
Autor: miguhamburg1
« am: 01. Dezember 2017, 09:13:40 »

Fest steht erst einmal nur eins: Dass unserem Fragensteller der A.... auf Grundeis geht. Alle weiteren Informationen sind doch viel zu unvollständig: Wer hat mit ihm geredet, was ist in diesem Gespräch tatsächlich besprochen worden. Fest steht wohl nur eins: Ein förmliches Disziplinarverfahren scheint vom DV noch nicht eingeleitet worden zu sein, denn das hätte dieser ihm bekannt geben und mit einem konkreten Vorwurf eine Vernehmung als Soldat erfolgen müssen.

Und je nach Ermittlungsergebnis infolge der Vernehmung von Zeugen, der Anhörung der Vertrauensperson und dem Schlussgehör des Fragenstellers wird der DV dann entscheiden, ob und ggf. welche Disziplinarmaßnahme er ergreifen oder "anschieben" will oder ob er beim BAPers seine Entlassung beantragen wird.
Autor: Andi8111
« am: 01. Dezember 2017, 08:54:19 »

Vergehen gegen §§7,11,13 SG.
Würd eich mal behaupten.
Autor: Andi8111
« am: 01. Dezember 2017, 08:53:24 »

Das müssen Sie uns nicht erzählen, sondern bei der offiziellen Vernehmung Ihrem DISziplinarvorgesetzten.
Und dann abwarten, was daraus wird.
Autor: Rollo83
« am: 01. Dezember 2017, 08:52:40 »

Ganz ehrlich, ich kapier gar nicht was richtig passiert ist.
Autor: OMt2305
« am: 01. Dezember 2017, 08:21:16 »

Hallo. Erstmal danke für die Hilfe. Ja im April sind es 4 Jahre. Ich habe bei einem Unfall einen Ginger verloren und musste nach der OP Physiotherapie machen. Ich durfte dann während des Dienstes, meistens gegen Dienstschluss meine Termine machen und wahrnehmen. Nun ist es so das mir der Verlust des Fingers soviel Kopfzerbrechen gemacht hat, das ich nicht immer ich war. Sprich, ich habe nicht mit meinem Deziplinar Stufe 1 und meinem direkten Kasernenfeldwebel sprechen können. Als mir mein Deziplinar Stufe eins, eine Ansage machte wegen meinen Minusstunden, dachte ich es würde nicht auffallen, 2x je eine Stunde als Physio einzutragen. Ich bereue das alles sowas von. Ind am liebsten würde ich es nicht gemacht haben.
Autor: KlausP
« am: 01. Dezember 2017, 07:49:05 »

Es gibt keine "unehrenhafte Entlassung.
Vermutlich meint er eine fristlose Entlassung nach Paragraph 55(5) Soldatengesetz. Das entscheidet aber nicht Ihr Vorgesetzter sonder Ihr Disziplinarvorgesetzter kann beim BAPersBw Ihre Entlassung beantragen. Da Sie noch nicht 4 Jahre gedient haben, ist das nach oben genannten Paragraphen möglich. Dazu der Disziplinarvorgesetzte Sie aber erst einmal zu einem Dienstvergehen förmlich vernehmen und zu der Überzeugung kommen, dass keine der ihm zur Verfügung stehenden Disziplinarmaßnahmen ausreicht. Ein "Gespräch mit einem Vorgesetzten" erfüllt die Voraussetzungen definitiv nicht.
Autor: F_K
« am: 01. Dezember 2017, 07:09:56 »

Im April 2018 4 Jahre?
Autor: OMt2305
« am: 01. Dezember 2017, 00:17:18 »

Hallo Kameraden/innen,
Ich habe heute ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten gehabt. Ich habe Minusstunden allerdingst weniger als als ich Überstunden auf meinem Mehrarbeitszeitkonto. Diese können ja leider seid längerer Zeit nicht überschrieben werden. Als dieser mein Konto prüfte, ist aufgefallen das ich 2 mal eine Falschmeldung in einer Nacharbeitung für mein Stundenkonto aufgrund vom Besuch bei der  Physiotherapie gemacht habe. Nun sagte er ich müsse mich wohl auf eine "Unerhrenhafte Entlassung " oder schweres Diszi einstellen. Aber auf was muss ich mich wirklich einstellen? Danke für die Hilfe
Übrigends bin ich OMt und im April 4 Jahre dabei.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de