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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mika2011 am 25. November 2017, 16:13:06

Titel: Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Mika2011 am 25. November 2017, 16:13:06
Ich hab ein problem...

Zur erklärung: Ich bin über den Umweg Facebook in eine whatsapp-gruppe gerutscht, über die allerlei
Schietkram hin und her geschickt wird. Von irgendwelchen Witzbildchen über Porno bis Gore ist fast alles dabei...
Die gruppe umfast 250 personen, von denen sich die allerwenigsten persönlich kennen dürften...

In dieser Gruppe ist auch eine Person, die von sich behauptet Soldat zu sein. Dieses zweifel ich auch nicht an, da er schon Fotos von sich
in Uniform und mit Familienmitgliedern gepostet hat.

Jetzt hat er allerdings etwas gepostet, was mich doch sehr zum nachdenken angeregt hat.
Konkret: Einen Fahrtbefehl der BW auf dem alles sehr gut Lesbar ist. Standort, ausgebende Stelle,
KFZ-Kennzeichen, beauftragte Person usw usw...

Das dieses extrem dämlich ist, darüber sind wir uns wohl allesamt einig!
Nur, das ist meine frage, unterliegt sowas einer Verschlußstufe, ähnlich VS-NfD?
Wie ist das Dienstrechtlich?
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: KillBurn93 am 25. November 2017, 16:25:27
Der Soldat ist im allgemeinen im Bezug auf dienstliche Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Jens79 am 25. November 2017, 19:40:15
Leiten Sie das Bild einfach an den MAD weiter. Der kann damit was anfangen.

Aus dem Bauch raus würde ich jetzt mal behaupten, das der Fahrauftrag nicht eingestuft ist.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: 11223344^^ am 26. November 2017, 09:34:41
Hallo,

dazu mal eine andere Frage. Wenn in einer WhatsApp Gruppe Dienstpläne u.ä geteilt werden ist das sicherlich nicht erwünscht oder?

Kann es da zu Ermittlungen kommen? Kann darf jemand den Einblick fordern?

 
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: ulli76 am 26. November 2017, 10:13:38
Dienstpläne sind VS und dürfen natürlich nicht über Whattsapp geteilt werden. Natürlich kann es da zu Ermittlungen kommen.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 26. November 2017, 10:25:01
Hallo,

dazu mal eine andere Frage. Wenn in einer WhatsApp Gruppe Dienstpläne u.ä geteilt werden ist das sicherlich nicht erwünscht oder?

Kann es da zu Ermittlungen kommen? Kann darf jemand den Einblick fordern?
Nicht erwünscht ist stark untertrieben. Hier liegt ein Dienstvergehen vor, bei deren Kenntnis der Disziplinarvorgesetzte zu ermitteln hat. Wie man mit IT-Geräte (z.B. Smartphones) verfährt, wurde hier erst kürzlich thematisiert.

Übrigens mag der ein oder andere davon ausgehen, dass die Übertragung der WhatsApp Daten durch Verschlüsselung sicher ist. Das mag für die meisten Laien durch die End-to-End Verschlüsselung des Übertragubgswegs zutreffen, die größere Schwachstelle ist jedoch das Smartphone auf dem die Daten und Protokolle liegen. Also obacht!
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Zebra am 26. November 2017, 10:50:04
Dienstpläne sind VS und dürfen natürlich nicht über Whattsapp geteilt werden. Natürlich kann es da zu Ermittlungen kommen.

Das ist so nicht richtig, da erstmal der Verfasser eines Dokuments für die Einstufung verantwortlich ist.
Wenn ein Dienstplan VS-NfD ist, verbietet sich auch der "öffentliche" Aushang im Gebäude.

Mag

Zebra
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: F_K am 26. November 2017, 10:57:40
Quelle?

Seit wann sind Dienstgebäude in militärischen Anlagen "per se" öffentlich?

Grundsätzlich: Solange ein BW Dokument nicht die Freigabe "zur Veröffentlichung freigegeben" hat, unterliegt es der dienstlichen Verschwiegenheit - eine Veröffentlichung kann dann eine Dienstpflichtverletzung sein.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Zebra am 26. November 2017, 11:17:34
Bevor wir hier in Grundsatzdiskussionen abdriften:

VS-NfD und die Pflicht zu Verschwiegenheit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Wenn keine Zutrittskontrolle zu einem Gebäude stattfindet, sollte dort auch kein VS-NfD ausgehängt sein. Bei einem Dienstplan stellt sich immer die Frage, ob eine Einstufung nötig und sinnvoll ist.

Das ich nicht ich nicht anfange Dokumente wild und unnötigeeweise zu veröffentlichen, nur weil sie nicht eingestuft sind, versteht sich von selbst.

MkG

Zebra
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Tommie am 26. November 2017, 11:48:10
@ Zebra:

Jeder Dienstplan ist "VS - NfD" eingestuft! Und deswegen werden auch die "Schwarzen Bretter" in der GA-Einheit abgehängt oder verdeckt, wenn die Eltern zu Besuch kommen am Tag der offenen Tür! Und ... es reicht vollkommen aus, dass der Zutritt zu einem MSB kontrolliert wird! Der Gebäudezutritt wird dies in der Regel nicht mehr sein, weil dazu schlicht und ergreifend das Personal fehlt!
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: LwPersFw am 27. November 2017, 10:38:26
@ Zebra:

Jeder Dienstplan ist "VS - NfD" eingestuft!



So pauschal ist dies nicht korrekt.

Ein normaler Wochendienstplan im Grundbetrieb ist nicht VS-NfD.

Er ist als "Offen" einzustufen, denn dieser Wochendienstplan unterliegt nicht dem Geheimschutz im Sinne der A-1130/1.

"Offen" heißt >> siehe A-1130/2 Nr 606

Es hat sich in der Bw "eingebürgert" pauschal erst mal alles mindestens als VS-NfD einzustufen.

Siehe auch die Klassifizierung in LoNo. Dort wird auch oft pauschal VS-NfD vergeben...

Die Regelung A-1130/2 macht aber ganz andere Vorgaben.

Und die dort genannte Definition für VS-NfD, in Nr. 610 i.V.m. Nr 701 bis 705, trifft auf einen normalen Dienstplan nicht zu.


Zum Thema Fahrbefehl ... auf dem Formular ist klar ein Schutzbereich angegeben.
Deshalb sollte klar sein, dass das befüllte Formular nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat.



Ungeachtet davon ... ist das Thema "Amtsverschwiegenheit" in der C1-1130/0-7000 , Nr 101 i.V.m. Nr 106 geregelt.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Mika2011 am 27. November 2017, 11:01:15
Welche vorgehensweise ist denn jetzt empfehlenswert???
Was raten die Juristisch bewanderten Personen an?

Jens79 empfiehlt mir, das Bild an den MAD weiterzuleiten, ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: F_K am 27. November 2017, 11:04:31
Bild und relevanter Chatverlauf / Account an:

24 Stunden rund um die Uhr
Telefon: +49 (180) 231 6465

Telefon: +49 (221) 9371 - 2500
Telefax: +49 (221) 9371 - 2407
E-Mail: MAD-Amt@t-online.de

Das ist der richtige Weg (die leiten dass dann an den zuständigen Disziplinarvorgesetzten weiter, der kümmert sich dann um den "Spatzen / Schwätzer".)
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: CIRK am 27. November 2017, 11:04:38
Welche vorgehensweise ist denn jetzt empfehlenswert?

Ist doch ganz einfach, melden Sie es dem DV der betroffenen Einheit.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: LwPersFw am 27. November 2017, 11:58:00

Welche vorgehensweise ist denn jetzt empfehlenswert???

...ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?


Wir sind alle nur Menschen...

Also wie wäre es ... wenn SIE den Betreffenden auf sein falsches Handeln hinweisen ... vielleicht ist er sich ja der Tragweite gar nicht bewusst ... und ihn auffordern dies zukünftig zu unterlassen.

Die anderen Möglichkeiten wurden aufgezeigt...
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Cally am 27. November 2017, 13:36:46

E-Mail: MAD-Amt@t-online.de


Der MAD hat keine eigene Domain?
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: F_K am 27. November 2017, 13:54:53
@ CIRK:

Mein "infoschnipsel" ist ohne Quellenangabe von der Bundeswehrwebseite (Erster Google Treffer mit MAD Kontakt).

Da sitzt tatsächlich ein Kamerad am Telefon / dem Rechner, den kann man anrufen und "Dinge diskutieren" - die kümmern sich dann darum.

(Ja, keine Antwort auf Deine Frage - da habe ich keine weiteren Informationen).
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Andi am 27. November 2017, 13:56:30
Also wie wäre es ... wenn SIE den Betreffenden auf sein falsches Handeln hinweisen ... vielleicht ist er sich ja der Tragweite gar nicht bewusst ... und ihn auffordern dies zukünftig zu unterlassen.

Als ergänzende Maßnahme absolut anzuraten, wenn nicht selbstverständlich.
Als einzige Maßnahme nicht geeignet.

Gruß Andi
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: CIRK am 27. November 2017, 13:59:51
@ CIRK:

Mein "infoschnipsel" ist ohne Quellenangabe von der Bundeswehrwebseite (Erster Google Treffer mit MAD Kontakt).

Da sitzt tatsächlich ein Kamerad am Telefon / dem Rechner, den kann man anrufen und "Dinge diskutieren" - die kümmern sich dann darum.

(Ja, keine Antwort auf Deine Frage - da habe ich keine weiteren Informationen).

Warum sprechen Sie mich damit direkt an, ich hab Sie doch garnicht in Frage gestellt oder sonst wie herausgefordert ...  ???
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: F_K am 27. November 2017, 14:05:08
@ CIRK:

Kaffee hatte noch nicht gewirkt - eine Verwechselung mit "Cally" (gleicher Anfangsbuchstabe ..).

Ich bitte um Entschuldigung.
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: Mika2011 am 28. November 2017, 16:12:35
So...
Ich habe den Kameraden mal freundlich (wirklich FREUNDLICH!) angetextet, ob er es nicht für irgendwie bedenklich halte, Dokumente der BW
einfach so öffentlich zugänglich zu Posten...

Als antwort kam von ihm ein "Fick dich du Wichser, was willst du schwuchtel von mir?"

Habe das ganze nun an die E-Mailaddresse vom MAD weitergeleitet. Der Rest liegt nun nicht mehr in meinen Händen...

Soll er die Konsequenzen tragen! Er hat mit SICHERHEIT eine ausreichende Belehrung erhalten, als er seinen GeZi-Dienstposten angetreten hat.
MfG
Micha

**ENDE**
Titel: Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
Beitrag von: F_K am 28. November 2017, 17:55:26
Ich würde unter Beifügung des Chatverlaufes eine Anzeige wegen Beleidigung stellen - der braucht das ....