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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Michel1988 am 29. November 2017, 12:52:50

Titel: Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: Michel1988 am 29. November 2017, 12:52:50
Moin, ich bräuchte mal die Vorschrift über das führen von Auslandseinsatz Akten.
Titel: Antw:Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: KlausP am 29. November 2017, 12:55:13
Fragen Sie Ihren Vorgesetzten, von dem Sie den Auftrag haben.  ;)
Titel: Antw:Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: Michel1988 am 29. November 2017, 12:56:24
der ist heute leider nicht mehr greifbar   :D
Titel: Antw:Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: Rollo83 am 29. November 2017, 14:00:00
Mensch, dann halt morgen. So dringend kann der Auftrag ja nun nicht sein.
Titel: Antw:Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: Ralf am 29. November 2017, 14:09:29
Man kann auch den Nachbar-Pers fragen oder die vorgesetzte Dienststelle. Es gibt doch bestimmt jemand, der den selben Job hat wie du oder die fachl. vorgesetzte Dienststelle dafür ist.
Titel: Antw:Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: KlausP am 29. November 2017, 14:14:59
Man kann auch den Nachbar-Pers fragen oder die vorgesetzte Dienststelle. Es gibt doch bestimmt jemand, der den selben Job hat wie du oder die fachl. vorgesetzte Dienststelle dafür ist.

Echt? Das ist ja einfach!  ;)
Titel: Antw:Vorschrift Einsatzakten
Beitrag von: CIRK am 29. November 2017, 14:18:10
Jemanden im „echten Leben“ zu fragen ist doch uncool. Das beschädigt doch den Nimbus, alles zu wissen und zu können ...  8)