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Autor: Andi
« am: 04. Juli 2018, 07:58:21 »

Und das nicht anmelden als Erstwohnung kann ein saftiges Bußgeld geben.
Autor: dunstig
« am: 03. Juli 2018, 20:05:42 »

Anerkennen lassen sollte möglich sein, was dazu genau benötigt wird, sagt dir dein S1-Bereich. TG wird es aber keins geben, da so etwas immer erst bei der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung) berücksichtigt wird.
Autor: Kevin25
« am: 03. Juli 2018, 20:03:10 »

Servus zusammen

Eine Frage zur Wohnung anerkennen lassen .
Seit 06.16 beim Bund . Eigene Wohnung mit der Freundin seit 10.16.
Ist 50 km von der Einheit entfernt . Bin nicht in der Wohnung gemeldet sondern bei meinen Eltern .
Mietvertrag läuft auf meinen Namen.

Kann ich diese Anerkennen lassen ? Sollte ja TG 6 sein .
Wenn ja welche Unterlagen bräuchte ich dazu
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