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Autor makaveli
 - 20. August 2007, 00:04:34
Ok ich werde es nicht mehr machen hehe  ::)

also ich danke euch schon mal für eure Antworten, haben mir schon mal etwas geholfen....

mal sehen was noch für antworten und tips kommen zu meinen anderen fragen.

Vielen Dank schon mal an alle
Autor Timid
 - 19. August 2007, 23:52:30
1) Möglich ist das im Prinzip schon, nur nicht sehr wahrscheinlich. Die Einberufungsbescheide für das 4. Quartal sollten schon seit längerem zugestellt sein, dementsprechend gibt es jetzt nur noch "Rückläufer". Und da ist die Auswahl extrem eingeschränkt.

Eventuell kommt die Möglichkeit des aufgeteilten Wehrdienstes in Betracht (einmal 6 Monate, zweimal 6 Wochen), allerdings ist diese, meine ich, nicht für solche Fälle geschaffen worden. Aber probieren kann man es natürlich, damit wäre auch eine spätere Einberufung möglich.

2) Du kannst Wünsche äußern. Mehr nicht. Die Bundeswehr stellt und beruft ein nach eigenem Bedarf, der Rest interessiert im Zweifelsfall nicht.
Du kannst nach der Musterung und der EUF auch Wünsche bezüglich einer Verwendung oder Truppengattung äußern, allerdings musst du dafür erstmal die gesamten Tests absolvieren - schließlich dienen beide dazu, bestimmte Bereiche für den Wehrpflichten schonmal auszuschließen bzw. die Bereiche zu finden, in denen er eingesetzt werden sollte.

Insgesamt kann man also sagen, dass du, was Einberufungstermin und -ort etc. Wünsche angeben kannst. Aber geh nicht davon aus, dass die erfüllt werden - gerade mit dem geringen Vorlauf müsstest du das nehmen, "was übrig bleibt".


Wäre übrigens nett, wenn du auf fette und zentriere Schrift verzichten würdest, das macht den Text nicht gerade lesbarer ...
Autor peppie
 - 19. August 2007, 23:49:03
Fangen wir mal an.

1) Die Bundeswehr setzt dich dort ein, wo sie dich braucht. Wenn sie dich in Wilhelmshafen braucht, dann kommst du dort hin. Wenn sie dich in Kiel benötigt, dann kommst du dort hin. Und wenn sie dich in Pöcking braucht, dann kommst du dort hin. Also bundesweit einsetzbar.

Wenn du dich freiwillig meldest beim Einplaner könnte es eventuell möglich sein das du einen Wunsch äußern kannst, einen Anspruch das dein Wunsch erfüllt wird hast du allerdings nicht! Du kannst auch einen Wunsch zur Truppengattung äußern, aber einen Anspruch hast du auch darauf nicht.

Also, am besten nach der Musterung direkt Kontakt mit dem Einplaner im Kreiswehrersatzamt aufnehmen, dort kannst du deine Wünsche äußern. Mit ein bisschen Glück werden deine Wünsche respektiert und dort ist noch Platz. Sag dem Einplaner auch, dass du ab dem 1.8.08 wieder zur Schule gehen möchtest und deshalb zum 01.10.07 einberufen werden möchtest, vielleicht kann er dich dann noch einplanen.
Autor makaveli
 - 19. August 2007, 23:35:16
Ich habe am 22.08.07 meine Musterung und weiß noch nicht was ich machen kann.

Also ich möchte erstmal gerne meine 9 Monate Wehrdienst antretten.

Meine erste Frage ist:

Da ich ja am 22.08.07 meine Musterung habe ist es möglich dann meinen
Wehrdienst zum 01.10.07 anzutretten ?
Weil ich nach dem Wehrdienst zum 01.08.08 wieder zu Schule gehen möchte.

2)
Ich komme aus Münster und möchte gerne meinen Wehrdienst in NRW machen
(Coesfeld, Hamm, Köln usw.) kann man sich das aussuchen ?

Oder muß ich mir bei der Musterung einen Bereich aussuchen wie z.B. Feldjäger oder so,
und die sagen mir dann das ich das nur in Stuttgart machen kann ?

Wenn das so ist kann mir jemand sagen welche Bereiche es gibt in: ???

Coesfeld
Hamm
Münster
Köln

also wenn Ihr in einen von diesen Städten seit wäre ich euch sehr dankbar....

Ich hoffe das ich meine Fragen gut rübergebracht habe und hoffe auf euer Feedback.....

THANKXXXXXX     TO   ALLLL     ;D