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Zusammenfassung

Autor Huey
 - 31. August 2007, 13:30:01
Gar nicht.

Eine Truppenwerbung hilft bei der Einstellung nichts.

Es zeigt dem Einplaner lediglich, das eine bestimmte Einheit einen bestimmten Bewerber gerne auf eine bestimmte Stelle bei einem bestimmten Standort verwenden würde.

Und daran ist der Einplaner nicht gebunden.
Es ist also nur ein Schreiben der Einheit, in der diese "einen Wunsch" äussert.

Mehr nicht.


Autor Pinga
 - 31. August 2007, 13:00:02
Nein, momentan ist seine Akte beim Rechtsprüfer in Köln weil er eine Vorstrafe hat.
Irgendwie hab ich gedacht das das ganze aufgrund der Truppenwerbung schneller geht. Wie weit kann die Truppenwerbung die Entscheidung über eine Einstellung beeinflussen?
Autor StOPfr
 - 31. August 2007, 11:22:47
Ich würde Euch empfehlen, jetzt erst einmal abzuwarten ob er beim ZNwG Erfolg hat und SaZ wird. Falls das nicht klappt, kann er beim KWEA vorstellig werden und eine bevorzugte Einberufung zum nächstmöglichen Termin als GWDL beantragen.
Wie lange das Bewerbungsverfahren insgesamt dauern kann, lässt sich nicht genau beantworten. Hat er schon eine Einladung zum ZNwG bekommen?
Autor Pinga
 - 31. August 2007, 11:15:39
Nein, das Problem is ganz einfach nur, wir würden gerne zusammenziehen. Wenn er allerdings als SAZ nicht genommen wird und dann zum GWD muss, gibts n kleines finanzielles Problem...
Andererseits ist es natürlich fast unerträglich erst mal auf ne Antwort von der Bundeswehr wegen SAZ zu warten und falls das nicht klappt müsste er ja dann noch abwarten ob er zum GWD muss...weiss vielleicht jemand wie lange das dann dauern kann bis man da eingezogen wird??
Autor StOPfr
 - 29. August 2007, 16:39:29
Zitat von: Pinga am 29. August 2007, 16:15:45
OK, danke. Baut mich jetzt nicht wirklich auf, aber is dann wohl so :-\
Hattest Du etwa gedacht (oder gehofft), auch der GWD wäre damit erledigt :)?
Autor Timid
 - 29. August 2007, 16:31:12
Zitat von: F_K am 29. August 2007, 14:20:31- Ein "dritter" Sohn bewirbt sich als SaZ, wird gemustert, aber nicht genommen -> Dieser wird nicht zum GWD eingezogen, weil Ausnahmetatbestand.

Laut Wehrpflichtgesetz nicht korrekt - der "dritte Sohn" ist vom Wehrdienst zu befreien, wenn er dies beantragt, andernfalls nicht.

Zitat- Ein Eheman, 26 Jahre alt bewirbt sich als SaZ, wird gemustert, aber nicht genommen -> Dieser wird nicht zum GWD eingezogen, weil Ausnahmetatbestand.

Abgesehen vom Alter siehe oben - Befreiung nur auf Antrag.
Autor Pinga
 - 29. August 2007, 16:15:45
OK, danke. Baut mich jetzt nicht wirklich auf, aber is dann wohl so :-\
Autor F_K
 - 29. August 2007, 14:20:31
Na, ich würde sagen: Kann sein.

Beispiel: 
- Eine Frau bewirbt sich als SaZ, wird gemustert, aber nicht genommen -> Diese wird nicht zum GWD eingezogen (weil nicht wehrpflichtig)
- Ein "dritter" Sohn bewirbt sich als SaZ, wird gemustert, aber nicht genommen -> Dieser wird nicht zum GWD eingezogen, weil Ausnahmetatbestand.
- Ein Eheman, 26 Jahre alt bewirbt sich als SaZ, wird gemustert, aber nicht genommen -> Dieser wird nicht zum GWD eingezogen, weil Ausnahmetatbestand.
- kann beliebig verlängert werden.

Ist der Bewerber aber zu der Gruppe zu zählen, die zum GWD eingezogen worden wäre, dann erfolgt der GWD natürlich auch nach einer abgelehnten Bewerbung.
Autor StOPfr
 - 29. August 2007, 13:53:33
Wenn Du tauglich gemustert wurdest: Selbstverständlich!
Autor Pinga
 - 29. August 2007, 13:14:23
Hi,

wenn man sich als SAZ beworben hat aber nicht genommen wird, jedoch bei der Musterung war, wird man dann noch zum GWD eingezogen??