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Zusammenfassung

Autor HFRo
 - 05. September 2007, 14:40:12
Es wird nur der Betrag über 10800 versteuert
Autor StOPfr
 - 30. August 2007, 13:52:03
Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen.
Soviel ich weiß, muss nur der Betrag versteuert werden, der über der Grenze der Steuerbefreiung liegt.
Autor StUffz L.
 - 29. August 2007, 22:57:25
So, das DZE naht und ich frage mich, woraus sich die Abfindung zusammensetzt.
Einem SaZ 8 steht ja das 6-fache der letzten Dienstbezüge zu.
Was zählt zu den Dienstbezügen? Ist es nur das Grundgehalt, sprich Besoldgungsstufe mit der entsprechenden Alterstufe? Oder zählen dort auch die Zulagen, wie Amtszulage und verheiratet dazu?

Die Grenze der Steuerbefreiung liegt ja bis Anfang 2008 für Soldaten immer noch bei 10.800 EURO. Das heißt nach meiner Logik, wird nur der Betrag versteuert, der über diese 10.800 EURO hinausgeht, oder?

Kameradschaftlichen Gruß
StUffz L.