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Zusammenfassung

Autor Fallschirmjäger
 - 25. November 2007, 18:16:53
Ich sehe das genauso mit dem Abrechnungsbetrug! Was disziplinar ablief, entzieht sich meiner Kenntnis, allerdings kann ich bestätigen, dass ich von diesen "Kameraden" danach keinen mehr auf einer DVag gesehen habe!

Allerdings kann das durchaus daran gelegen haben, dass ich selbst dort nicht allzu häufig anzutreffen bin ;) !
Autor wolverine
 - 25. November 2007, 17:43:13
Abrechnungsbetrug ist im Status "Soldat" ein eindeutiges Dienstvergehen. Wenn dies im Status nicht ausreichend zu ahnden ist, kann man immer noch ausplanen oder einfach nicht mehr zuziehen. Letzteres hat die Eigentümlichkeit, dass es hiergegen kein Rechtsmittel gibt.

Zum Grundsätzlichen: Die Idee, dass keine Kosten entstehen sollen, kommt nicht von mir, sondern von den zuständigen Referaten im BMVg. Ich gebe das nur wieder (und habe selbst öfter aus Zeitersparnisgründen auf Kostenerstattung verzichtet als das ich sie geltend machte). Wenn der Anspruch jedoch besteht, ist es m. E. nach unredlich, anders zu verfahren oder falsche Auskunft zu geben bzw. die Information zu verschweigen. Zu denken ist auch an Kameraden, die sich - aus welchen Gründen auch immer - ein Engagement in der Reserve ohne entsprechende Gelder nicht leisten können!
Autor Fallschirmjäger
 - 25. November 2007, 16:26:38
Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine DVag ohne Fahrtkostenerstattung ausszustellen.

In einem solchen Falle wird die Fahrtkostenerstattung aber normalerweise durch einen entsprechenden (schriftlichen) Befehl des Kdr LKdo geregelt werden. Und der darf durchaus seinem StOffzRes und damit auch dessen Mitarbeitern, den FwRes, befehlen, dass es für solche Unternehmungen (Einkleidung in der nächsten LHD-Servicestation) eben KEINE Fahrtkosten gibt!

Im übrigen stört mich diese "Fahrkosten-Geilheit" bei der FrwResArb ohnehin massiv. Das führt schon dazu, dass einige Kameraden, die bei einer DVag aufschlagen, ihren Fahrtkostenantrag schon im "Schnellziehholster" parat haben ;) ! Bei uns in der Gegend wurden auch schon einige massiv belangt, weil sie zwar mit einem Auto angereist waren, aber dafür vier getrennte Fahrtkosten-Anträge abgegeben hatten! Dumm nur, wenn man quasi vor den Augen des FwRes aus dem Auto aussteigt und nicht merkt, dass der sich Notizen macht!

Ach ja, ich kenne einige Sportvereine, bei denen die Mitglieder der verschiedenen mannschaften nicht nur ihre Trikots selbst bezahlen, sondern auch noch die fahrtkosten zu den Auswärtsspielen tragen! Nur die Reservisten, von denen sehr viele auch  Mitglieder des Trachtenvereins VdRBw e.V. sind, bekommen die Fahrtkosten zu ihren Bespassungsveranstaltungen bezahlt.
Autor mib
 - 25. November 2007, 16:11:36
Das ehrt Euch, dass Ihr ein 'Iss nich!' vom FwRes einfach mal so hinnehmt...
Was entgegnet der denn (Vorschrift, Gesetzestext, VMBL, o.Ä.) auf die von mir oben genannte Regelung zur Erstattung, oder habt Ihr das erst gar nicht hinterfragt?
Autor Pioneer
 - 25. November 2007, 15:48:27
Genau so meine ich das auch. Wieso tanzt dann ein FwRes aus der Reihe und macht aus einer privaten Angelegenheit eine DVag, nur damit die Leute Ihre Fahrtkosten erstattet bekommen? Die Kehrseite der Medaille ist nämlich die, daß somit die Kosten für die freiwillige, beorderungsunabhängige Reservistenarbeit unnötig in die Höhe getrieben werden. Und irgendwann gibt es dann überhaupt keine Kostenerstattungen mehr...

Ich habe auch rund 70 km zur nächsten LHD, aber wie gesagt, mit ein wenig Absprache und Organisation ist das Ganze auf eine minimale Kostenbelastung zusammengeschrumpft. Vom Spaß während der Fahrt und nach der Rückkehr ganz zu schweigen... ;)
Autor wolverine
 - 25. November 2007, 15:09:49
Grundsatz ist, dass einen das Engagement in der Reserve nichts kosten soll. Auch die Einkleidung sollte dadurch kostenfrei erfolgen. Wenn mir der punkt wichtig ist (ich meine das völlig wertfrei!), sollte man die verantwortlichen Entscheider hierauf deutlich hinweisen!
Autor Pioneer
 - 25. November 2007, 13:27:54
Hmtja.... Bei mir auch....

könnte das vielleicht ein Problem sein, welches Landeskommando zuständig ist? Denn warum ist das mit der DVag in Mecklenburg-Vorpommern möglich bzw. wird so praktiziert und beim Lkdo BY wird das ganze wegen "ist nicht" ausfallen gelassen.

Nicht, daß ich auf die Fahrtkostenerstattung angewiesen wäre, aber hier geht es meiner Meinung einfach ums Prinzip. Ich habe das Ganze damals halt so gemacht, daß ich noch 3 Kameraden ins Auto mit reingepackt habe welche Klamotten tauschen wollten, nach der Rückkehr haben wir dann die Spritkosten aufgeteilt.
Autor Stromberg
 - 25. November 2007, 13:12:25
Zitat von: Pioneer am 25. November 2007, 09:13:25
Hmmm. Stromberg, welches Landeskommando ist denn für Dich zuständig?


Für mich ist das Landeskommando Bayern zuständig.
Autor Pioneer
 - 25. November 2007, 09:13:25
Hmmm. Stromberg, welches Landeskommando ist denn für Dich zuständig?
Autor PommesWeis2
 - 24. November 2007, 23:45:42
Bei uns in MV gibt es wie gesagt für alles in dieser Art und Weise eine Zuziehung und somit Fahrkostenerstattung.
Ich war 5mal Bekleidungs/Einkleidungstechnisch unterwegs, und jedesmal gabs Fahrgeld.
Autor Stromberg
 - 23. November 2007, 12:48:34
Ein Nachtrag: War heute bei der Einkleidung. Habe mit dem FwRes geredet. Bei dieser Art Einkleidung werden keine Fahrtkosten erstattet.
Autor Pioneer
 - 17. November 2007, 11:55:41
Ich habe die Beorderungsklamotten noch nicht...  :(

Aber ich plane, eine WÜ zu machen und werde dann aus diesem Anlass eingekleidet. Wahrscheinlich bezog er das mit den Fahrtkosten darauf, daß ich zu der WÜ sowieso die Fahrtkosten bezahlt bekomme und dann halt im Zuge der WÜ am 1. Tag auch eingekleidet werde...  ??? ???

Ansonsten kann ich mir das mit den Fahrtkosten auch schlecht vorstellen... Wenn ich den Einberufungsbescheid habe werde ich mich mal mit meinem TrT in Verbindung setzen, ob ich das mit den Klamotten vorher regeln soll oder ob das am 1. Tag der WÜ gemacht wird.

Wenn ich etwas näheres weiß, werde ich es hier posten!
Autor PommesWeis2
 - 17. November 2007, 10:36:05
@ Pio

Was war denn bei deinen Beroderungsklamotten bei was im Teilesatz nicht drinne war?
Ich bin beordert und wurde trotzdem komplett über den FwRes einkleidet, bis auf ABC (aber die will ich gar nicht  ;D  )
Meine Mob Einheit hat mich noch nie gesehen....
Autor Pioneer
 - 16. November 2007, 12:01:10
Also bei meiner Einkleidung gab es aus genau dem vorgenannten Grund auch keine Fahrtkostenerstattung...

Laut FwRes gibt es jedoch für die Einkleidung beorderter Reservisten Fahrtkosten erstattet... Weiß ich aus dem Grund, da ich erst mit dem Teilsatz für die freiwillige, beorderungsunabhängige Reservistenarbeit eingekleidet wurde und demnächst mit dem Teilsatz beorderter Reservisten eingekleidet werde. Allerdings mußt Du dann die Klamotten für die frwResArb zurückgeben bzw. umbuchen lassen, da eine doppelte Einkleidung nicht erfolgt.

Soweit ich meinen FwRes so richtig verstanden habe...
Autor mib
 - 16. November 2007, 11:12:01
Mag ja sein dass es in letzter Konsequenz kein Geld dafür gibt...

aber bis dahin argumentier bitte den Satz aus der WDErstattV [...werden auf Antrag auch die notwendigen Transportkosten für das Übernehmen, Vorlegen oder Zurückgeben der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ... erstattet] mit Angabe der Quelle vom Tisch.

Lediglich auf das Wort freiwillig" (~e Reservistenarbeit) dabei abzuzielen reicht m.E. nicht ... (bei den meisten meiner WÜ steht "freiwillige Meldung" dran und ich bekomme trotzdem mein Geld  ;) )