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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Edik am 17. Dezember 2007, 00:58:39Wenn Du bisher außer der Einberufung nur mündliche Zusagen hast (zum Praktikum wie auch vom KWEA wegen einer Rückstellung) dann musst Du am 2. Januar zum Dienst antreten. Du benötigst unbedingt eine schriftliche Mitteilung zur Rückstellung, mit der dann die Einberufung aufgehoben wäre.
Aber nur wenn ich morgen meinen Praktikumsplatz nicht bekomme. Bei der Musterung wurde mir gesagt, dass ich (in meinem Fall) wegen Praktikum zurückgestellt werde und es ist egal, wann ich den Vertrag an die KWEA schicke.
Meint ihr, dass ich den Dienst trotzdem antretten muss auch wenn mein Praktikum am 2.01.08 beginnt?