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Zitat von: felz am 17. März 2008, 18:32:41Mensch, sei froh!!
Ich befinde mich seit ca. 2 Jahren dauerhaft in Behandlung bei einem Hautarzt! (ich bin gesetzlich versichert)
Wie soll das nun werden wenn ich bei der Bundeswehr bin? Weil eigentlich kann man ja dann zu keinem anderen Arzt mehr gehen!
Zitat von: Fiestaman am 18. März 2008, 01:09:09In dem Einberufungsbescheid ist nicht von einem Notfall, sondern von Medizienischer Hilfe Algemein die Rede (Zum. liest es sich so heraus). Und wenn er eine Hautkrankheit hat, so sollte er nicht zum zivielen Arzt gehen sondern zum Truppenarzt (So habe ich es verstanden). Wenn dann der Truppenarzt endscheidet das Ziviele Facharzt Behandlung notwendig ist, wird er eine Überweisung machen. Nichts anderes sagte ich in meinem vorherigen Post.
Deine Antwort bezieht sich auf einen akuten Notfall, indem es nicht mehr gegeben ist einen Truppenarzt aufsuchen zu können.
Die Frage bezog sich auf eine vorhandene Krankheit, welche lediglich weiterbehandelt werden muss. In diesem Fall ist der Truppenarzt auf zu suchen, welcher über die weitere Behandlung zuständig ist.
ZitatWie soll das nun werden wenn ich bei der Bundeswehr bin?Ich dachte genau darauf hätte ich geantwortet!!!
Zitat von: Jan89 am 18. März 2008, 00:31:40
Also würde ich einfach zum Truppenarzt gehen das Problem schildern und dann wird er schon eine Überweisung oder ähnliches machen.
Zitat von: Fiestaman am 18. März 2008, 00:51:06
@Jan89
Ich glaub du hast da was falsch verstanden.