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Autor StOPfr
 - 27. März 2008, 22:52:29
Meines Wissens zählt eine Umzugskostenvergütung* zu den Leistungen der beruflichen Eingliederung (ebenso wie bspw. eine Reisekostenvergütung für Vorstellungsreisen). Ob und gegebenenfalls an welche Bedingungen sie geknüpft ist weiß ich nicht. Es muss aber doch möglich sein, das in den nächsten Tagen beim Bfd noch zu erfahren.

*Ob nur zur Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit oder auch zur Ausbildung??  
Autor joggi
 - 27. März 2008, 22:34:58
Hallo,
Ich bin SaZ 4...........      noch.......31.03.08

Werde ab 07.04.08 BFD machen 7 Monate Vollzeit.Bein Ausbildungsort ist nicht mein Heimatort wenn ich jetzt dort hinziehe ...bekomme ich Hilfe vom Bund???