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Autor Streichholzmann
 - 30. März 2008, 19:30:08
Nein, sofern eine Erlaubnis des BMVg vorliegt verliert man dadurch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Siehe hier:

http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=15103.msg127747#msg127747
Autor Pioneer
 - 30. März 2008, 18:18:47
Wie klappt das denn? M. W. verlierst Du doch bei Ableistung von Wehrdienst in einer ausländischen Armee die deutsche Staatsbürgerschaft...???

Zumindest disqualifiziert die Tätigkeit in einer ausländischen Armee von der Möglichkeit, sich bei der Bw einstellen zu lassen. Oder bin ich auch hier auf dem Woodway?
Autor Timid
 - 30. März 2008, 12:35:58
Etwas übersichtlicher, was bis zu welcher Grenze möglich ist:
bis vollendetes 25. Lebensjahr:
- Laufbahn der Unteroffiziere mit/ohne Portepee, Offiziere, jeweils die "normale" Laufbahn (Einstellung als Schütze/entsprechendes)

bis vollendetes 32. Lebensjahr:
- Mannschaften (Einstellung als Schütze)
- Unteroffizier mit/ohne Portepee, Einstellung mit höherem Dienstgrad (Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Feldwebel), wenn derjenige über "einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss" verfügt
- Truppenoffizier für besondere Verwendungen, Einstellung mit höherem Dienstgrad (Leutnant/Oberleutnant), wenn derjenige ein "der vorgesehenen Verwendung entsprechendes Studium an einer Fachhochschule" abgeschlossen hat

ohne Altersgrenze:
- Truppenoffiziere mit wissenschaftlicher Vorbildung, Einstellung mit höherem Dienstgrad (Hauptmann, Major oder entsprechendes), wenn derjenige ein "entsprechendes Studium an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule" mit der ersten Staatsprüfung/Diplom für Hauptmann, zweiter Staatsprüfung/Dr.Ing. für Major oder Approbation als Arzt/entsprechendes absolviert hat

Ausnahmen sind prinzipiell möglich, aber wenn man nicht über einmalige Fähigkeiten verfügt, dürfte es bei einer theoretischen Möglichkeit bleiben.

Die Frage dürfte zudem sein, ob jemand, der bereits in einer anderen Armee Dienst getan hat, noch Dienst bei der Bundeswehr leisten darf ...
Autor Fiestaman
 - 29. März 2008, 14:40:47
Er ist eindeutig zu alt. Ausser er hat ein abgeschlossens Hochschulstudium, was für die Bundeswehr verwendbar ist.

Fw- und Offzlaufbahn -->    25. Lebensjahr noch nicht vollendet

Mit Beruf und Uffzlaufbahn  -->  25. Lebensjahr noch nicht vollendet bei Einstellung als Feldwebelanwärter
                                            32. Lebensjahr noch nicht vollendet bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Manschaftslaufbahn --->    32. Lebensjahr noch nicht vollendet

Autor Jenni
 - 29. März 2008, 14:16:02
Hallo,
ich hoffe jemand aus diesem Forum kann mir eine antwort geben.
Der Mann von meiner Schwester ist 35 Jahre alt und würde sich gerne bei der Bundeswehr verpflichten.
Meine Schwester ist zwar nicht sehr begeistert, aber egal.
Ich bin eigentlich der Meinung, das er eh nicht genommen wird weil er zu alt ist. Ist das richtig??
Er hat auch keinen Wehrdienst geleistet gehabt, da er sich damals(mit 19 Jahren) bei den Amerikanern gemeldet hatte und sich dort für 5 Jahre verpflichtet hatte.

Jenni