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Zitat von: deranon am 18. April 2008, 17:29:42
Wie is das denn wird der wehrsold komplett angerechnet oder kann ich da auch die obligatorischen 100 Euro behalten und nur den rest in die Bedarfsgemeinschaft einfließen lassen?
Zitat von: deranon am 18. April 2008, 17:29:42Das hört sich löblich an, aber ich finde, dass solcherlei "erschwerte Bedingungen" nicht zur Alltagsbeschäftigung werden sollten.
Sonst sehe ich das einfach als erschwerte Bedingung an... ein Soldat muss sich neuen Situationen schnell anpassen können .
Zitat von: Piet am 18. April 2008, 14:57:04Hmmm, daran hatte ich auch schon gedacht, aber das würde bedeuten, dass die Mutter als Einzelperson ALG II bezieht, eventuell in einer zu großen Wohnung lebt und ausziehen muss. Für neun Monate? Und dann? Kommando zurück?
Wäre die Wohnung denn "klein" genug, dass nur Deine Mutter drin wohnen bleibt? Im Prinzip hast Du ja die Möglichkeit, Dich an Deinem Standort wohnhaft zu melden, so dass Du kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr wärst. Fraglich ist eben nur, ob die Wohnung dann noch angemessen groß für nur eine Person ist.