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Zusammenfassung

Autor Fitsch
 - 23. April 2008, 18:58:46
Nachtrag von mir als "Tüpflesscheißer"
haben die Eltern vor 1958 in Westdeutschland seinerseits die Ehe geschlossen soll er besser vom Heiratsstandesamt eine "beglaubigte Abschrift des Familienbuches *Ehename* / *GeburtsnameDesAnderenEhegatten" (z.B. Müller / Meier) einholen.

Dort sind auf der Vorderseite die Eltern, deren Heirat und Sterbedaten vermerkt, auf der Rückseite ist ersichtlich welche gemeinsamen Kinder sie haben.

Horrido
Fitsch
Autor wolverine
 - 23. April 2008, 16:02:58
In so einer Situation ist es wichtig, einen Schritt nach dem anderen zu gehen und nicht alles miteinander zu vermischen.
Zunächst: Möchte der Betreffende vielleicht zum Bund oder nicht? Wenn Zurückstellung: Wie lange genau und warum genau bis zu diesem Zeitpunkt?
Wie ich das lese, war er bei der Musterung. D. h.: es wurde seine medizinische Tauglichkeit zum GWD festgestellt; nicht mehr und nicht weniger! Wenn er denn tauglich ist (steht das jetzt fest?) folgt die Einplanung und Einberufung. Hier würde ich einen schriftlichen Antrag an das KWEA stellen und genau sagen, wann ich wohin einberufen werden möchte und warum! Anlagen:Sterbeurkunden der Eltern, Mietvetrag, Einkommensnachweis, Schulbescheinigung der Schwester und möglichst einen Nachweis, dass sie beim Pflichtigen wohnhaft ist und evtl. hilfsbedürftig. Erst ein solcher Antrag wird beschieden (entweder positiv oder negativ) und gegen diesen Bescheid oder den Einberufungsbescheid kann man vorgehen. Wenn alles so stimmt, wie es hier steht, hat er gute Chancen, das zu bekommen, was er möchte. Wichtig ist nur, ein Verfahren einzuhalten und nicht sofort als Erstes "Alles Mist" zu rufen und gar nichts mehr zu tun.
Wenn es noch konkrete Fragen gibt, gerne PN. Ich helfe, wenn ich es denn kann!
Autor Fiestaman
 - 23. April 2008, 15:52:55
Zitat von: Sordron am 23. April 2008, 14:59:11
Nun vorweg: Seine Schwester ist nicht behindert. Jedoch halte ich es für unverantwortlich nach eben solchen Schicksalsschlägen und dem Wurf ins sprichwörtliche 'Kalte Wasser' nochmal einen drauf zu setzen und sie komplett alleine dastehen zu lassen.

Ins kalte Wasser wird niemand geschmissen. Es gibt für jeden in Deutschland eine Anspruch auf eine Grundversorgung. Sollte er also zum Dient gezogen werden kann seine Schwester Sozialhilfeleistungen beantragen(wenn da nicht schon irgendwo Geld fließt). Ausserdem gibt es die Möglichkeit über die Unterhaltsicherungesbehörde die Wohnung mit oder komplett zu finanzieren. Darum muss sich nur frühzeittig gekümert werden. Für solche Situationen gibt es genügend Anlaufstellen, auch das Jugendamt kann hier angesprochen werden.



Autor StOPfr
 - 23. April 2008, 15:41:23
Zitat von: Sordron am 23. April 2008, 14:59:11
...Er wurde behandelt wie eben jeder Andere. Keine weitere Information darüber wie er sich nun verhalten soll und ob es eben für ihn sinnvolle Möglichkeiten gibt dem GWD vorerst oder überhaupt freigestellt zu werden. Alles weitere erfahre ich dann heute Nachmittag wenn er wieder zuhause ist.
"Keine weitere Information" klingt schon so abschließend, dass es fast müssig sein könnte überhaupt noch auf weitere Informationen zu warten. Wenn Du allerdings näheres erst am Nachmittag erfährst, war da vielleicht doch noch mehr.
Ich nehme an, dass sich der Mitarbeiter im KWEA ganz neutral zunächst einmal die Situation hat schildern und belegen lassen; vor allem während des formal klar geregelten Musterungsverfahrens.
Aus den Erklärungen muss das KWEA nun Schlüsse für eine Entscheidung zu ziehen. Ich verweise auf die Anmerkung von Timid, weil aufgrund der Schilderung eine persönliche Härte zu vermuten ist. Üblicherweise wird solchen Anträgen stattgegeben. Auf die zwingend erforderliche schriftliche Form hat schlammtreiber schon hingewiesen.

Zitat von: Sordron am 23. April 2008, 14:59:11
Nun vorweg: Seine Schwester ist nicht behindert. Jedoch halte ich es für unverantwortlich nach eben solchen Schicksalsschlägen und dem Wurf ins sprichwörtliche 'Kalte Wasser' nochmal einen drauf zu setzen und sie komplett alleine dastehen zu lassen.
Das ist eine sehr löbliche Einstellung, da Deine Haltung offenbar ja auch die Meinung des betroffenen Geschwisterpaares wiedergibt.   
Autor schlammtreiber
 - 23. April 2008, 15:06:50
Zitat von: Sordron am 23. April 2008, 14:59:11
Schriftverkehr gab es zwischen Ihm und dem KWEA nicht, nur telefonische Vereinbarungen

Unbedingt schriftlich machen
Autor Sordron
 - 23. April 2008, 14:59:11
Nun vorweg: Seine Schwester ist nicht behindert. Jedoch halte ich es für unverantwortlich nach eben solchen Schicksalsschlägen und dem Wurf ins sprichwörtliche 'Kalte Wasser' nochmal einen drauf zu setzen und sie komplett alleine dastehen zu lassen.
Schriftverkehr gab es zwischen Ihm und dem KWEA nicht, nur telefonische Vereinbarungen und eben das in Aussicht stellens der Freistellung vom GWD bzw die Möglichkeit den GWD zu einem Zeitpunkt nachzuholen, andem sich seine Situation stabilisiert hat. Grundsätzlich will er sogar zur Bundeswehr.
Er hat Heute dem KWEA seine Familiäre Situation dargelegt, und auch seine Finanzen offengelegt um einen besseren Einblick zu gewähren.

Fakt ist: Er wurde behandelt wie eben jeder Andere. Keine weitere Information darüber wie er sich nun verhalten soll und ob es eben für ihn sinnvolle Möglichkeiten gibt dem GWD vorerst oder überhaupt freigestellt zu werden. Alles weitere erfahre ich dann heute Nachmittag wenn er wieder zuhause ist.

Ich möchte an dieser Stelle nur Erfahrungen einholen damit ich ihm auch ein wenig Beistand leisten kann.
Autor erdpichel
 - 23. April 2008, 14:46:52
ist jetzt zwar n komischer post, aber hat einer von euch mal auf RTL damals "helfer mit herz" gesehen!?
da war ein 22(?)-jähriger FWDLer, der seine schwester auch mit im haushalt hatte....
und deren eltern waren auch beide tot.....
schlimm sowas, aber scheint kein hinderungsgrund zu sein... ausser er WOLLTE zum bund, immerhin war er ja auch FWDLer...
Autor Timid
 - 23. April 2008, 14:23:22
Es gibt prinzipiell die Möglichkeit, auf Grund "persönlicher Härte" vom Dienst freigestellt zu werden. Sollte er einfach mal beim Kreiswehrersatzamt anrufen und nachfragen, inwiefern das in seinem Fall zutreffend ist und wie er weiter vorzugehen hat.

Darüber hinaus kann die Miete, je nach Höhe und Dauer des Mietvertrags, auch vollständig von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen werden, eventuell sind von der Seite auch weitere Zahlungen möglich. Dementsprechend sollte er auch dort einfach mal vorstellig werden.
Autor schlammtreiber
 - 23. April 2008, 14:14:15
ZitatIch verstehe die Entscheidung des KWEAs nicht, da ich damit rechnete dass er freigestellt werden würde

Wenn es bereits eine Entscheidung des KWEA gibt, dann hat er also einen entsprechenden förmlichen Antrag gestellt, der schriftlich abgewiesen wurde? Oder alles nur Hörensagen wie dieser Teil? :

Zitatund wird wohl bald seinen Dienst antreten müssen

Also, gab es diesen Papierkrieg schon?

Zusätzlich stellt sich die Frage ob die Schwester evtl behindert o.ä. ist, da er sich ja um sie kümmern muss obwohl sie bereits volljährig ist; eine Behinderung wäre ein Zurückstellungsgrund...
Autor Sordron
 - 23. April 2008, 13:59:52
Hallo Zusammen,
ich versuche mal die Situation zu erklären.

Ein guter Freund von mir verlor Ende letzten Jahres seine Mutter. Der Vater verstarb bereits sehr früh und der Stiefvater fühlt sich nun nicht mehr verpflichtet sich um die Familie zu kümmern. Daher bezieht mein Freund am 1.6. eine eigene Wohnung, zusammen mit seiner 18jährigen Schwester welche noch zur Schule geht. Es sieht momentan so aus, dass sein finanzielles Einkommen so grade eben ausreicht dass die Beiden über die Runden kommen. Inkl. der Miete bleiben den Beiden rund 300€ im Monat zum Leben.

Jetzt musste er Heute zur Musterung und wurde als tauglich befunden und wird wohl bald seinen Dienst antreten müssen. Jetzt ist die Frage, ob sich dies nicht abwenden lässt, da es für ihn neben der finanziellen Benachteiligung bedeutet, dass er sich nicht mehr um seine Schwester kümmern kann.

Ich verstehe die Entscheidung des KWEAs nicht, da ich damit rechnete dass er freigestellt werden würde, oder er seinen Wehrdienst zu einem späteren Zeitpunkt leisten kann.
Hat jemand bereits Erfahrungen diesbezüglich gemacht oder kann mir einen Rat geben wie man sich dahingehend nun weiter verhält?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.