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Zitat von: stueve112 am 20. Juli 2008, 01:50:27
Das ist keine Befehlsverweigerung sonder Ungehorsam, Befehlsverweigerung gibt es nicht.
ZitatNun reicht es der Richterin: Seifert zeige sich vor Gericht genauso uneinsichtig und rechthaberisch, wie sie es vor der Verhandlung in der Beurteilung durch seine Vorgesetzten gelesen habe. Doch wer diskutieren wolle, solle in die Politik gehen, nicht zur Bundeswehr. Dort sei man ein Befehlsempfänger. Derart bedrängt schwindet des Angeklagten Widerstand, allerdings nicht restlos. "Dann bleibt mir nichts anderes übrig", begehrt er ein letztes Mal schwach auf, bevor er endlich in den Strafbefehl einwilligt.