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Autor Jager
 - 24. August 2008, 18:06:26
Da ist es halt wie allg. in unserer Rechtssprechung. Ohne Befugnis keine Aufgabe! Da das Betreten bzw. Entern von Piratenschiffen durch deutsche Einheiten ein Eingriff in befriedetes Besitztum im weitesten Sinne darstellt, braucht man dazu eine Befugnis. Und da meines Wissens kein deutsches Gesetz derzeit vorsieht, gegen derartige Machenschaften vorzugehen, gibt es auch keine Aufgabe. Leider! Ein Rückschluß von der Aufgabe auf die Befugnis ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich die Regierung so ausweichend ausdrückt.


Horrido
Autor StOPfr
 - 24. August 2008, 13:39:41
Der Spiegel berichtet in einer Vorabmeldung zur Ausgabe 35/2008 vom 25. August 2008 über die "Fragwürdige Rechtsauffassung der Bundesregierung zur Piraterie" und sieht "neuen Streit um einen Einsatz der Deutschen Marine entfacht".
Hier der Text der Meldung.