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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 19. September 2008, 19:24:08
Ein Einsatz kommt - wenn überhaupt - wohl am ehesten für FWDL23 infrage.

Es ging aber hier mehr um die theoretische Möglichkeit und vor allem darum, dass Frank unterschrieben haben muss, auch wenn das nicht zwingend einen Einsatz nach sich ziehen wird. Du und ich, wir wissen beide, dass das noch von etlichen anderen Faktoren abhängt als nur vom Status des einzelnen Soldaten. 
Autor Jan-Luke
 - 19. September 2008, 19:06:26
An den Standort Pfarrer ;-)

Als FWDL musst du zwar unterschreiben, dass ist richtig. Aber als FWDL ins Ausland geschickt zu werden ist doch mehr als unwahrscheinlich oder? Bei mir im Zug sind viele SaZ4 und nicht mal die werden ins Ausland geschickt, sondern bewerben sich vielmehr für einen Auslandseinsatz.
Oder kennst du FWDL, die in Auslandseinsatz mussten? Ich lasse mich da gerne belehren
Autor Frank
 - 17. September 2008, 14:11:07
kann ich den FWDL während der Grundausbildugn absagen?also wieder känzeln?
Autor StOPfr
 - 17. September 2008, 14:07:48
Das hört sich zwar so an, aber Du musst etwas unterschrieben haben  ::)!
Autor Frank
 - 17. September 2008, 13:50:48
Naja also ich war damals zur musterung und die Frau hat mich eben gefragt ob ich vielleicht nach den 9 monaten noch weiter machen würde, da habe ich gefragt ob das jetzt bindend ist was ich hier sage da meinte sie nein naja und dann bekam ich eben das schreiben das ich am 01.10 nach neustadt muss und danach freiwillige 14 monate mache heißt das also das ich mich ungewollt für auslandseinsätze verpflichtet habe?
Autor StOPfr
 - 17. September 2008, 13:42:45
Jawohl*, sonst kannst Du weder FWDL noch SaZ werden. Ob Du dann auch ins Ausland gehst und wohin ist eine andere Frage, aber die Zustimmung ist zwingend.

*Es las sich eben so als hättest Du schon die Zusage für FWD. Dann müsstest Du die enstprechende Erklärung unterschrieben haben.
Autor Frank
 - 17. September 2008, 13:37:13
Muss ich diesem auslandseinsatz zustimmen?
Autor StOPfr
 - 17. September 2008, 13:33:53
Der Wunsch ist legitim, ob er erfüllt wird ist die Frage. Einen Versetzungsantrag kannst Du selbstverständlich stellen. Als FWDL23 musst Du mit einem Auslandseinsatz rechnen. Ob sich ein Vesetzungsantrag unter diesen Umständen lohnt und ob er für Dich oder die Bw Sinn macht, kann ich nicht beurteilen.
Autor Frank
 - 17. September 2008, 13:24:46
also die ersten drei monate neustadt,dann mühlhausen und naja wegen nähe zum zu Hause wollte ich mich danach nach erfurt versetzen lassen
Autor StOPfr
 - 17. September 2008, 13:20:11
Mit 9 + 14 Monaten bist Du nicht SaZ sondern FWDL23. Nach neun Monaten kannst Du einen Versetzungsantrag stellen. Ich kann aber Deinem bisherigen Post nicht entnehmen warum, weshalb und wohin... 
Autor Frank
 - 17. September 2008, 13:00:27
also ich hab eben erst die 9monate grundwehrdienst und danach 14 monate dazu also denke ich doch SaZ oder?
und wenn ich die neun monate absolviert habe könnte ich mich da auch versetzen lassen?
Autor StOPfr
 - 17. September 2008, 12:56:43
Wenn Du nach der AGA (= Grundausbildung = 3 Monate) nach Mühlhausen kommen sollst (Stammeinheit) dann wirst Du nicht erst nach neun Monaten dorthin versetzt...  ;).
Du bist also SaZ oder FWDL?
Autor Frank
 - 17. September 2008, 10:23:40
Bin ab dem 1.10 in neustadt/hessen und danach mühlhausen.nach grundausbildung...heißt das also das ich nach 3 monaten schon nach mühlhausen kommen?oder erst nach 9 monaten?