REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Andi am 07. Januar 2009, 20:41:08Falsch. Bestehen ist 4,49 und besser.
(...)
Bestehen oder nichtbestehen kann man aber nur einen Lehrgang mit Bewertung - bestehen ist 4,0 und Besser, nichtbestehen alles darüber.
(...)
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 19. Dezember 2008, 13:08:27Ähem, man kann die AGA nicht nichtbestehen. Und die AGA hat auch nichts mit der Beförderung zu tun.
Grundwehrdienstleistende sind schon im Sinne der Gleichstellung und Gleichbehandlung grundsätzlich pünktlich nach drei Monaten zum Gefreiten und nach sechs Monaten zum Obergefreiten zu befördern. An sich gibt es nur drei Gründe, die eine Beförderung ausschließen:
1) ein laufenden disziplinares Ermittlungsverfahren,
2) das Verweigern des Gelöbnisses und
3) das Stellen eines KDV-Antrages.
Klingt mir irgendwie so, als ob da noch was im Busch ist oder ein DV die "kann"-Bestimmungen der SLV sehr frei auslegt.
Ist keiner dieser drei Gründe gegeben würde ich an Stelle des Threaderstellers prüfen ob eine Beschwer vorliegt und überlegen ob ich Beschwerde einlege und/oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten mache.